Allgemeine Nutzungsbedingungen der App inkl. Krypto-Dienstleistungen

AGB für SANUSAPP 3.0 (Smartphone)

Datenschutzbestimmungen der SANUSAPP 3.0 (Smartphone)

AGB des Drittdienstleisters NAOCOIN srl

AGB für Kryptodienstleistungen & Risikohinweis

AGB für die Nutzung von Gutscheinen und Voucher Wallet

Kooperationsvertrag & Nutzungsbedingungen (B2B)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für NON-PROFIT-Unternehmen SPONSORSHIP

AGB SANUSPAY (B2B)

AGB Marketplace (B2B)

Allgemeine Member-Vertragspartnerbedingungen

Verhaltenskodex für Empfehlungsgeber (Member)

Datenschutzbestimmungen für Empfehlungsgeber (Member)

Allgemeine Nutzungsbedingungen der App inkl. Krypto-Dienstleistungen

Diese Vereinbarung & Bedingungen (genannt die „Vereinbarung“) richtet sich an alle SANUSLIFE Kunden, die unsere SANUSLIFE APP und FINANCE-Bereich nutzen oder nutzen möchten.

Diese Vereinbarung wird abgeschlossen zwischen dir und der:

SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, in der Schweiz gegründeten Aktiengesellschaft mit Sitz in CH- 6340 BAAR (ZUG), Lindenstraße 8.

Dein Vertragsverhältnis mit SANUSLIFE ist ein Vertrag gemäß des Schweizer Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (SR 220)

Bezugnahmen in dieser Vereinbarung auf die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, „wir“ oder „uns“ verweisen entweder auf die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, wie in der jeweiligen Klausel angegeben, als verantwortliches Unternehmen für die Zurverfügungstellung der jeweiligen Dienstleistungen, und Bezugnahmen auf „dich“ oder „dir“ beziehen sich auf die Person, mit der SANUSLIFE die Vereinbarung abschließt. Wird in einer Klausel ein Unternehmen ohne weitere Spezifizierung genannt, so gilt diese Bestimmung für beide Unternehmen.

Mit der Anmeldung zur Nutzung eines SANUSLIFE ADMINISTRATION AG Zuganges („SANUSZUGANG“) über; und das Runterladen der SANUSLIFE APP 3.0 oder eine unserer verbundenen Websites, Programmierschnittstellen (application, programming, interfaces, „APIs“) oder mobilen Applikationen (gemeinsam die „Site“) bestätigen Sie durch das Klicken der Taste auf „Weiter” oder „Abschließen”, dass Sie die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung sowie unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert haben. 

Wir bezeichnen die angezeigten Kryptowährungsdienste und die zusätzlichen Dienstleistungen (alle nachfolgend definiert) gemeinsam als die „SANUSLIFE-Dienstleistungen“, auf die du über die von der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG betriebenen Plattform, genannt die „SANUSLIFE-Zugang“, (einschließlich der Online-Plattform, auf die du über die Site oder an den Orten zugreifen kannst, die dir von SANUSLIFE jeweils mitgeteilt werden) zugreifen kannst, auch wenn diese nicht oder nur teilweise von uns erbracht werden.

Diese AGB gelten für die Nutzung der SANUSLIFE-Dienstleistungen mit sämtlichen Inhalten, Funktionen, Diensten und Regeln innerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen SANUSLIFE und der Person, die den Service in Anspruch nimmt. Mit Hilfe des SANUSLIFE-Zugangs erhältst du Zugang zu den SANUSLIFE Dienstleistungen, die unter anderem auch Finanzdienstleistungen umfassen können, die von der NAOCOIN erbracht werden. Dieser Produktvertrag ist eine separate Vereinbarung zwischen dir und der NAOCOIN.

1. ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Um die SANUSLIFE-Dienstleistungen nutzen zu dürfen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein und deinen Wohnsitz in einem Land haben, in dem die jeweilige SANUSLIFE-Dienstleistung zur Verfügung steht. Bitte nimmt zur Kenntnis, dass nicht alle SANUSLIFE-Dienstleistungen in jedem Land verfügbar sind.

2. DIENSTLEISTUNGEN

2.1. Kryptowährungsdienste

Die folgenden Dienste (die „Kryptowährungsdienste“) können dir von der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Schweiz, über die SANUSAPP angezeigt werden. Wir handeln in Bezug auf Kryptowährungsdienste nur als Administrator des SANUSLIFE-Zugangs. Dein Vertragspartner ist die NAOCOIN S.R.L., mit der du einen separaten Vertrag abschließt und welche ausschließlich für die Erbringung der Dienstleistungen verantwortlich ist:

(A) ein oder mehrere gehostete Kryptowährungs-Wallet(s) (die „Kryptowährungs-Wallets“) werden freigeschalten, somit kannst du deine Kontostände in bestimmten unterstützten digitalen Währungen, wie Bitcoin oder Ethereum (gemeinsam bezeichnet als „Kryptowährungen“) speichern, nachverfolgen, übertragen und verwalten; und

(B) einen Wechseldienst für Kryptowährungen, über den du die Preise für den An- und Verkauf der Kryptowährungen erfahren und der es dir (vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen) ermöglicht, solche An- und Verkäufe auf der Seite durchzuführen (der „Kryptowährungswechseldienst“).

Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG ist zu keinem Zeitpunkt der Verwahrer oder deine Gegenpartei der Kryptowährungen. Diese werden ausschließlich von NAOCOIN S.R.L. verwaltet und verwahrt. NAOCOIN S.R.L. ist im OAM (https://www.organismo-am.it/) registriert mit der Nummer PSV15 (id164351).

2.2. Gebühren.

Du bist verpflichtet, sämtliche Gebühren zu zahlen. Eine vollständige und aktuelle Liste der Gebühren für die SANUSLIFE-Dienstleistungen findest du auf der Webseite auf den Seiten „Preise“. Die direkten Gebühren werden beim Auslösen der Transaktion angezeigt und müssen somit von dir bestätigt werden.

Bitte nimm zur Kenntnis, dass generell mit dem Handeln, Tauschen oder Halten von Kryptowährungen erhebliche Verlustrisiken verbunden sind. Wie bei allen Vermögenswerten kann auch der Wert von Kryptowährungen steigen oder sinken und es kann ein erhebliches Risiko bestehen, dass du durch den Kauf, den Verkauf oder das Halten von bzw. die Investition in Kryptowährungen Geld verlierst. Bitte wäge sorgfältig ab, ob der Handel mit bzw. das Halten von Kryptowährungen angesichts deiner finanziellen Situation für dich geeignet ist.

3. ZUGANSEINRICHTUNG

3.1. Erstellung eines SANUSLIFE-ZUGANGS.

Um die SANUSLIFE-Dienstleistungen nutzen zu können, musst du zunächst einen SANUSLIFE-ZUGANG („SANUSLIFE-ZUGANG“) erstellen und bei der SANUSLIFE-Seite einen Einrichtungs- und Verifizierungsprozess durchführen, indem du deine Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse prüfen, einen Verifizierungsprozess durchlaufen und die Bestimmungen dieser Vereinbarung akzeptierst. Dieser Prozess wird direkt in der SANUSAPP 3.0 von unseren Drittanbietern NAOCOIN S.R.L. und Sum and Substance Ltd. durchgeführt. Du bist somit einverstanden, dass deine persönlichen Daten an diese Drittanbieter weitergeleitet werden, um diesen separaten Verifizierungsprozess durchzuführen, bevor der Zugang aktiv ist und sämtliche Krypto-Dienstleistungen von der NAOCOIN S.R.L genutzt werden können. Mit der Nutzung eines SANUSLIFE-ZUGANGs erklärst du, dass du die SANUSLIFE-Dienstleistungen nur für dich selbst und nicht im Auftrag eines Dritten nutzen wirst. Pro Kunde kann nur ein SANUSLIFE-ZUGANG eingerichtet werden. Es müssen getrennte Konten für Privatpersonen, Unternehmen oder Non-Profit Unternehmen angelegt werden. Du trägst die volle Verantwortung für sämtliche Aktivitäten, die mit deinem SANUSLIFE-ZUGANG ausgeführt werden.

Wir können in eigenständigem Ermessen entscheiden, keinen SANUSLIFE-ZUGANG für dich anzulegen oder SANUSLIFE-ZUGÄNGE zu sperren oder zu kündigen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf doppelte Zugänge) oder den Handel mit bestimmten Kryptowährungen über deinen SANUSLIFE-ZUGANG zu sperren oder zu beenden.

Der Zugang ist mit dem Herunterladen der SANUSAPP 3.0 und Aktivieren eines notwendigen PLANs (ENTRY für Privatpersonen, LITE für Unternehmen, SMART+ für Non-Profit-Unternehmen) abgeschlossen.

3.2. Identitätsprüfung

Für das Einrichten und Aktivieren des SANUSLIFE-ZUGANGs ist wie oben beschrieben eine Verifizierung notwendig, auch Identitätsprüfung genannt. Diese Identitätsprüfung unterliegt automatisch einem AML-Screen-Prozess, der die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben prüft. Du bestätigst mit diesen Nutzungsbedingungen die separate Durchführung. Das bedeutet, dass du als Kunde der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG und Nutzer der SANUSAPP 3.0, bevor du die sämtlichen Krypto-Dienstleistungen nutzen kannst, ein separates Onboarding bei der Firma NAOCOIN S.R.L. durchführen musst, indem sämtliche geldwäscherelevanten Dokumente und Informationen abgefragt werden.

Mit der Übermittlung dieser oder anderer gegebenenfalls angeforderter Informationen an uns und an die Firma NAOCOIN S.R.L. bestätigst du, dass die Informationen wahrheitsgemäß, richtig und vollständig sind und dass du keine Informationen zurückgehalten hast.

Wir können gemäß geltendem Recht Nachforschungen in Einklang mit der Datenschutzerklärung durchführen, entweder direkt oder über Dritte, soweit wir dies für notwendig halten, um deine Identität zu prüfen oder um dich und/oder uns vor Betrug und anderen Wirtschaftsdelikten zu schützen. Ebenfalls sind wir berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, die wir aufgrund der Ergebnisse solcher Nachforschung nach vernünftigem Ermessen für notwendig halten. Sollten wir solche Nachforschungen anstellen, so nimmst du zur Kenntnis und bestätigst du, dass deine personenbezogenen Daten gegenüber Kreditauskunfts-, Betrugsabwehr- und Wirtschaftskriminalitätsbekämpfungsstellen offengelegt werden können und damit diese Stellen unsere Anfragen umfassend beantworten können. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Identitätsprüfung, die sich nicht negativ auf deine Bonität auswirken dürfte. Des Weiteren können wir dir nach Abschluss einer Transaktionsvermittlung eine bestimmte Wartezeit vorschreiben, bevor du weitere SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen nutzen kannst. Sollten wir einen Betrug oder eine Straftat sowie deren Verdacht feststellen oder erkennen, der zu Lasten unserer Krypto-Drittanbieterin geht, der Firma NAOCOIN S.R.L., dann werden wir unverzüglich eine Meldung an die NAOCOIN S.R.L. machen. Die weitere Vorgehensweise wird dann von der Firma NAOCOIN S.R.L. entschieden. Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG wird jedoch in so einem Fall den Zugang blockieren und sperren, bis die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG andere Anweisungen von der Firma NAOCOIN S.R.L. erhält.

3.3. Einmalige Kosten.

Der Verifizierungsprozess unterliegt vor dem Start einer einmaligen Gebühr (siehe Preisliste), die vorab vom Nutzer zu bezahlen ist, unabhängig, ob der Verifizierungsprozess erfolgreich oder nicht erfolgreich ausfällt

4. An- und Verkauf von Kryptowährungen

4.1 Handel.

Sie können Kryptowährungs-Transaktionen mittels der SANUSAPP 3.0 indirekt mit NAOCOIN S.R.L. durchführen.

4.2. Unerlaubte und unrichtige Transaktionen.

Wird durch die Vermittlung ein Ankauf von Kryptowährung mit Ihren Anmeldedaten ausgelöst, gehen wir davon aus, dass Sie die Transaktion erlaubt haben, es sei denn, Sie teilen uns etwas anderes mit. 

4.3. Einwilligung

Mit der Eröffnung eines SANUSLIFE-ZUGANGs erteilst du deine ausdrückliche Einwilligung dazu, dass wir für dich die SANUSLIFE-Dienstleistungen administrieren und ganz oder teilweise im Namen der NAOCOIN S.R.L. mittels unserer APP und dem SANUSLIFE-ZUGANG erbringen. Du kannst diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem du deinen SANUSLIFE-ZUGANG schließt.

Klarstellend wird festgehalten, dass sich diese Einwilligung nicht auf unsere Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten oder deiner Rechte auswirkt und gemäß den Datenschutzgesetzen und -vorschriften bezieht. Informationen darüber, wie wir deine personenbezogenen Daten verarbeiten und welche Rechte du in diesem Zusammenhang hast, entnimm bitte hier unsere Datenschutzerklärung.

5. KRYPTOWÄHRUNGSDIENSTE

5.1. Allgemeines

Deine Kryptowährungen, die zu keinem Zeitpunkt bei der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG verwahrt werden, kannst du in der APP an andere Nutzer übertragen sowie Auszahlungen (Withdrawals) lediglich an dich selbst vornehmen. Die Verwahrung und Versendung sowie der Tausch, Kauf und Verkauf sämtlicher Kryptowerte werden vom Unternehmen NAOCOIN S.R.L. übernommen. Hierfür wurde SANUSLIFE ADMINISTRATION AG von der NAOCOIN S.R.L. mit der Administration des SANUSLIFE-ZUGANGs beauftragt. In Bezug auf die Dienstleistungen, die du von der NAOCOIN S.R.L. erhältst, sind wir lediglich eine von der NAOCOIN bevollmächtigte Person, die in deren Namen und auf deren Rechnung handelt. Zusätzlich gibt es ein konkretes Vertragsverhältnis zwischen dir als Kunden und der NAOCOIN S.R.L. Das Zustandekommen dieses Vertrages zwischen dir und der NAOCOIN S.R.L. ist die Grundvoraussetzung für die Nutzung der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen, in diesem Fall „der Kryptowährungs-Wechseldienst”.
 

Zudem kannst du auf der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Plattform Kryptowährungen deiner Wahl in folgender Form erhalten:

  • APP zu APP – ohne Transaktionsgebühren
  • Dezentrale Einzahlung
  • Provisionen in Form von SANUSCOINS

5.2. Erfüllung von Transaktionen

Sämtliche Details zur Erfüllung einer Transaktion werden ausdrücklich Verlustrisiken zwischen dir und der NAOCOIN S.R.L festgehalten.

5.3. Verfügbarkeit von Zahlungsmethoden

Die Verfügbarkeit einer Zahlungsmethode hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, unter anderem davon, wo Sie sich befinden, welche Identifikationsinformationen wir von Ihnen erhalten haben und welche Einschränkungen gegebenenfalls von Dritten auferlegt werden, die die Zahlungen verarbeiten.

5.4. Umtauschgebühren

Bei jedem An- oder Verkauf von Kryptowährungen fällt eine Gebühr an („Umtauschgebühr“). Die jeweilige Umtauschgebühr wird dir vor jeder Transaktion auf der Tauschseite in der SANUSAPP angezeigt. Wir können unsere Umtauschgebühren jederzeit anpassen. Transaktionen, bei denen die Umtauschgebühr zusammen mit den weiteren anfallenden Gebühren den Wert deiner Transaktion übersteigen würde, werden von uns nicht durchgeführt. Eine vollständige Liste der Gebühren von SANUSLIFE ADMINISTRATION AG Schweiz finden Sie auf unserer Webseite https://sanuslife.com/de/private/pricing.

5.5. Berechtigungen, Rückbuchungen, Stornierungen.

Indem du die Schaltflächen „BESTÄTIGEN“ auf der Tauschseite anklickst, berechtigst du die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG dazu, die Transaktion zum jeweils angegebenen Kauf- oder Verkaufskurs an die NAOCOIN S.R.L. zu vermitteln, und erklärst dich mit den jeweiligen Umtausch- und Wechselgebühren einverstanden.

Vermittlungen, die als „abgeschlossen“ oder „in Bearbeitung“ angezeigt werden, können von dir nicht storniert, zurückgebucht oder geändert werden.

5.6. Kryptowährungstransaktionen.

Wir vermitteln Kryptowährungstransaktionen gemäß den Anweisungen, die wir von dir erhalten. Du solltest sämtliche Transaktionsinformationen prüfen, bevor du die Anweisung an uns weitergibst. Wir übernehmen keinerlei Garantien im Hinblick auf die Identität von Nutzern, Empfängern, Adressdaten und anderen Dritten, und wir übernehmen keine Haftung oder Verantwortung dafür, dass die von dir zur Verfügung gestellten Informationen richtig und vollständig sind. Ebenso nehmen wir nach der Vermittlung keinerlei Verantwortung für die korrekte Ausführung der Transaktionen.

Kryptowährungstransaktionen können nicht mehr zurückgebucht werden, nachdem sie an das jeweilige Kryptowährungsnetzwerk der NAOCOIN S.R.L. übermittelt wurden.

Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG Schweiz übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Verluste aufgrund von Fehlern beim Anstoßen der Transaktion und ist nicht verpflichtet, bei der Problemlösung für solche Transaktionen zu unterstützen.

Nach dem Absenden an die NAOCOIN S.R.L. können Kryptowährungstransaktionen für einen gewissen Zeitraum unbestätigt bleiben und sind während dieser Zeit nicht abgeschlossen. Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG zeigt einen AUSFÜHRUNGSSTATUS an, damit alle Parteien, Kunden und die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG über den erfolgreichen Abschluss der Vermittlung Kenntnis haben.

Wenn Gesetze, Vorschriften oder Gerichte oder andere Behörden, denen die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG in einem Rechtssystem unterliegt, dies vorschreiben, können wir außerdem entscheiden, die Vermittlung von Kryptowährungstransaktionen im Bearbeitungsstatus nicht weiter zu bearbeiten oder zu stornieren, z. B., wenn der Verdacht von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder anderen Wirtschaftsdelikten besteht.

Wenn die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG der Meinung ist, dass auffällige und voluminöse Kryptowährungstransaktionen unserem geschlossenen Ökosystem schaden, dieses beinträchtigen oder manipulieren können, dann können wir uns entscheiden, diese Transaktionen nicht auszuführen oder gegebenenfalls zu stornieren.

5.7. Unterstützte Kryptowährungen.

Unsere Kryptowährungsdienste sind nur in Zusammenhang mit denjenigen digitalen Währungen verfügbar, die von SANUSLIFE ADMINISTRATION AG unterstützt werden („unterstützte Kryptowährungen“); hier kann es zu gelegentlichen Änderungen kommen.

Bitte beachte, dass die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG zu keinem Zeitpunkt der Verwahrer deiner Kryptowährungen ist. Die Verwahrung erfolgt über die NAOCOIN S.R.L. Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG übernimmt keine Verantwortung oder Haftung im Zusammenhang von Versuchen, das Kryptowährungs-Wallet für Kryptowährungen zu nutzen, die das System nicht unterstützt. Des Weiteren übernimmt die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG weder eine Verantwortung noch eine Haftung für nicht unterstützte Vermögenswerte, die an ein mit deinem SANUSLIFE-ZUGANG (SANUSAPP) verbundenes NAOCOIN S.R.L.-Wallet gesendet werden. Wenn du einen nicht unterstützten Vermögenswert an ein mit deinem SANUSLIFE-ZUGANG verbundenes NAOCOIN S.R.L.-Wallet senden, riskierst du, diesen Vermögenswert zu verlieren. Im Falle einer Insolvenz der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG sind deine Kryptowährungen weiterhin bei NAOCOIN S.R.L. verwahrt. In diesem Fall wende dich bitte direkt an das Unternehmen.

5.8. Beendigung der Unterstützung von Kryptowährungen.

Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG im Zusammenhang mit der NAOCOIN S.R.L. kann nach eigenem Ermessen entscheiden, die Vermittlung einer oder mehrerer Kryptowährungen nicht mehr zu unterstützen. Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG wird dich mindestens zehn (10) Tage im Voraus (es sei denn, geltendes Recht oder eine Aufsichtsbehörde schreiben eine kürzere Frist vor) per E-Mail an die mit deinem SANUSLIFE-ZUGANG verbundene E-Mail-Adresse über das Ende der Unterstützung informieren.

5.9. Betrieb von Kryptowährungsprotokollen.

Wir sind weder Eigentümer noch kontrollieren wir die zugrundeliegenden Software-Protokolle, die den Betrieb der auf unserer Plattform unterstützten Kryptowährungen steuern. Grundsätzlich sind die zugrundeliegenden Protokolle Open Source und jeder kann diese nutzen, kopieren, ändern und verbreiten.

Wir übernehmen für den Betrieb der zugrundeliegenden Protokolle keine Verantwortung und wir können die Funktionalität oder die Sicherheit des Netzwerkbetriebs nicht garantieren. Diese Verantwortung liegt ausschließlich bei der NAOCOIN S.R.L. Du bist dir des Risikos bewusst und akzeptierst, dass sich die zugrundeliegenden Software-Protokolle in Bezug auf die in deinem Kryptowährungs-Wallet gespeicherte Kryptowährung ändern können. Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG stellt nur mittels der von der NAOCOIN S.R.L zur Verfügung gestellten API die notwendigen Informationen zur Verfügung, damit diese wiederum an unsere Nutzer über unsere APP übertragen werden können. Die Verantwortung liegt allerdings bei der NAOCOIN S.R.L.

5.10. Drittzahlungen.

Wir haben keine Kontrolle über die Lieferung, Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit oder sonstige Angelegenheiten in Bezug auf Güter oder Dienstleistungen, die du gegebenenfalls bei Dritten (einschließlich anderer Nutzer der Kryptowährungsdienste) einkaufst, von diesen erhältst oder an diese verkaufst oder transferierst, und übernehmen dahingehend auch keine Haftung. Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass ein externer Käufer oder Verkäufer, explizit in deinem Fall die NAOCOIN S.R.L., mit dem du Transaktionen tätigst, die Transaktion abschließt oder dazu autorisiert ist. Wenn du Probleme mit Gütern oder Dienstleistungen hast, die du von einer Drittpartei unter Nutzung der mithilfe der Kryptowährungsdienste transferierten Kryptowährung einkaufst oder an diese verkaufst, oder wenn du eine Streitigkeit mit dieser Drittpartei hast, sind diese Streitigkeiten mit der Drittpartei direkt beizulegen. Grundlage für diese Auseinandersetzung ist dann der Vertrag zwischen dir und der NAOCOIN S.R.L.

Wenn du der Auffassung bist, dass sich eine Drittpartei, in deinem Fall die NAOCOIN S.R.L., auf arglistige, irreführende oder unangemessene Weise verhalten hat, oder wenn du eine Streitigkeit mit einer Drittpartei nicht zufriedenstellend beilegen kannst, kannst du den SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Support unter [email protected] informieren, sodass wir gegebenenfalls eine geeignete Maßnahme ergreifen können. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es uns freisteht, einzugreifen oder nicht. Es besteht seitens der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG keine Pflicht und kein Interesse, in Streitigkeiten zwischen dir und der NAOCOIN S.R.L einzugreifen.

5.11. Rechte an Kryptowährung.

(A) Als Berechtigter an der Kryptowährung in deinem NAOCOIN S.R.L. Kryptowährungs-Wallet trägst du sämtliche Risiken im Zusammenhang mit diesen Kryptowährungen. Der Private-Key und damit die Kontrolle über das Wallet liegt bei NAOCOIN S.R.L. Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG übernimmt keine Haftung für Wertschwankungen der Kryptowährung und keine Haftung für die korrekte Verwahrung durch die NAOCOIN S.R.L.

(B) Keine der Kryptowährungen in deinem Kryptowährungs-Wallet ist der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG zuzurechnen oder wird der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG zur freien Verfügung überlassen.

(C) Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, kannst du jederzeit über die in deinem bei der NAOCOIN S.R.L hinterlegten Kryptowährungs-Wallet ausgewiesenen Kryptowährungen verfügen. Vorbehaltlich der Richtlinien zu Unterbrechungen und zu Ausfällen sowie anderer anwendbarer Richtlinien kannst du über deine Kryptowährung verfügen, indem du diese an eine andere durch deine oder Dritte kontrollierte Blockchain-Adresse sendest. Wenn und soweit du bestimmte Dienstleistungen nutzt, kann es sein, dass dein Verfügungsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Die Verwahrungsstelle ist die NAOCOIN S.R.L. und es kann sein, dass du über ihre Kryptowährungen möglicherweise nicht mehr verfügen kannst, auch wenn die betroffene Kryptowährung in deinem Kryptowährungs-Wallet noch ausgewiesen ist.

SANUSLIFE ADMINISTRATION AG unterliegt keiner Verpflichtung, die Kryptowährung zu ersetzen, falls eine Kryptowährung, ein Passwort oder der Private Key verloren geht, gestohlen oder zerstört wird, nicht richtig funktioniert oder anderweitig nicht zugänglich.

(D) Umgekehrt steht die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG in keiner rechtlichen Verantwortung im Falle einer Insolvenz der NAOCOIN S.R.L. und übernimmt entsprechend keine Haftung. In diesem Fall musst du deine Ansprüche direkt bei der NAOCOIN S.R.L. oder den betreffenden Behörden geltend machen.

5.12. Beschwerdeverfahren.

Bei Beschwerden in Bezug auf die Kryptowährungsdienste, die dir die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG Schweiz zur Verfügung stellt, bitten wir dich, zunächst eine Beschwerde gemäß dem in Ziffer 10. beschriebenen Streitbeilegungsverfahren einzureichen.

6. SPERRUNG, BEENDIGUNG UND STORNIERUNG

6.1. Sperrung, Beendigung und Stornierung

Wir können (a) die Vermittlung einer von dir autorisierten Transaktion ablehnen, aufschieben oder sperren oder die Transaktion stornieren (b) den Zugang zu einzelnen oder allen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen aussetzen, beschränken oder beenden und/oder (c) deinen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang deaktivieren oder mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen, und zwar, unter anderem, wenn:

(A) dies erforderlich ist, um unseren Ruf zu schützen, sofern unser Ruf durch den Umstand, dass du einen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang besitzt, oder durch Tätigkeiten in deinem SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang geschädigt werden würde;

(B) dies durch geltende Gesetze oder Verordnungen erforderlich ist oder von Gerichten oder anderen Behörden angeordnet wird, denen wir in einer Rechtsordnung unterliegen;

(C) du gegen diese Vereinbarung verstößt;

(D) du gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hast;

(E) wir Bedenken hinsichtlich der Fehlerfreiheit einer Transaktion oder der Sicherheit deines SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugangs haben oder vermuten, dass die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen in betrügerischer Weise oder unbefugt genutzt werden;

(F) wir annehmen, dass Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder andere Wirtschaftsdelikte vorliegen;

(G) die Nutzung deines SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugangs Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens, einer Ermittlung oder eines regierungsamtlichen Verfahrens ist und/oder wir ein erhöhtes Risiko der Nichteinhaltung von Gesetzen oder regulatorischen Bestimmungen im Zusammenhang mit Aktivitäten auf deinem SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang wahrnehmen; und/oder

(H) du eine Maßnahme zur Umgehung unserer Kontrollen ergreifst, wie zum Beispiel Eröffnung mehrerer SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugänge oder Missbrauch der jeweiligen Werbeaktionen, die wir gegebenenfalls anbieten.

6.2. Durchführen der Sperrung, Beendigung und Stornierung

Wenn wir die Vermittlung einer Transaktion ablehnen und/oder die Sperrung, Einschränkung oder Schließung deines SANUSLIFE Zugang veranlassen und/oder deine Nutzung der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen widerrufen, werden wir dich (es sei denn, dies wäre rechtswidrig) über unsere Maßnahmen und die Gründe für die Ablehnung, Sperrung oder Schließung und, sofern erforderlich, über das Verfahren zur Berichtigung von sachlichen Fehlern, die zur Ablehnung, Sperrung oder Schließung deines SANUSLIFE Accounts geführt haben, informieren. Falls wir die Ausführung einer Transaktion ablehnen und/oder dein SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Konto sperren, werden wir die Sperrung aufheben bzw. die Transaktion abschließen, sobald dies vernünftigerweise möglich ist, und die Gründe für die Ablehnung und/oder Sperrung nicht mehr vorliegen. Wir unterliegen jedoch keiner Verpflichtung, dir die erneute Vermittlung einer Transaktion zu den gleichen Preisen oder Bedingungen zu gewähren, die für die gesperrte, zurückgebuchte oder stornierte Transaktion gültig waren.

Wir können die Vereinbarung kündigen und deinen Zugang zu einem Teil der oder allen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen sperren, beschränken oder beenden und/oder deinen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten kündigen. Du erkennst an, dass unsere Entscheidung, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Beschränkung des Zugangs auf deinen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG–Zugang, dessen Sperrung oder dessen Schließung, auf vertraulichen Kriterien beruhen kann, die für unser Risikomanagement und unsere Sicherheitsprotokolle essenziell sind. Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG unterliegt keiner Verpflichtung, die Einzelheiten des Risikomanagements und der Sicherheitsverfahren an dich weiterzugeben.

6.3. Folgen der Beendigung oder Sperrung.

Bei Beendigung dieser Vereinbarung aus welchem Grund auch immer (es sei denn, uns ist dies nach geltendem Recht oder aufgrund einer richterlichen oder sonstigen Anordnung, der die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG in einer Rechtsordnung unterliegt, untersagt), ist dir der Zugriff auf deinen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang wie folgt gestattet:

(A) innerhalb der darauffolgenden neunzig (90) Tage zum Zwecke der Übertragung der Kryptowährung aus deinem/n Kryptowährungs-Wallet/s und/oder von der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Plattform; und/oder

(B) zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Zeitraums von sechs (6) Jahren, welcher mit dem Beendigungsdatum dieser Vereinbarung beginnt, zum Zwecke der Übertragung der Kryptowährung aus deinem/n NAOCOIN S.R.L. Kryptowährungs-Wallet/s und/oder von der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Plattform.

NAOCOIN S.R.L. Kryptowährungs-Wallet/s und/oder von der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Plattform. Es ist dir nicht gestattet, die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen oder deine SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen während dieser Fristen für andere Zwecke zu nutzen, und wir dürfen nach unserem Ermessen die Funktionalität der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Plattform oder deinen Zugriff entsprechend einschränken.

Wenn wir dein SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Konto sperren oder schließen oder deine Nutzung der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen aus welchem Grund auch immer beenden, behalten wir uns das Recht vor, dich dazu aufzufordern, die Identitätsprüfung und somit das im Verifizierungsprozess angeführte Verfahren nochmals durchzuführen, bevor dir die Übertragung oder die Abbuchung der Kryptowährung erlaubt ist. Du kannst deinen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang jederzeit durch die Abbuchung deines gesamten Guthabens in deinem/n NAOCOIN S.R.L. Kryptowährungs-Wallet/s unter https://www.sanuslife.com kündigen. Durch die Kündigung deines SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugangs entstehen dir keinerlei Gebühren, jedoch sind etwaige ausstehende uns geschuldete Beträge von dir zu zahlen. Du autorisierst uns, etwaige zum Zeitpunkt der Kündigung laufende Transaktionen zu kündigen oder zu stornieren.

7 HAFTUNG

7.1. Freistellung.

Du stellst uns, unsere verbundenen Unternehmen und Dienstleister sowie jeden unserer bzw. deren jeweilige/n leitenden Angestellten, Direktoren, Bevollmächtigten, Mitarbeiter und Vertreter von sämtlichen Kosten (einschließlich Anwaltskosten sowie von regulatorischen Behörden erhobene Bußgelder, Gebühren oder Strafzahlungen) frei, die in angemessener Weise im Zusammenhang mit Ansprüchen, Forderungen oder Schäden, die aus oder in Verbindung mit einem schuldhaften Verstoß durch dich gegen diese Vereinbarung oder einer Verletzung durch dich von Gesetzen, Regeln oder Verordnungen oder von Rechten Dritter entstehen.

7.2. Haftungsbeschränkungen.

Gemäß den Bestimmungen dieses Absatzes ist die Gesamthaftung von SANUSLIFE ADMINISTRATION AG dir gegenüber für einzelne oder eine Reihe zusammenhängender Ansprüche hinsichtlich von Verlusten, Kosten, Verbindlichkeiten oder Ausgaben, die dir gegebenenfalls durch oder in Zusammenhang mit einem durch die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG begangenen Verstoß gegen diese Vereinbarung entstehen, auf einen Höchstbetrag begrenzt, der sich aus dem Gesamtwert des Guthabens der Kryptowährung in deinem Kryptowährungs-Wallet zum Zeitpunkt des betreffenden durch die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG begangenen Verstoßes zusammensetzt. Sofern wir einen bestimmten Anspruch in Bezug auf eine bestimmte vermittelte Transaktion prüfen, ist diese Summe auf den Kauf- bzw. Verkaufsbetrag der streitgegenständlichen Transaktion begrenzt.

Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG haftet jedoch unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG nur begrenzt, und für auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, der entsteht, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst (Kardinalpflicht).

Für Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG nur, wenn das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für Ansprüche aus der Übernahme einer Garantie, für Ansprüche aufgrund mangelhafter Produkte und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit eine Haftung von der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG ausgeschlossen oder nur beschränkt gültig ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG.

7.3. Keine Gewährleistungen.

Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen, die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Plattform und die Site werden ohne Mängelgewähr (as is) und wie verfügbar (as availableׅ) zur Verfügung gestellt, und wir geben keine weiteren Zusagen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen. Insbesondere geben wir ausdrücklich keine stillschweigenden Gewährleistungen in Bezug auf Rechtsmängelfreiheit, Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck und/oder Nichtverletzung. Wir geben keine Zusage, dass der Zugang zur Site, zu einzelnen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen oder zu darin enthaltenen Materialien kontinuierlich, ununterbrochen, rechtzeitig und fehlerfrei sein wird.

Wir geben keine Zusicherungen zur Richtigkeit, Reihenfolge, Aktualität oder Vollständigkeit von historischen Kryptowährungs-Preisdaten, die auf der Seite verfügbar sind. Sämtliche Materialien, Informationen, Ansichten, Meinungen, Prognosen oder Schätzungen auf der Site werden von der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG lediglich zu Informationszwecken bereitgestellt und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Du musst deine eigene Einschätzung hinsichtlich Relevanz, Aktualität, Richtigkeit, wirtschaftlichem Wert, Vollständigkeit und Verlässlichkeit der auf der Site bereitgestellten Materialien, Informationen, Ansichten, Meinungen, Prognosen oder Schätzungen treffen. Entsprechend gibt die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG auch keinerlei Gewährleistungen und übernimmt gemäß Ziffer 8.2 keinerlei Haftung für Verluste, die infolge deines Handelns in Bezug auf die auf der Site bereitgestellten oder über die Site zugänglich gemachten Materialien, Informationen, Ansichten, Meinungen, Prognosen oder Schätzungen entstehen, und zwar unabhängig davon, ob direkt oder indirekt.

Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen, die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Plattform und die Site dienen nicht dazu, spezifische Beratung zu Investitionen oder steuerlichen oder rechtlichen Angelegenheiten zu bieten oder Empfehlungen über die Eignung bestimmter Investitionen oder Produkte für einen bestimmten Investor auszusprechen. Du solltest dich unabhängig zu finanziellen, rechtlichen, regulatorischen, steuerlichen bzw. sonstigen Themen beraten lassen, bevor du investierst. Falls du dich dazu entschließt, keine Beratung entsprechender Berater in Anspruch zu nehmen, solltest du prüfen, ob die Investition oder das Produkt für dich geeignet ist.

Du nimmst hiermit zur Kenntnis und bestätigst, dass du dich in Bezug auf deine Nutzung bzw. deinen Zugang zu den/der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen und der Site auf keine anderen Erklärungen oder Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich, verlassen hast als den in dieser Vereinbarung enthaltenen ausdrücklichen Erklärungen.

7.4. Keine Haftung bei Verletzung der Vereinbarung

Wir haften weder im Falle einer Verletzung dieser Vereinbarung, einschließlich bei Verzögerungen, Nichterfüllung oder Unterbrechung der Dienstleistung, sofern diese direkt oder indirekt durch ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände außerhalb unserer Kontrolle entstehen, deren Folgen trotz aller Gegenmaßnahmen unvermeidbar gewesen wären, noch haften wir für den Fall, dass die Verletzung aufgrund der Anwendung zwingender rechtlicher Vorschriften herbeigeführt wird.

8. VERFÜGBARKEIT UND RICHTIGKEIT DER SEITE

8.1. Zugang & Verfügbarkeit.

In Zeiten erheblicher Volatilität oder bei hohem Volumen kann sich der Zugang zu den SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen verschlechtern oder nicht zur Verfügung stehen. Dies kann den Zugang zu deinem SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang oder den SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen einschränken; unter anderem kann dies dazu führen, dass du Transaktionen nicht veranlassen oder abschließen kannst und Support-Anfragen verzögert beantwortet werden.

(A) Auch wenn wir dir exzellenten Service bereitstellen möchten, garantieren wir nicht, dass die Site oder andere SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen immer ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen, und wir garantieren auch nicht, dass sämtliche Aufträge ausgeführt, angenommen oder erfasst werden oder offenbleiben bzw. dein SANUSLIFE ADMINISTRATION AG –Zugang zugänglich ist; und

(B) bitte beachte, dass unsere Kundenbetreuung deine Anfragen gegebenenfalls verzögert beantwortet, unter anderem in Zeiten erheblicher Volatilität oder bei hohem Volumen, insbesondere bei Angelegenheiten, die die Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit betreffen.

Unter keinen Umständen haftet die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG für vermeintliche Schäden, die durch Unterbrechungen der Dienstleistungen, Verzögerungen in der Bearbeitung der vermittelten Transaktionen oder die nicht rechtzeitige Beantwortung durch die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Kundenbetreuung entstehen.

8.2. Richtigkeit der Website.

Obwohl wir uns bemühen, die Informationen auf der Seite richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, kann es vorkommen, dass die Seite (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Inhalt, wie unten definiert) nicht immer ganz richtig, vollständig oder aktuell ist und auch technische Ungenauigkeiten und typographische Fehler enthält.

Im Rahmen unserer Bemühungen, dir die Informationen so vollständig und richtig wie möglich zur Verfügung zu stellen, können die Informationen jeweils, soweit gesetzlich zulässig, ohne Ankündigung geändert oder aktualisiert werden; dies umfasst unter anderem auch Informationen zu unseren Richtlinien, Produkten und Dienstleistungen. Entsprechend solltest du sämtliche Informationen prüfen, bevor du dich auf diese verlässt, und alle Entscheidungen, die du auf Basis der auf der Site enthaltenen Informationen triffst, liegen in deiner alleinigen Verantwortung, und wir übernehmen keine Haftung für derartige Entscheidungen.

Links zu Materialien Dritter (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Websites) können als Service zur Verfügung gestellt werden, unterliegen aber nicht unserer Kontrolle. Du nimmst zustimmend zur Kenntnis, dass wir für die in den Materialien Dritter enthaltenen Informationen, Inhalte oder Dienstleistungen, die durch unsere Site zugänglich sind oder von dieser verlinkt sind, keinerlei Haftung übernehmen.

9. FEEDBACK, ANFRAGEN UND BESCHWERDEN VON KUNDEN UND STREITBEILEGUNG

9.1. SANUSLIFE ADMINISTRATION AG -Kontakt.

Wenn du Feedback, Fragen oder Beschwerden hast, kannst du uns über unser Chat-Tool unter sanuslife.com erreichen.

Wenn du uns kontaktierst, gibst du bitte deinen Namen, deine USER-ID, deine E-Mail-Adresse und alle weiteren Informationen, die wir zu deiner Identifikation benötigen, dein SANUSLIFE ADMINISTRATION AG –Zugang sowie die Transaktion, zu der du Feedback, Fragen oder Beschwerden hast an und sendest eine E-Mail an [email protected] mit Betreff: „Beschwerde sanuslife.finance“.

9.2. Beschwerden

Wenn du ein Anliegen an SANUSLIFE ADMINISTRATION AG hast, kontaktiere bitte in erster Instanz unser Support-Team, um dein Problem zu lösen, da dies der effizienteste Weg zur Problembehebung ist. Wir werden den Erhalt deiner Beschwerde nach der Einreichung bestätigen. Ein zuständiger Mitarbeiter für Kundenbeschwerden (der „Sachbearbeiter“) wird deine Beschwerde prüfen. Der Sachbearbeiter wird deine Beschwerde auf Basis der von dir und der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG bereitgestellten Informationen unvoreingenommen prüfen.

Innerhalb von 30 Geschäftstagen ab dem Erhalt deiner Beschwerde wird der Sachbearbeiter alle in deiner Beschwerde genannten Punkte in einer E-Mail an dich beantworten („Beilegungsmitteilung“), in der der Sachbearbeiter: (i) eine Beilegung deiner Beschwerde auf die von dir angeforderte Weise anbieten wird (ii) eine Ablehnung deiner Beschwerde unter Nennung der Gründe dafür feststellen wird oder (iii) dir die Beilegung deiner Beschwerde unter Nennung einer alternativen Lösung anbieten wird. Falls dir der Sachbearbeiter unter bestimmten Umständen nicht innerhalb von 30 Geschäftstagen auf deine Beschwerde antworten kann, wird er dir (sofern nach geltendem Recht zulässig) eine Nachricht senden, in der die Gründe für die Verzögerung in der Beantwortung deiner Beschwerde und eine Frist, innerhalb welcher der Sachbearbeiter deine Beschwerde beantworten wird, angegeben sind (die Beantwortung wird spätestens 40 Geschäftstage nach Erhalt deiner Beschwerde erfolgen).

Ein an dich herangetragenes Angebot zur Beilegung wird nur verbindlich für uns, sofern du dieses annimmst. Ein Angebot zur Beilegung stellt kein Zugeständnis unsererseits eines Fehlers oder einer Verantwortlichkeit in Bezug auf den Beschwerdegegenstand dar.

10. DATENSCHUTZ

10.1. Personenbezogene Daten

Du erkennst an, dass wir gegebenenfalls personenbezogene Daten in Bezug auf dich (falls es sich bei dir um eine natürliche Person handelt) bzw. personenbezogene Daten, die du uns in Bezug auf deine Mitarbeiter und sonstige mit dir verbundene Personen oder natürliche Personen (wenn es sich bei dir nicht um eine natürliche Person handelt) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder den SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen zur Verfügung gestellt hast (oder die du uns zukünftig zur Verfügung stellst), verarbeiten. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung (siehe https://sanuslife.com/de/legaldocuments), die Bestandteil dieser Vereinbarung ist. Entsprechend sicherst du zu und gewährleistest, dass:

(A) eine Weitergabe personenbezogener Daten in Bezug auf andere natürliche Personen an uns in Einklang mit sämtlichen anwendbaren Datenschutzgesetzen erfolgt und diese Daten zum Zeitpunkt der Weitergabe richtig, aktuell und gültig sind;

(B) bestätigst du vor Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an uns, dass du unsere Datenschutzerklärung, verstanden und gelesen hast und dass im Falle von personenbezogenen Daten, die sich auf andere Personen beziehen, diese Personen eine Ausfertigung der oder einen Verweis auf die Website mit dem Link zur Datenschutzerklärung (in der jeweils aktuellen Fassung) erhalten haben (oder Entsprechendes zum Zeitpunkt der Weitergabe erhalten werden); und

(C) sofern wir dir jeweils eine aktualisierte Version der Datenschutzerklärung zukommen lassen, du diese unverzüglich liest und allen natürlichen Personen, deren personenbezogene Daten du uns zur Verfügung gestellt hast, Aktualisierungen der Datenschutzerklärung vorlegst bzw. auf die Website mit der aktualisierten Datenschutzerklärung verweist.

11. SICHERHEIT

11.1. Passwortsicherheit

Um Zugang zu den SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen zu erhalten, musst du Sicherheitsangaben machen, oder dir werden diese zur Verfügung gestellt, einschließlich Benutzernamen und Passwort. Du bist dafür verantwortlich, das elektronische Gerät, über das du auf die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen zugreifst, sicher aufzubewahren und die Sicherheit der bzw. Kontrolle über die Sicherheitsangaben, die du für den Zugriff auf die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen nutzt, ausreichend zu gewährleisten. Dies umfasst u.a. die Ergreifung sämtlicher Maßnahmen, um Verlust, Diebstahl oder Missbrauch dieser elektronischen Geräte zu vermeiden, und sicherzustellen, dass diese elektronischen Geräte sowohl verschlüsselt als auch passwortgeschützt sind.

Der Verlust oder die Gefährdung deines elektronischen Geräts oder deiner Sicherheitsangaben können zu einem nicht berechtigten Zugriff durch Dritte auf deinen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang führen sowie zum Verlust oder Diebstahl von Kryptowährung und/oder Vermögen, das auf deinen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang und verbundenen Konten, einschließlich deiner verknüpften Bankkonten und Kreditkarten, gehalten wird. Du musst die Sicherheitsangaben zu jeder Zeit sicher aufbewahren. Du solltest diese zum Beispiel nicht aufschreiben oder anderweitig für andere sichtbar machen.

Du solltest niemals bei deinem Computer einen Remote-Zugriff zulassen oder deinen Computer oder Bildschirm mit jemand anderem teilen, wenn du in deinem SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang eingeloggt bist. SANUSLIFE ADMINISTRATION AG wird dich unter keinerlei Umständen nach deiner Kennung, deinen Passwörtern oder deiner Zwei-Faktor-Authentisierung fragen, oder dich dazu auffordern, deinen Bildschirm zu teilen oder anderweitig Zugriff auf deinen Computer oder dein Konto verlangen. Du solltest deine Angaben niemals Dritten zum Zwecke eines Remote-Zugriffs auf dein Konto zur Verfügung stellen. Logge dich in deinen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang immer über die Seite ein, um deine Transaktionen oder erforderliche Maßnahmen zu prüfen, sofern du bezüglich der Authentizität einer Kommunikation oder Mitteilung unsicher bist. Logge dich jedes Mal aus, solltest du deinen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang verlassen.

Wir übernehmen keine Verantwortung für etwaige Verluste, die du aufgrund einer Gefährdung deiner Login-Informationen erleidest, die die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG nicht zu vertreten hat, und/oder die aufgrund einer Nichteinhaltung der in diesem Absatz festgelegten Vorgaben entsteht oder dadurch, dass du Mitteilungen oder Warnungen ignorierst, die wir dir gegebenenfalls senden.

Aktiviere alle Sicherheits-Authentifizierungsfunktionen, die SANUSLIFE bietet.

11.2. Sicherheitsverletzung.

Wenn du den Verdacht hast, dass dein SANUSLIFE ADMINISTRATION AG -Konto oder deine Sicherheitsangaben missbraucht wurden, oder wenn ein Betrug oder Betrugsversuch oder ein anderer Sicherheitsvorfall (einschließlich eines Angriffs auf die Cyber-Sicherheit) in Bezug auf dich und/oder die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG bekannt wird (zusammen eine „Sicherheitsverletzung“), musst du:

(A) die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Kundenbetreuung so schnell wie möglich gebührenfrei über E-Mail ([email protected]) informieren;

(B) während der Sicherheitsverletzung weiterhin richtige und aktuelle Informationen zur Verfügung stellen; und

(C) sämtliche Maßnahmen ergreifen, die wir vernünftigerweise für erforderlich halten, um Sicherheitsvorfälle zu minimieren, zu managen oder anzuzeigen.

Sofern eine Sicherheitsverletzung nicht unverzüglich angezeigt wird, kann das in unsere Entscheidung über die angemessene Lösung der Angelegenheit mit einbezogen werden.

11.3. Sicherheit und Sicherung deines Computers und deiner Geräte.

Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG haftet weder für Schäden oder Unterbrechungen, die durch Computerviren oder Schadsoftware entstehen und deinen Computer oder deine Ausstattung gefährden können, noch für Phishing, Spoofing oder sonstige Angriffe. Wir empfehlen dir, regelmäßig eine namhafte und jederzeit verfügbare Software zur Virenprüfung und -abwehr einzusetzen. Bitte beachte außerdem, dass SMS- und E-Mail-Dienste anfällig für Spoofing- und Phishing-Attacken sind und dass du deshalb Nachrichten, die angeblich von uns stammen, sorgfältig prüfen solltest.

12. ALLGEMEINES

12.1. Einhaltung geltender Gesetze

Du bist verpflichtet, bei deiner Nutzung der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen, der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG -Plattform und der Seite sämtliche geltenden Gesetze, Vorschriften, Lizenzauflagen und Rechte Dritter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenschutzgesetze und Gesetze gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) einzuhalten.

12.2. Eingeschränkte Lizenz

Wir gewähren dir eine eingeschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz für den Zugriff und die Nutzung der Seite sowie die damit verbundenen Inhalte, Materialien und Informationen (gemeinsam bezeichnet als „Inhalt“) gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung ausschließlich für genehmigte Zwecke, denen wir jeweils zugestimmt haben. Jede andere Nutzung der Seite oder des Inhalts ist ausdrücklich verboten und sämtliche anderen Rechte und Ansprüche an der Seite oder dem Inhalt sind ausschließliches Eigentum von SANUSLIFE ADMINISTRATION AG oder deren Lizenzgebern. Du darfst den Inhalt weder ganz noch teilweise kopieren, übermitteln, vertreiben, verkaufen, lizenzieren, zurückentwickeln, ändern, veröffentlichen oder an dessen Übertragung oder Verkauf teilnehmen, vom Inhalt abgeleitete Werke erstellen oder den Inhalt in irgendeiner anderen Weise verwerten.

Dienstleistungen in Zusammenhang stehen oder auf der Site abgebildet sind, sind Handelsmarken oder eingetragene Marken der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG oder deren Lizenzgebern. Du darfst diese nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung kopieren, nachahmen oder verwenden.

12.3. Ausgeschlossene Nutzung

Bei der Nutzung der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen und den Interaktionen mit anderen Nutzern und Dritten bist du verpflichtet, die Nutzungsbedingungen einzuhalten. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist dahingehend auszulegen, dass sie – implizit, durch Rechtswirkung oder auf andere Weise – eine Lizenz oder ein Recht zur Nutzung der Kryptowährung zu illegalen, unrechtmäßigen, betrügerischen, unethischen oder unerlaubten Zwecken gewährt oder illegale, unrechtmäßige, betrügerische, unethische oder unerlaubte Handlungen fördert oder ermöglicht. Wir behalten uns das Recht vor, Informationen jederzeit zu überwachen, zu prüfen, zu speichern und/oder offenzulegen, soweit dies notwendig ist, um geltenden Gesetzen, Vorschriften, Sanktionsprogrammen, rechtlichen Verfahren oder Regierungsanfragen zu entsprechen

12.4. Änderungen

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dir per E-Mail mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt. In diesem Fall gelten die Änderungen als von dir angenommen, wenn du uns bis zu dem Datum, an dem die Änderung in Kraft tritt, nichts Abweichendes mitteilst und die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen & SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Plattform weiterhin nutzt. Wenn du mit der Änderung nicht einverstanden bist, so teile uns dies bitte mit. Die Vereinbarung endet dann am Ende der 30-Tage-Frist. Du kannst die Vereinbarung auch jederzeit vor Ablauf der 30-Tage-Frist mit sofortiger Wirkung und kostenfrei kündigen.

Sämtliche anderen Änderungen der Vereinbarung (auch in Bezug auf andere SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen) können wir vornehmen, indem wir die geänderte Vereinbarung auf der Site veröffentlichen oder sie dir per E-Mail zukommen lassen und dabei das Wirksamkeitsdatum der geänderten Vereinbarung angeben. Wir werden uns nach Kräften bemühen, dir Änderungen im Voraus anzukündigen; soweit dies rechtlich zulässig ist, können wir jedoch auch angeben, dass die geänderte Vereinbarung sofort wirksam wird und dass wir, wenn du den Änderungen nicht zustimmst, deinen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang schließen und die Nutzung der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen einstellen. Jede Mitteilung von Änderungen in der vorstehend beschriebenen Weise gilt als ausreichende Mitteilung an dich, und dadurch, dass du weiterhin auf die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen und/oder die Site zugreifst und/oder diese weiterhin nutzt, bestätigst du die Änderungen, was sodann als Annahme der geänderten Vereinbarung gilt. Exemplare der aktuellen Version der Vereinbarung werden jederzeit auf der Seite zur Verfügung gestellt.

12.5. Schutz der Daten Dritter.

Erhältst du über die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen Information über einen anderen Nutzer, so musst du diese Informationen vertraulich behandeln und darfst sie nur in Verbindung mit den SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen verwenden. Du darfst Informationen anderer Nutzer keinen Dritten offenlegen oder zukommen lassen und solche Informationen nur insoweit nutzen, als dies nach vernünftigem Ermessen notwendig ist, um eine Transaktion oder andere Funktionen auszuführen, die mit der Transaktion nach vernünftigem Ermessen verbunden sind, wie beispielsweise Support, Abgleiche und Buchhaltung, es sei denn, es liegt dir eine ausdrückliche Zustimmung des Nutzers vor. Du darfst über die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen keine Mitteilungen an andere Nutzer versenden, die von diesen Nutzern nicht angefordert wurden.

12.6. Kontaktdaten

Es liegt in deiner Verantwortung, deine Kontaktdaten in deinem SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Kontoprofil sowie die Pushnachrichten-Funktion in der SANUSAPP stets auf dem aktuellen Stand bzw. aktiv zu halten, damit du Mitteilungen und Warnhinweise erhältst, die wir dir gegebenenfalls zusenden (einschließlich Mitteilungen und Warnhinweisen in Bezug auf tatsächliche oder mutmaßliche Sicherheitsverstöße).

12.7. Steuern.

Es liegt in deiner alleinigen Verantwortung zu ermitteln, ob und inwieweit auf die Transaktionen, die du über die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Dienstleistungen durchführst, Steuern anfallen, und den richtigen Steuerbetrag zurückzubehalten, einzuziehen, zu erklären und an die jeweiligen Finanzbehörden abzuführen. Über deinen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang hast du Zugriff auf deine Transaktionshistorie.

12.8. Tod des Zugangsinhabers.

Wenn wir rechtliche Unterlagen erhalten, die deinen Tod bestätigen, oder aus anderen Gründen annehmen, dass du verstorben bist, werden wir dein SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Konto aus Sicherheitsgründen sperren und es können in diesem Zeitraum keinerlei Transaktionen durchgeführt werden, bis: (i) dein Testamentsvollstrecker/Treuhänder ein neues SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Konto eröffnet oder die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG über ein anderes SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Konto informiert hat, das bereits in dessen Namen besteht (wie nachfolgend näher beschrieben), und ihr gesamtes SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang auf das entsprechende neue Konto übertragen wurde oder (ii) wir in einer für uns zufriedenstellenden Form einen Nachweis erhalten haben, dass du nicht verstorben bist. Für den Fall, dass wir aus vernünftigem Grund annehmen, dass du verstorben bist, uns aber kein Nachweis deines Todes in einer für uns zufriedenstellenden Form vorliegt, erteilst du uns die Berechtigung, selbst oder durch Dritte Nachforschungen anzustellen, die wir für notwendig erachten, um festzustellen, ob du verstorben bist. Mit Zugang eines Nachweises über deinen Tod in einer für uns zufriedenstellenden Form hat der von dir in einem wirksamen Testament oder einem ähnlichen testamentarischen Dokument bestimmte Testamentsvollstrecker/Treuhänder einen neuen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang zu eröffnen oder die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG über ein anderes SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Konto zu informieren, das bereits in dessen Namen existiert, und die gesamten Mittel in deinem SANUSLIFE ADMINISTRATION AG–Zugang werden sodann auf diesen Zugang übertragen. Hast du keinen Testamentsvollstrecker/Treuhänder bestellt, so behalten wir uns das Recht vor, (i) jede Person, die – laut unserer Feststellung nach Zugang und Prüfung der Unterlagen, die wir nach alleinigem und freiem Ermessen für notwendig oder hilfreich erachten, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) eines Testaments oder ähnlichen testamentarischen Dokuments – berechtigt ist, deinen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang zu erben, als dein Testamentsvollstrecker/Treuhänder zu behandeln oder (ii) ein für deinen Nachlass zuständiges Gericht aufzufordern, per Beschluss einen Testamentsvollstrecker/Treuhänder zu bestellen. Sollten wir nach alleinigem und freiem Ermessen feststellen, dass eine Unsicherheit bezüglich der wirksamen Bestellung des Testamentsvollstreckers/Treuhänders besteht, behalten wir uns das Recht vor, einen die Unsicherheit beseitigenden Beschluss eines zuständigen Gerichts abzuwarten, bevor wir Handlungen in Bezug auf deinen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang vornehmen. Gemäß dem Vorstehenden ist, soweit der von dir bestellte Testamentsvollstrecker/Treuhänder nicht bereits über einen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang verfügt (wobei auch in diesem Fall weitere Verfahren zur Identitätsprüfung erforderlich sein können), die Eröffnung eines neuen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Kontos durch einen bestellten Testamentsvollstrecker/Treuhänder nach dem Tod des Inhabers eines SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zuganges zwingend erforderlich, und du bestätigst hiermit, dass dein Testamentsvollstrecker/Treuhänder verpflichtet sein wird, einen neuen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugang zu eröffnen und die gemäß Ziffer 3 dieser Vereinbarung erforderlichen Informationen vorzulegen, um Zugriff auf die Inhalte deines SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zuganges zu erhalten. 

12.9. Gesamte Vereinbarung.

Diese Vereinbarung (einschließlich etwaiger Dokumente, die durch Bezugnahme Bestandteil der Vereinbarung sind) enthält die gesamte Übereinkunft und Vereinbarung zwischen dir und der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und ersetzt sämtliche vorherigen Gespräche, Vereinbarungen und Übereinkünfte jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf vorherige Versionen dieser Vereinbarung) und jeder Form zwischen dir und der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG.

12.10. Auslegung.

Die Ziffernüberschriften in dieser Vereinbarung dienen lediglich der besseren Orientierung und bestimmen nicht die Bedeutung oder Auslegung von Bestimmungen dieser Vereinbarung.

12.11. Unwirksamkeit.

Wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung gemäß anwendbarem Recht als unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Wird festgestellt, dass eine Bestimmung nicht durchsetzbar ist, so wird die nicht durchsetzbare Bestimmung abgetrennt und die übrigen Bestimmungen werden durchgesetzt.

12.12. Durchsetzung unserer Rechte.

Möglicherweise setzen wir unsere Rechte aus dieser Vereinbarung nicht immer strikt durch. Sollten wir uns zu irgendeinem Zeitpunkt entscheiden, unsere Rechte nicht durchzusetzen, so ist dies eine temporäre Maßnahme und wir können unsere Rechte jederzeit wieder strikt durchsetzen.

12.13 Sprache.

Diese Vereinbarung wird in deutscher Sprache erstellt. Die Übersetzung dieser Vereinbarung in alle diversen Sprachen (sowie sämtliche Übersetzungen anderer Dokumente und Informationen) wird lediglich als Service zur Verfügung gestellt und gibt möglicherweise die Informationen im deutschen Originaldokument nicht exakt wieder. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung dieser Vereinbarung maßgeblich. Sämtliche Änderungen zu dieser Vereinbarung und sämtliche Informationen zu Änderungen werden in deutscher Sprache vorgelegt. Alleinig die deutsche Originalversion trägt rechtliche Gültigkeit.

12.14 Kontrollwechsel.

Wird die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG von einem Drittunternehmen erworben oder mit einem Drittunternehmen verschmolzen, so behalten wir uns jeweils unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze das Recht vor, die Informationen, die wir von dir erhalten haben, und unser Verhältnis mit dir (einschließlich dieser Vereinbarung) im Rahmen der Verschmelzung, des Erwerbs, des Verkaufs oder sonstigen Kontrollwechsels zu übertragen oder abzutreten.

12.15 Fortbestand.

Sämtliche Bestimmungen dieser Vereinbarung, die sich naturgemäß über den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus erstrecken, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Abschnitte in Bezug auf Sperrungen oder Kündigungen, die Schließung des SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Zugangs, gegenüber der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG geschuldete Beträge, die allgemeine Nutzung der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG-Plattform oder Site, Streitigkeiten mit der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG und allgemeine Bestimmungen bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung verbindlich und in Kraft.

12.16. Geltendes Recht.

Diese Vereinbarung und das Verhältnis zwischen uns unterliegen Schweizer Recht, vorbehaltlich etwaiger Rechte, die den Kunden gegebenenfalls nach lokalem Recht zwingend zustehen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen.

12.17. Weiteres Vertragsbestandteil.

Zu dieser Nutzungsvereinbarung gehören auch die AGB für Krypto- und Risikohinweise als Vertragsgegenstand dazu und gelten hiermit als automatisch akzeptiert.

Stand: 12_2023

AGB für SANUSAPP 3.0 (Smartphone)

Um die SANUSAPP 3.0 zu nutzen, musst du unseren Nutzungsbedingungen zustimmen. Bitte lies sie sorgfältig durch, bevor du zustimmst. Die Zustimmungsmöglichkeit erscheint dir, nachdem du die App auf deinem Smartphone öffnest und beabsichtigst, dich einzuloggen.

Diese folgenden Nutzungsbedingungen wurden in deutscher Sprache erstellt. Die Übersetzung in andere Sprachen erfolgt automatisiert durch das Übersetzungstool eines Drittanbieters (sowie sämtliche Übersetzungen anderer Dokumente und Informationen). Es handelt sich also lediglich um einen Service, den wir zur Verfügung stellen und der möglicherweise die Informationen der deutschen Originalfassung nicht exakt wiedergibt. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung dieser Nutzungsbedingungen maßgeblich. Sämtliche Änderungen zu diesen Bedingungen und sämtliche Informationen zu Änderungen werden in deutscher Sprache vorgelegt. Alleinig die deutsche Originalversion trägt rechtliche Gültigkeit.

Es ist dir nicht gestattet, die App, Teile der App oder unsere Marken in irgendeiner Weise zu kopieren oder zu verändern. Du darfst nicht versuchen, den Quellcode der App zu extrahieren, und du solltest auch nicht versuchen, die App in andere Sprachen zu übersetzen oder abgeleitete Versionen zu erstellen. Die App selbst und alle damit verbundenen Marken, Urheberrechte, Datenbankrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte gehören weiterhin der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG.

Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG setzt sich dafür ein, dass die App so nützlich und effizient wie möglich ist. Aus diesem Grund behalten wir uns das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen Änderungen an der App vorzunehmen oder für ihre Dienste Gebühren zu erheben. Wir werden dir niemals Gebühren für die App oder ihre Dienste in Rechnung stellen, ohne dir genau zu erklären, wofür du bezahlst.

Die SANUSAPP 3.0-App speichert und verarbeitet personenbezogene Daten, die du uns zur Verfügung gestellt hast, um unseren Dienst bereitzustellen. Es liegt in deiner Verantwortung, dein Smartphone und den Zugriff auf die App sicher zu halten. Wir empfehlen dir daher, dein Smartphone nicht zu jailbreaken oder zu rooten, d. h. die vom offiziellen Betriebssystem deines Geräts auferlegten Softwarebeschränkungen und -einschränkungen aufzuheben. Dies könnte dein Smartphone anfällig für Malware/Viren/Schadprogramme machen, die Sicherheitsfunktionen deines Smartphones beeinträchtigen und dazu führen, dass die SANUSAPP 3.0-App nicht mehr richtig oder gar nicht mehr funktioniert.

Die App nutzt Dienste von Drittanbietern, die ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt geben. Wie folgt findest du die Links zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der von der App genutzten Drittanbieterdienste: 

  • Google Play-Dienste
  • App Store-Dienste

Du solltest dir bewusst sein, dass die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG für gewisse Dinge keine Verantwortung übernimmt. Bestimmte Funktionen der App setzen voraus, dass eine aktive Internetverbindung besteht. Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG kann jedoch keine Verantwortung dafür übernehmen, dass die App nicht voll funktionsfähig ist, wenn du keinen Zugang zu Wi-Fi hast und dein Datenvolumen aufgebraucht ist. Wenn du die App außerhalb eines Gebietes mit Wi-Fi nutzt, solltest du daran denken, dass die Bedingungen des Vertrages mit deinem Mobilfunkanbieter weiterhin gelten. Daher kann es sein, dass dir dein Mobilfunkanbieter die Datenkosten für die Dauer der Verbindung beim Zugriff auf die App oder andere Gebühren von Dritten in Rechnung stellt. Mit der Nutzung der App übernimmst du die Verantwortung für solche Gebühren, einschließlich Roaming-Gebühren, wenn du die App außerhalb deines Heimatgebiets (d. h. deiner Region oder deines Landes) nutzt, ohne das Daten-Roaming zu deaktivieren.

Wenn du nicht der Rechnungszahler für das Gerät bist, auf dem du die App nutzt, beachte bitte, dass wir davon ausgehen, dass du die Erlaubnis des Rechnungszahlers für die Nutzung der App erhalten hast. Ebenso kann die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG nicht immer die Verantwortung für die Art und Weise übernehmen, wie du die App nutzt, d.h. du musst sicherstellen, dass dein Gerät aufgeladen ist bzw. bleibt - wenn der Akku leer ist und du es nicht mehr einschalten kannst, um den Service zu nutzen, kann die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG keine Verantwortung übernehmen.

In Bezug auf die Verantwortung von der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG für deine Nutzung der App ist es wichtig, dass du bei der Nutzung der App bedenkst, dass wir uns zwar bemühen, die App jederzeit auf dem neuesten Stand und korrekt zu halten, dass wir uns aber auf Dritte verlassen, die uns Informationen zur Verfügung stellen, damit wir sie dir zur Verfügung stellen können. Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die du erleidest, wenn du dich vollständig auf diese Funktionalität der App verlässt.

Es kann sein, dass wir die App irgendwann aktualisieren möchten. Die App ist derzeit auf Android und iOS verfügbar - die Anforderungen für das jeweilige System (und für zusätzliche Systeme und bestimmte Funktionen, die wir beschließen, zwecks Verfügbarkeit der App zu erweitern) können sich ändern, und du musst die Updates herunterladen, wenn du die App weiterhin nutzen möchtest. Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG verspricht nicht, dass sie die App immer so aktualisiert, dass sie für dich relevant ist und/oder mit der Android- oder iOS-Version funktioniert, die du auf deinem Gerät installiert hast. Du verpflichtest dich jedoch, Aktualisierungen der App immer zu akzeptieren, wenn sie dir angeboten werden. Wir können auch die Bereitstellung der App einstellen und können die Nutzung der App jederzeit beenden, ohne dich darüber zu informieren. Sofern wir dir nichts anderes mitteilen, enden bei einer Beendigung (a) die dir in diesen Bedingungen gewährten Rechte und Lizenzen; (b) du musst die Nutzung der App einstellen und sie (falls erforderlich) von deinem Gerät löschen.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir können unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Wir empfehlen dir daher, diese Seite in regelmäßigen Abständen auf Änderungen zu überprüfen. Wir werden dich über alle Änderungen informieren, indem wir die neuen Geschäftsbedingungen auf dieser Seite veröffentlichen. Diese Bedingungen sind ab dem Download der Version 1 gültig.

Kontaktiere uns

Wenn du Fragen oder Anregungen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hast, zögere nicht, uns unter [email protected] zu kontaktieren.

Datenschutzbestimmungen der SANUSAPP 3.0 (Smartphone)

Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG hat die SANUSAPP 3.0 App als Freemium App entwickelt. Dieser Service wird von SANUSLIFE ADMINISTRATION AG kostenlos zur Verfügung gestellt und ist für die Standardnutzung gedacht. Für mehr Services kannst du dich mit folgenden Kontoplänen upgraden.

Diese Seite dient dazu, Besucher über unsere Richtlinien bezüglich der Sammlung, Verwendung und Offenlegung von persönlichen Informationen zu informieren, falls sich jemand für die Nutzung unseres Dienstes entscheidet.

Wenn du dich entscheidest, unseren Service zu nutzen, stimmst du der Sammlung und Nutzung von Informationen in Bezug auf diese Richtlinie zu. Die von uns gesammelten persönlichen Daten werden für die Bereitstellung und Verbesserung des Dienstes verwendet. Wir werden deine Daten nur wie in dieser Datenschutzrichtlinie beschrieben verwenden oder weitergeben. Die in dieser Datenschutzrichtlinie verwendeten Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter SANUSAPP 3.0 einsehbar sind, sofern in dieser Datenschutzrichtlinie nicht anders definiert.

Sammlung und Nutzung von Informationen

Um dir die Nutzung unseres Dienstes zu erleichtern, bitten wir dich unter Umständen, uns bestimmte personenbezogene Daten mitzuteilen. Die von uns angeforderten Informationen werden von uns gespeichert und wie in dieser Datenschutzrichtlinie beschrieben verwendet. Die App nutzt Dienste von Drittanbietern, die möglicherweise Informationen sammeln, mit denen du identifiziert werden kannst. Wie folgt findest du die Links zu den Datenschutzrichtlinien von Drittanbietern, die von der App genutzt werden:

  • Google Play-Dienste
  • App Store-Dienste
     

Login-Daten

Wir möchten dich darüber informieren, dass wir bei jeder Nutzung unseres Dienstes im Falle eines Fehlers in der App Daten und Informationen (über Produkte von Drittanbietern) auf deinem Smartphone erfassen, die als Protokolldaten bezeichnet werden. Diese Protokolldaten können Informationen wie die Internetprotokolladresse ("IP") deines Geräts, den Gerätenamen, die Version des Betriebssystems, die Konfiguration der App bei der Nutzung unseres Dienstes, die Uhrzeit und das Datum deiner Nutzung des Dienstes und andere Statistiken enthalten.

Cookies

Cookies sind Dateien mit einer kleinen Menge an Daten, die üblicherweise als anonyme eindeutige Identifikatoren verwendet werden. Sie werden von den Websites, die du besuchst, an deinen Browser gesendet und im internen Speicher deines Geräts gespeichert. Dieser Dienst verwendet diese "Cookies" nicht ausdrücklich. Die App kann jedoch Code und Bibliotheken von Drittanbietern verwenden, die "Cookies" nutzen, um Informationen zu sammeln und ihre Dienste zu verbessern. Du hast die Möglichkeit, diese Cookies entweder zu akzeptieren oder abzulehnen und zu erfahren, wann ein Cookie an dein Gerät gesendet wird. Wenn du dich entscheidest, unsere Cookies abzulehnen, kannst du möglicherweise einige Teile dieses Dienstes nicht nutzen.

Dienstleister

Wir können aus den folgenden Gründen Drittunternehmen und Einzelpersonen beschäftigen:

  • Um unseren Service zu erleichtern;
  • zur Bereitstellung des Dienstes in unserem Namen;
  • zur Erbringung von dienstbezogenen Dienstleistungen; oder
  • um uns bei der Analyse der Nutzung unseres Dienstes zu unterstützen.
     

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Sicherheit

Wir wissen es zu schätzen, dass du uns deine persönlichen Daten anvertraust, und bemühen uns daher, sie mit kommerziell akzeptablen Mitteln zu schützen. Denke jedoch daran, dass keine Methode der Übertragung über das Internet oder der elektronischen Speicherung zu 100 % sicher und zuverlässig ist, und wir keine absolute Sicherheit garantieren können.

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Änderungen dieser Datenschutzrichtlinie

Wir können unsere Datenschutzrichtlinie von Zeit zu Zeit aktualisieren. Wir empfehlen dir daher, diese Seite regelmäßig auf etwaige Änderungen zu überprüfen. Wir werden dich über alle Änderungen informieren, indem wir die neue Datenschutzrichtlinie auf dieser Seite veröffentlichen. Diese Richtlinie gilt ab dem 01/08/2023

Kontaktiere uns

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AGB des Drittdienstleisters NAOCOIN srl

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittdienstleisters NAOCOIN srl können im Folgenden nachgelesen werden:

General Terms and Conditions: https://naocoin.io/legal/terms/

Legal & Privacy: https://naocoin.io/legal/privacy/

Kontaktiere uns: Wenn du Fragen oder Anregungen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hast, zögere nicht, uns unter [email protected] zu kontaktieren.

AGB für Kryptodienstleistungen & Risikohinweis

1. Vorausgeschickt.

Bevor du dich dazu entschließt, dich bei der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Lindenstrasse 8, CH-6340 Baar (ZG) (im Folgenden: SANUSLIFE) zu registrieren und SANUSCOIN zu kaufen, verkaufen, als Provisionen oder Prämien zu erhalten, bist du verpflichtet, die nachfolgenden Risikohinweise zur Kenntnis zu nehmen und als Vertragsbestandteil der Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen zu akzeptieren.

Dein Vertragsverhältnis mit SANUSLIFE ist ein Vertrag gemäß des Schweizer Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (SR 220)

2. Kryptowährungen sind hochvolatil.

Du erkennst ausdrücklich an und stimmst zu, dass du vollumfänglich darüber im Klaren bist und hinreichend informiert und aufgeklärt bist, dass der Markt der Kryptowährungen von hochgradiger VOLATILITÄT ist, dieser Markt zugleich EXTREM SPEKULATIV ist und der Besitz oder der Handel mit Kryptowährungen ein erhebliches Verlustrisiko birgt, das in kürzester Zeit zu einem erheblichen Verlust und im schlimmsten Fall zu einem TOTALVERLUST des Wertes der im Besitz befindlichen Kryptowährungen führen kann.

3. Keine Zusicherungen, Garantien, oder Versprechen.

Du erkennst ausdrücklich an und stimmst zu, dass du über die kaufvertraglichen Regelungen hinaus von SANUSLIFE keine Zusicherungen, Garantien oder Versprechen welcher Art auch immer über Gewinnerwartungen, Wertentwicklungen oder sonstige Erträge im Zusammenhang mit Kryptowährungen erhältst.

4. Aufklärung.

Du erkennst insbesondere vor Abschluss eines Kaufvertrages ausdrücklich an und stimmst zu, dass du eine geschäftlich erfahrene Person im Bereich der Kryptowährungen und deren wirtschaftlicher Nutzung bist und

  1. du ausdrücklich verstehst und bereit bist, die wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Risiken hinsichtlich der in deinem Besitz befindlichen Kryptowährungen zu tragen;
  2. du unter Berücksichtigung deiner persönlichen finanziellen Verhältnisse, finanziellen Ressourcen, deines persönlichen Lebensstils und deiner monetären Verpflichtungen finanziell in der Lage bist, den Verlust deiner gesamten Aufwendungen im Rahmen der Inanspruchnahme der kaufvertraglichen Leistungen von SANUSLIFE zu tragen, ohne, dass dich dies im Falle des Totalverlustes des Wertes deiner Kryptowährungen in erheblicher Weise in deinem wirtschaftlichen Dasein belastet;
  3. du Kenntnis über die jeweilige Kryptowährung und deren wertbestimmende Faktoren hast, die du für dich im Besitz hast.
     

5. Keine Beratung.

Du erkennst ausdrücklich an und stimmst zu, dass SANUSLIFE dir keine Beratung in Bezug auf Kryptowährungen oder die Kryptowährungs-Märkte bietet.

6. Länderspezifische Zulassung von Kryptowährungen.

Du erkennst ausdrücklich an und stimmst zu, dass es im Rahmen der für dich nach deinem nationalen Recht zuständigen Gesetze, behördlichen Auffassungen oder Gerichtsbarkeit möglich ist, dass die Gewinnung, der Besitz oder der Handel von Kryptowährungen nicht oder nur mit Erlaubnis rechtlich zulässig ist und du eigenverantwortlich dafür bist, dass die Nutzung und Verwertung der Leistungen von SANUSLIFE nach dem für dich maßgeblichen Recht zulässig ist.

7. Unerlaubte Aussagen.

Du erkennst ausdrücklich an und stimmst zu, dass unwahre oder spekulative Aussagen oder Prognosen oder eine Bewerbung der Leistungen von SANUSLIFE bzw. des SANUSCOINS als Vermögens-, Währungs- oder Finanzanlage, die durch Dritte unerlaubt verwendet werden könnten, um die Verbreitung und Nutzung der von SANUSLIFE angebotenen Leistungen zu fördern, unwahr und gesetzeswidrig sind, daher strengstens untersagt sind, auch von dir unterlassen werden müssen und eine Zuwiderhandlung rechtlich verfolgt wird.

8. Aussagen von Dritten.

Du erkennst ausdrücklich an und stimmst zu, dass SANUSLIFE alle Aussagen von Dritten über ihre Dienste ablehnt und nicht willkommen heißt und SANUSLIFE ihren Kunden anrät, sich nicht auf Aussagen Dritter zu verlassen, die sich auf die Leistungen von SANUSLIFE oder den Besitz oder den Handel von Kryptowährungen beziehen - ob positiv oder negativ.

9. Ausschluss gewünschter Erfolgsansprüche.

SANUSLIFE haftet nicht für den Eintritt des gewünschten Erfolges, den der Kunde oder dessen Kunden mit der Nutzung seiner Leistungen zu erzielen wünscht.

10. Einseitige Auflösung des Vertragsverhältnisses.

Du erkennst ausdrücklich an und stimmst zu, dass SANUSLIFE aufgrund der Ausführungen unter (6), berechtigt ist, ihre Leistungen ganz oder teilweise für einzelne Märkte jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu beschränken oder zu beenden und für den Fall der Beendigung das Vertragsverhältnis mit dir ohne Frist außerordentlich zu kündigen.

11. Abänderung Buchungswerte.

In der App können Buchungswerte automatisch oder manuell erfasst werden. Für sämtliche automatische Buchungen übernimmt SANUSLIFE die Haftung. Für sämtliche manuelle Buchungen bzw. Änderungen deinerseits erkennst du ausdrücklich an und stimmst zu, dass einzig und allein du dafür verantwortlich bist. SANUSLIFE lehnt jegliche Haftung für manuelle Abänderungen deinerseits ab.

12. Renditerechner mit Gewinn- und Verlustberechnung.

Du erkennst ausdrücklich an und stimmst zu, dass sämtliche Werte, welche unter „Nicht realisierte Rendite“ ausgewiesen werden, sich auf Durchschnittswerte beziehen und somit nicht definitiv sind. Außerdem erkennst du an und stimmst zu, dass Gewinne bzw. Verluste bereits ab sofort möglich sind.

13. Gewinn- und Verlustberechnung nach LIFO-Methode.

Du erkennst ausdrücklich an und stimmst zu, dass sämtliche Gewinn- und Verlustberechnungen nach der LIFO-Methode erfolgen. Diese Berechnungsmethode erfolgt nach dem Prinzip „LAST-IN-FIRST-OUT“, was bedeutet, dass die zuletzt angeschafften Kryptocoins die sind, die zuerst wieder verkauft werden. Der entsprechende Gewinn oder Verlust wird im Kontoauszug dokumentiert und bildet die Grundlage zur Einreichung beim Finanzamt/Steueramt.

14. Abrechnungsmethode kann abgelehnt werden.

Beachte, dass die LIFO-Methode nicht in allen Ländern anerkannt ist. Du erkennst ausdrücklich an und stimmst zu, dass du dich beim zuständigen Finanzamt/Steueramt selbst über die geltende Abrechnungsmethode deiner Kryptogewinne- und verluste informierst und beim zuständigen Amt die Dokumentation der Bewegungen des jeweiligen Wallets nach jener Ermittlungsmethode aufbereitest und einreichst, die gemäß der geltenden Gesetzgebung in deinem Land vorgesehen ist.

15. 100% Kryptoabwicklung.

Du erkennst ausdrücklich an und stimmst zu, dass sämtliche Werte, in den dir in der App zur Verfügung gestellten Wallets ausschließlich in Kryptowährung abgewickelt werden.

16. Kryptobesitzmeldung.

Du erkennst ausdrücklich an und stimmst zu, dass du den Besitz deiner Kryptowährungen beim Finanzamt/Steueramt meldest, sofern die Gesetzgebung deines Landes dies vorsieht.

17. Kryptogewinnversteuerung.

Da der Kauf und Verkauf von Kryptowährungen grundsätzlich der Steuergesetzgebung unterliegt, ist jedes der in der App integrierten Kryptowallets mit der Funktion ausgestattet, Kontoauszüge zu erstellen um sie beim Finanzamt/Steueramt einzureichen und die entsprechenden Steuern zu bezahlen. Du erkennst ausdrücklich an und stimmst zu, dass du dich selbst um die Versteuerung eventueller Kryptogewinne gemäß der Gesetzgebung in deinem Land kümmerst. SANUSLIFE lehnt jegliche Haftung von Sanktionen ab, die dir für nicht bezahlte Gewinnsteuern seitens der Behörden auferlegt werden.

18. Mehrkosten.

Du erkennst ausdrücklich an und stimmst zu, dass die Versteuerung von Gewinnen zu Mehrkosten führen kann und du für diese vollumfänglich selbst aufkommen musst. Diese Mehrkosten können zum Beispiel vom Finanzamt/Steueramt verlangt werden. In jedem Fall entstehen sie, wenn du dich für die Versteuerung der Gewinne an einen Steuerberater wendest, der diese Dienstleistung für dich erbringt.

AGB für die Nutzung von Gutscheinen und Voucher Wallet

§ 1 Geltungsbereich; Vertragssprache

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (im Folgenden: Käufer oder Kunde) und uns, der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Lindenstrasse 8, 6340 Baar, Schweiz (im Folgenden: Verkäufer), über unsere Website https://sanuslife.com/de/legaldocuments geschlossenen Verträge über den Kauf und Gutschrift, sowie Nutzung von Mehrzweckgutscheinen (im Folgenden auch: VOUCHER), die der Käufer im Rahmen von SANUSPAY-Zahlungen künftig über die SANUSAPP 3.0 einsetzen kann; auch werden diese Gutscheine bei Stornierung von Bestellungen, welche mit SANUSPAY bezahlt wurden und für welche QV-Punkte hinterlegt wurden, ausgegeben, genannt unter anderem „SANUSLIFE Marketplace VOUCHER“.

Dein Vertragsverhältnis mit SANUSLIFE ist ein Vertrag gemäß des Schweizer Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (SR 220)

(2) Ein Vertragsschluss ist nur mit Personen möglich, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben und vollumfänglich geschäftsfähig sind. Sofern gesetzliche Bestimmungen die Nutzung der Waren oder Dienstleistungen im SANUSLIFE-Netzwerk an das Erreichen einer höheren Altersgrenze knüpfen, verpflichtet sich der Kunde erst bei Erreichen dieser Altersgrenze VOUCHER zu erwerben und solche Angebote zu nutzen. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der bestellten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

§ 2 Widerrufsrecht

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, VOUCHER bis zu einem maximum von 2.000 QV-Punkte käuflich bei SANUSLIFE Administration AG zu erwerben. Sobald dieser Betrag erreicht ist, greift ein Verkaufsstopp für diesen Kunden. Hierbei handelt es sich um VOUCHER, mit denen Kunden einen individuellen Loyalitätsstatus und attraktive Prämien bekommen können. Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellübersicht angezeigten VOUCHER ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer kommt zustande, sobald der Verkäufer den Vertragsschluss gegenüber dem Käufer bestätigt.

(2) Ein VOUCHER-Guthaben wird dem Kunden auch dann gutgeschrieben, wenn er eine SANUSPAY-Zahlung (ausgeschlossen QR-Zahlung) storniert oder eine Stornierung im SANUSLIFE Marketplace vornimmt. Ein Teil des Kaufbetrages wird dem Kunden immer als VOUCHER-Guthaben im VOUCHER Wallet angezeigt, das er wieder im geschlossenen SANUSLIFE System einlösen kann. Für eine Stornierung wird dem Kunden ein bezahlter Gutschein-Kaufbeleg ausgestellt. In seinem SANUSCOIN Wallet Auszug sieht er, dass er automatisch einen VOUCHER um genau diesen Betrag gekauft hat.

(3) Die Kunden können das VOUCHER-Guthaben bei Partnerunternehmen (COMPANY-Partner, die als SANUSPAY Akzeptanzstelle im SANUSLIFE Marketplace aufscheinen, für eine Teilzahlung einlösen. Zum Zeitpunkt der Einlösung erhält der Kunde in seinem VOUCHER Wallet den eingelösten Betrag als Minus angezeigt. In seinem SANUSCOIN Wallet Auszug sieht er hingegen, dass er vor SANUSPAY Bezahlen eine VOUCHER-Gutschrift erhalten hat und, dafür auch ein Beleg zum Downloaden bereit steht. Die Kalkulation der einlösbaren VOUCHER beim Einkauf wird vom System automatisch kalkuliert.

(4) Der Käufer erhält seinen Gutschein-Wert immer in der Währung Euro auf seinem persönlichen VOUCHER Wallet in der SANUSAPP verbucht. Eventuelle Währungsschwankungen zwischen Euro und Landeswährung des Kunden gehen zulasten des Käufers.

(5) Der VOUCHER steht immer im Verhältnis zu den QV-Punkten und kann auch nur in diesem Verhältnis eingelöst werden. Der Wert des VOUCHER bzw. das Verhältnis zu den QV-Punkten wird immer auf den Euro-Nettopreis kalkuliert. Erwirbt ein Käufer VOUCHER vom Verkäufer, dann gilt immer folgendes Verhältnis: 1 Euro entspricht 2 QV-Punkte.

(6) Bei einer SANUSPAY bzw. SANUSLIFE Marketplace Stornierungen wird der Wert des VOUCHERS ebenso im Verhältnis zu den QV-Punkten sowie in Euro berechnet. Hier ist das Verhältnis entsprechend der beim Kauf verwendeten Businessmarge, bzw. das Verhältnis und Wechselkurs, welche beim Kauf der stornierten Ware angewendet wurden. Die Wertstellung ist immer in Euro angegeben. Ebenso werden die im Verhältnis stehenden QV-Punkte angezeigt. Beim Kauf werden dann die verbuchten QV-Punkte im Gutschein-Konto mit den hinterlegten QVPunkten des beim Kauf erworbenen Produktes kompensiert. Im Verhältnis wird dann auch das FIAT-Guthaben (Euro) im Gutschein-Konto abgebucht und. Und dem Käufer eine VOUCHER-Gutschrift ausgestellt.

§ 4 Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von Eingabefehlern

(1) Im Rahmen des VOUCHER-Bestellprozesses legen Sie zunächst das gewünschte VOUCHER-Paket in den Warenkorb.

(2) Das in den Warenkorb gelegte VOUCHER-Paket hat einen fixen Euro-Preis. In einigen Ländern hat das VOUCHER-Paket einen fixen Preis in der entsprechenden Landeswährung. Die hinterlegten QV-Punkte entsprechen dennoch immer dem Wert in Euro.

(3) Der Kunde gelangt jeweils durch Klick auf den „Weiter“-Button zunächst auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Schließlich öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der er seine Angaben überprüfen kann. Seine Eingabefehler (z.B. bzgl. Bezahlart, Daten oder die gewünschte Stückzahl) kann er korrigieren, indem er bei dem jeweiligen Feld auf „Bearbeiten“ klickt. Falls er den Bestellprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach sein Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird nach Anklicken des Bestätigungs-Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ seine Erklärung verbindlich im Sinne des § 3 Abs. 9 dieser AGB.

§ 5 Speicherung des Vertragstextes

Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den erworbenen VOUCHER einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Widerrufsbelehrung werden dem Kunden nicht per E-Mail zugesandt.

6 Registrierung im Online-Shop; Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

(1) Sie können in unserem Online-Shop oder über der SANUSAPP als registrierter Benutzer bestellen. Als registrierter Benutzer müssen Sie nicht jedes Mal Ihre persönlichen Daten angeben, sondern Sie können sich vor oder im Rahmen einer Bestellung einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort in Ihrem Kundenkonto anmelden. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Produkte.

(2) Für Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung, die Sie in unserem Onlineshop abrufen können. Mit der Anmeldung wählen Sie einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort.

§ 7 Zahlungsbedingungen; Preise

(1) Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig und kann ausschließlich in Euro oder später mit SANUSPAY gezahlt werden. Den jeweils für die gewählte Zahlungsart eingesetzten Dienstleister entnimmt der Kunde den Hinweisen im Online-Shop. Derzeit bietet SANUSLIFE die Zahlung mittels Kreditkarte und BTC an.

(2) Auf die VOUCHER fällt keine Umsatzsteuer an. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Versandkosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

§ 8 Stornierung, Rücktritt vom Kaufvertrag; Aussetzen des Verkaufs; Eigentumsvorbehalt

(1) Die Käufe von VOUCHER sind in dem Sinne endgültig, dass keine Rückerstattung oder Stornierung der Käufe stattfinden kann, es sei denn, dieses wird durch zwingende gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen es ausdrücklich vor.

(2) SANUSLIFE behält sich vor, Kaufanfragen von VOUCHER jederzeit nach eigenem Ermessen abzulehnen oder zu stornieren und der Höhe nach zu begrenzen.

(3) Weiterhin kann SANUSLIFE den Verkauf von VOUCHER nach eigenem Ermessen aussetzen. Gründe können insbesondere der Verdacht auf systematischen Betrug beim Kauf von VOUCHER oder eine zu hohe Auslastung der IT-Systeme von SANUSLIFE oder der von ihr beauftragten externen Dienstleistervon ihrem beauftragten externen Dienstleister sein.

(4) Die VOUCHER bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SANUSLIFE.

§ 9 Wertübertragung; Verantwortung für Sicherheit des Gutschein-Kontos

(1) Um VOUCHER einlösen zu können, benötigt jeder Kunde zunächst ein erfolgreiches KYC/KYB bei SANUSLIFE (SANUSAPP) um das VOUCHER Wallet freizuschalten. Der Käufer geht bereits beim Kauf des VOUCHERS davon aus, dass ein KYC/B erfolgreich abgeschlossen wird. Das Widerrufsrecht von 14 Tage hängt nicht von ein erfolgreichen oder nicht erfolgreichen KYC/B ab.

(2) Die Transaktion der erworbenen VOUCHER auf das VOUCHER Wallet, erfolgt innerhalb von 1-5 Arbeitstagen nach der Bezahlung.

(3) Der Kunde ist selbst für die Implementierung angemessener Maßnahmen zur Sicherung seines VOUCHER Wallet verantwortlich, welches Teil der SANUSLIFE-Wallets ist.

§ 10 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gewährleistungsrecht.

§ 11 Haftungsbeschränkung

(1) SANUSLIFE betreibt seinen Service sorgfältig und zuverlässig. Dennoch kann es im Rahmen der Leistungserbringung infolge unvermeidbarer und nicht von SANUSLIFE zu vertretenden Ereignissen oder betriebsnotwendigen Wartungsarbeiten zu Unterbrechungen oder Verlusten kommen. SANUSLIFE ist bemüht, Störungen oder Unterbrechungen so rasch wie möglich zu beheben.

(2) SANUSLIFE haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die beispielsweise an Software oder Hardware des Kunden oder eines Dritten entstehen oder daraus resultierender entgangener Gewinne oder Vermögensschäden oder für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden. SANUSLIFE haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf unvermeidbare Betriebsunterbrechungen oder die zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Betriebs notwendig sind oder auf nicht von SANUSLIFE zu vertretenden Ereignisse wie insbesondere Netzstörungen, Computerausfälle oder krimineller Aktivitäten durch Dritte, zurückzuführen sind.

(3) SANUSLIFE übernimmt keine Haftung für Datenverluste der Kunden, an denen SANUSLIFE kein Verschulden trifft, wie z. B. durch Hackerattacken. Der Kunde wird unverzüglich über den Eintritt eines Datenverlustes informiert.

(4) SANUSLIFE übernimmt keine Haftung für die in den Konten des Kunden befindlichen VOUCHER sowie die darüber hinaus dort gelagerten Daten der Kunden.

(5) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Online-Streitbeilegung und Alternative Streitschlichtung; salvatorische Klausel

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Verkäufers.

(3) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.

(4) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

(5) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SANUSLIFE VOUCHER: 10.2023

Kooperationsvertrag & Nutzungsbedingungen (B2B)

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (in der Folge: „AGB“ oder „Vertrag“) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Lindenstrasse 8, CH-6340 Baar (ZG), ([email protected]), MwSt.-Nummer & Identifikationsnummer: CHE-245.046.413, Handelsregisteramt des Kantons Zug, nachfolgend „ANBIETER“, „SLA“, „wir“, „uns“ oder „unser“ genannt und dir als „COMPANY“ oder „NON-PROFIT“ registrierter und verifizierter SMART-Package-Partner, welcher ein oder mehrere Dienste der SLA durch Aktivierung eines Accounts in Anspruch nehmen will, nachfolgend „du“, „dir“, „dich“ oder „PARTNER“ genannt.

Dein Vertragsverhältnis mit SANUSLIFE ist ein Vertrag gemäß des Schweizer Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (SR 220)

1. Allgemeines

1.1 „SANUSPORTAL“ ist ein unter den Internet-Domains (https://sanuslife.com, https://sanuslife.com/finance und https://sanuslife.market, https://sanuspay.com, https://sanusapp.app) und über mobile Applikationen "SANUSAPP" (App für Android und IOS) bereitgestelltes Angebot (im Folgenden: „SANUSPORTAL“) des ANBIETERs, mit welchem über eine interaktive Landkarte, auch mithilfe von Geolokalisation des Nutzers, Werbung und kommerzielle Angebote des ANBIETERs sowie der PARTNER in der jeweiligen Umgebung angezeigt werden.

1.2 Mit deiner Registrierung als PARTNER und mit der Annahme dieser AGB, bestätigst du, dass du diesen Vertrag als PARTNER abschließt, somit als eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit diesen Vertrag abschließt.

1.3 Deine Nutzung des SANUSPORTALs sowie die Inanspruchnahme der Leistungen derselben unterliegt den Bestimmungen einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung zwischen dir und dem ANBIETER. Diese rechtliche Vereinbarung besteht aus:

  1. diesen allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen, welche in der Fußzeile aller SANUSLIFE-Webseiten unter „Rechtliche Dokumente“ abrufbar sind;
  2. allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der sanuslife.com/finance , welche unter https://sanuslife.com/de/legaldocuments abrufbar sind;
  3. der Datenschutzerklärung des ANBIETERS, welche unter https://sanuslife.com/de/legaldocuments abrufbar ist;
  4. der Wahl eines der angebotenen PARTNER-Accounts (SMART, PRO, ULTRA,), welche unter https://sanuslife.com/deu/sanuslife/pricing abrufbar und auf derselben aktivierbar sind;
  5. bei Aktivierung der Funktion „SANUSPAY“: den Nutzungsbedingungen für SANUSPAY welche unter https://sanuslife.com/de/legaldocuments abrufbar sind.

Die AGB und die Datenschutzerklärung des ANBIETERs sowie die weiteren Vereinbarungen unter (c) werden in der Folge gemeinsam als die „BESTIMMUNGEN“ bezeichnet.

1.4 Die BESTIMMUNGEN regeln die Beziehungen zwischen dir und dem ANBIETER in Zusammenhang mit der Nutzung des SANUSPORTALs sowie der sonstigen Vorteile aus dem COMPANY-Partnerverhältnis und NONPROFIT-Partnerverhältnis und bilden einen integrierenden Bestandteil aller Vereinbarungen, die zwischen dir und dem ANBIETER im Zusammenhang mit der Nutzung des SANUSPORTALs getroffen werden. Abweichende und ergänzende Regelungen gelten nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

1.5 Die Funktionen des SANUSPORTALs kannst du durch Aktivierung des gewünschten PARTNER-Accounts auf der Angebotsseite der Dienstleistungen nutzen.

1.6 Die Nutzung der Dienste des SANUSPORTALs als PARTNER kann außerdem weiteren normativen und vertraglichen Bestimmungen unterliegen, einschließlich derer, die von Drittanbietern stammen, mit denen der ANBIETER zusammenarbeitet, soweit diese erforderlich sind, um die Dienste zu gewährleisten oder wenn du diese in Anspruch nimmst.

1.7 Die Inhalte des SANUSPORTALs werden in verschiedenen Sprachen angeboten. Die BESTIMMUNGEN sind durch die integrierte Übersetzungssoftware in mehreren Sprachen verfügbar. Maßgeblich für dein Vertragsverhältnis mit dem ANBIETER ist jedoch ausschließlich die deutsche Textfassung der BESTIMMUNGEN und der Inhalte des SANUSPORTALs.

1.8 Die BESTIMMUNGEN werden nicht durch anderslautende AGB außer Kraft gesetzt und gelten in jedem Fall für das Vertragsverhältnis zwischen dem PARTNER und SLA betreffend die Leistungen des SANUSPORTALs für PARTNER, es sei denn, dass ihre Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich vor deiner Nutzung dieser Leistungen außer Kraft gesetzt wurde und ihre Außerkraftsetzung von SLA schriftlich bestätigt wurde.

2. Abschluss des Partnervertrages und Annahme der BESTIMMUNGEN

2.1 Um die Dienstleistungen der angebotenen Accounts des ANBIETERs als PARTNER nutzen zu können, musst du vorher die BESTIMMUNGEN annehmen. Durch den Besuch der S-WEBSEITEN als PARTNER und/oder die Nutzung der Funktionen des SANUSPORTALs als PARTNER erklärst du, dass du die zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen BESTIMMUNGEN gelesen hast und dass du diese annimmst. Du solltest die BESTIMMUNGEN für deine Unterlagen ausdrucken oder lokal abspeichern.

2.2 Du darfst die Funktionen des SANUSPORTALs nicht nutzen und die BESTIMMUNGEN nicht annehmen, wenn du

  1. noch nicht das rechtlich erforderliche Alter (18 Jahre) für den Abschluss eines bindenden Vertrags mit dem ANBIETER erreicht hast, oder
  2. du bzw. dein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem du tätig bist oder von dem aus du auf das SANUSPORTAL zugreifst oder die entsprechenden Dienste des ANBIETERS nutzt, vom Empfang oder der Nutzung derselben und/oder der damit zusammenhängenden unternehmerischen Tätigkeit ausgeschlossen bist oder dir dies anderweitig rechtlich untersagt ist;
  3. du bereits als Privatperson, oder als PARTNER für einen der angebotenen Accounts abgelehnt wurdest;
  4. du keine eigenen Produkte (Waren & Dienstleistungen) anbietest, die du vertreibst.

2.3 Der ANBIETER behält sich vor, die BESTIMMUNGEN jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Nennung von Gründen ganz oder teilweise zu ändern. Sollte dies der Fall sein, werden die Änderungen an den BESTIMMUNGEN mit ihrer Veröffentlichung auf den S-WEBSEITEN wirksam. Durch die Nutzung des SANUSPORTALs und der damit zusammenhängenden Dienste des ANBIETERs nach Veröffentlichung der Änderungen akzeptierst du die Änderungen der BESTIMMUNGEN. Du solltest die BESTIMMUNGEN regelmäßig auf Änderungen hin überprüfen.

3. Vertragsgegenstand: Deine Werbung im SANUSPORTAL.

3.1 Das SANUSPORTAL ist eine Softwarelösung, welche den Nutzern einen Marktplatz samt einer interaktiven Landkarte, Geschäftskonten und Verdienstmöglichkeiten durch erfolgreiche Weiterempfehlungen von Produkten und Unternehmen zur Verfügung stellt und es dem PARTNER erlaubt, seine kommerziellen Angebote auf diesem Marktplatz zu veröffentlichen. Der ANBIETER bietet somit im Rahmen des SANUSPORTALs eine Informations-, Werbe- und Geschäftsplattform im Internet und/oder auf Applikationsbasis an, welche es dir ermöglicht, dein Unternehmen Nutzern des SANUSPORTALs (sowohl registrierten Nutzern als auch nicht registrierten Nutzern) vorzustellen und deine Leistungen und bestimmten Produkte mit Empfehlungsmarketing zu bewerben.

3.2 Diese Leistungen des SANUSPORTALs werden vom ANBIETER als Software-as-a-Service (SaaS) angeboten. Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen dir und dem ANBIETER ist somit die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Software im Internet. Zu diesem Zweck speichert der ANBIETER die Software auf einem Server, der für dich und für alle Nutzer über die S-WEBSEITEN und/oder über mobile Applikationen (Apps für Android und IOS) erreichbar ist. Der ANBIETER kann jederzeit nach eigenem Ermessen Änderungen am SANUSPORTAL und/oder der S-WEBSEITEN vornehmen und jederzeit aktualisierte Versionen vom SANUSPORTAL und/oder den S-WEBSEITEN bereitstellen.

3.3 Um die Funktion des SANUSPORTALs für einen Account zu nutzen, hast du die Möglichkeit, über die S-WEBSEITEN und/oder über das SANUSPORTAL Dashboard die Daten deines Unternehmens samt Branchenzugehörigkeit, Adresse, Kontaktdaten, Adresse der S-WEBSEITEN (auch als Link) sowie entsprechende Informationen und Bilder zu Werbezwecken hochzuladen und diese so in das SANUSPORTAL für die Nutzer derselben (sowohl für registrierte Nutzer als auch für nicht registrierte Nutzer) sichtbar zu machen (sog. Werbefläche). Sobald du erfolgreich das Upgrade zu einem Account (ab LITE) gemacht hast, kannst du eine Werbefläche im SANUSLIFE Marketplace erstellen (die Gebühren werden auf der Preisübersichtsseite hier dargestellt). Sollte die eigenständige Eingabe der Daten zwischenzeitlich nicht möglich sein, kannst du deine Daten dem ANBIETER zusenden und er pflegt sie für dich unentgeltlich ein. Sollte die Eingabe der Daten über die S-WEBSEITEN eigenständig möglich sein, du aber trotzdem wünschen, dass der ANBIETER das für dich erledigt, kannst du ihn gegen ein Entgelt damit beauftragen.

3.4 Da das SANUSPORTAL eine Informations-, Werbe- und Geschäftsplattform ist, bist du selbst für den Inhalt und die Informationen, welche du als PARTNER und Accountnutzer im SANUSPORTAL veröffentlichst, verantwortlich. Der ANBIETER übernimmt bezüglich dieser veröffentlichten Inhalte und Informationen keine Haftung und auch nicht für die Angebote und/oder Leistungen, welche du den Endkunden im Zusammenhang mit der Nutzung des SANUSPORTALs zur Verfügung stellst. Für all diese Leistungen bist ausschließlich du selbst gegenüber dem Endkunden verantwortlich.

3.5 Du darfst im Rahmen deiner Nutzung im SANUSPORTAL keine Inhalte, Informationen, Angebote und/oder Leistungen zur Verfügung stellen oder anderweitig nutzen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen (insbesondere im Bereich des Datenschutz -, Wettbewerbs-, Patentund/ oder Markenrecht bzw.- sonstigen gewerblichen Schutzrechten) oder gegen gesetzliche Bestimmungen (insbesondere jene der öffentlichen Ordnung und der Strafrechtsordnung) verstoßen. Du verpflichtest dich insbesondere, die auf deine Tätigkeit anwendbaren Richtlinien für Werbung, in Italien insbesondere den „Codice di Autodisciplina della Comunicazione Commerciale“ (Kodex der Selbstregulierung für Werbeschaltungen) der italienischen Werbewirtschaft (Istituto di Autodisciplina Pubblicitaria) in seiner jeweils geltenden Fassung, abrufbar unter https://www.iap.it/codice-e-altrefonti/ il-codice-il-codice-di-autodisciplina-dellacomunicazionecommerciale, einzuhalten. Du nimmst also zur Kenntnis, dass insbesondere und unter anderem folgende Inhalte jedenfalls untersagt sind:

  1. Inhalte, welche Urheberrechte, Marken- oder Patentrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen;
  2. pornographische oder sexuell eindeutige Inhalte;
  3. Bewerbung oder Angebot von nicht erlaubten Dienstleistungen wie Prostitution, Angebot von Drogen, Waffen, Menschenhandel;
  4. Darstellung von Gewalt, Unfällen, Leichen oder Ähnlichem, rassistische Inhalte;
  5. irreführende Inhalte und allgemein alle Inhalte, welche gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs und/oder gegen sonstige, auf das Land deiner Tätigkeit und deiner Branche anwendbare allgemeine Richtlinien für Werbeschaltungen, in Italien insbesondere gegen den jeweils geltenden Kodex der Selbstregulierung für Werbeschaltungen „Codice di Autodisciplina della Comunicazione Commerciale“ (Kodex der Selbstregulierung für Werbeschaltungen) verstoßen.
  6. Inhalte die zum Werben für Finanzprodukte nutzen sollen.

3.6 Der ANBIETER ist berechtigt, die von dir erstellten Inhalte jederzeit und nach eigenem Ermessen zu überprüfen, zu ändern und gegebenenfalls zu entfernen, falls diese seiner Ansicht nach nicht der Philosophie des ANBIETERs, den geltenden Richtlinien oder Gesetzen entsprechen.

3.7 Du verpflichtest dich, den ANBIETER in Bezug auf mögliche Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit den von dir im SANUSPORTAL oder der S-WEBSEITEN veröffentlichten Inhalten und Informationen von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und dem ANBIETER alle Kosten und Schäden zu ersetzen, welche ihm infolge von Rechtsverletzungen direkt oder indirekt entstehen sollten.

3.8 Mit dem Transfer deiner Daten und Bilder an den ANBIETER für die Veröffentlichung im SANUSPORTAL gewährst du diesem ein weltweites, nichtexklusives und gebührenfreies Package an den entsprechenden Inhalten und den damit verbundenen Rechten (einschließlich Urheber-, Patent-, Marken und sonstigen gewerblichen Schutzrechten), damit diese im Rahmen des SANUSPORTALs sowie deren Weiterentwicklungen veröffentlicht und bereitgestellt werden können. Der ANBIETER kann außerdem jegliche Inhalte, welche du im Rahmen der Nutzung im SANUSPORTAL erstellt hast, jederzeit für eigene Zwecke, einschließlich für Marketingzwecke, nutzen. Dieses Package ist unbefristet und unwiderruflich. Etwaige Eigentumsrechte an den betreffenden Inhalten bleiben davon unberührt. Jegliche Haftung des ANBIETERs im Zusammenhang mit der Nutzung deiner Inhalte und/oder Rechte ist ausgeschlossen.

3.9 Der ANBIETER ist berechtigt, im Rahmen von der SANUSPORTAL Werbung und Angebote seines eigenen Unternehmens sowie jene anderer PARTNER und von sonstigen Dritten einzublenden bzw. einblenden zu lassen. Dem PARTNER wird keinerlei örtliche oder branchenspezifische Exklusivität für seine Werbeeinschaltung im SANUSPORTAL gewährt. Der ANBIETER sichert dem PARTNER jedoch zu, dass die Werbeeinblendungen bzw. die Angebote des ANBIETERs oder von Dritten die Sichtbarkeit der kommerziellen Angebote des PARTNERs nicht stören und den Ablauf und die Funktionsfähigkeit des SANUSPORTAL nicht behindern werden.

3.10 Dir ist als PARTNER bewusst, dass das SANUSPORTAL auch Kommentare zu deinen Leistungen und Bewertungen deines Betriebs der Nutzer enthalten kann. Falls die Funktion jedoch aktiviert ist, berücksichtige bitte, dass der ANBIETER auf diese von den Nutzern erstellten Kommentare und Bewertungen keinen Einfluss hat und daher als reiner Provider dir gegenüber nicht für den Inhalt derselben haftet. Falls du eine Bewertung oder einen Kommentar jedoch für unangemessen oder ungesetzlich hältst, kannst du diesen Umstand dem ANBIETER melden; dieser wird ihn dann nach eigenem Ermessen überprüfen und gegebenenfalls entfernen, falls diese Bewertung bzw. dieser Kommentar seiner Ansicht nach nicht den geltenden Richtlinien oder Gesetzen entspricht.

3.11 Der ANBIETER behält sich nach eigenem Ermessen das Recht vor, dich als PARTNER nach Aktivierung der Zahlungsart „SANUSPAY“ als Teilnehmer im Zahlungssystem SANUSPAY zu akzeptieren. Voraussetzung ist, dass du die AGB SANUSPAY ausdrücklich akzeptierst. Sobald du als Inhaber einer SANUSPAY-Akzeptanzstelle akzeptiert wurdest, wird dir der ANBIETER die entsprechende Software zur Verfügung stellen, wie dies in den genannten Nutzungsbedingungen für SANUSPAY-Akzeptanzstellen vorgesehen ist.

3.12 Als PARTNER kannst du unendlich viele SMART-Packages kaufen. Ein (1) SMART-Packages beinhaltet eine Werbefläche im SANUSLIFE Marketplace und beliebig viele SANUSPAY Presets, also vorgefertigte Einstellungsmasken für alle Prozentsätze der Deals (SAC, SP, SB, SC). Es können themenbezogene SANUSPAY Presets erstellt und gespeichert werden, welche in der Werbefläche angezeigt werden. Die SMART Package-Gebühr kann nicht storniert werden, unabhängig davon, ob und wann du die Werbefläche einrichtest und online bringst, oder sie vom ANBIETER abgelehnt wird.

3.13 Als PARTNER mit Account SMART darfst du weder während des Vertragsverhältnisses noch für mindestens drei (3) Jahre nach dessen Beendigung technische oder kaufmännische Informationen des ANBIETERs, welche du im Laufe des Vertragsverhältnisses erlangst, an Dritte weitergeben und solche Informationen auch nicht für Zwecke verwenden, die in diesem Vertrag nicht vereinbart wurden.

4. Nutzungsentgelt für das SANUSPORTAL.

4.1 Die Nutzung des SANUSPORTALs ist unabhängig von etwaigen Rabattaktionen des ANBIETERs grundsätzlich für COMPANY Partner, also gewinnorientierte Unternehmen, kostenpflichtig und für NON-PROFIT Partner, also nicht-gewinnorientierte Unternehmen, kostenfrei. Mit der Registrierung auf den S-WEBSEITEN bzw. der Erstellung eines Benutzerkontos erklärst du verbindlich, das SANUSPORTAL zu den auf den S-WEBSEITEN angeführten Konditionen in Anspruch nehmen zu wollen. Alle Preise und sonstigen Gebühren für die Nutzung des SANUSPORTALs sind auf den S-WEBSEITEN , jeweils für COMPANY Partner und NON-PROFIT Partner , einsehbar und verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlich geltenden Steuern und/oder sonstigen Abgaben. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, die Preise periodisch und einseitig anzupassen.

4.2 Der Abonnement-Vertrag beginnt am Tag des Vertragsschlusses und gilt auf unbestimmte Zeit. Er verlängert sich automatisch bei jeder monatlichen Abonnementzahlung gemäß Gebührenplan. Als Kündigung des Abonnementsvertrages gilt die Aussetzung bzw. Unterbrechung der Abonnementszahlung, welche basierend auf dem Vertragsabschlusstag immer erst im Folgemonat fällig wird. Nach zwölf (12) Monaten Inaktivität wird dein Account inklusive aller Daten gelöscht, sofern keine Kaufabschlüsse stattgefunden haben. Falls Kaufabschlüsse stattgefunden haben, werden dein Account sowie alle relevanten Daten für zehn (10) Jahre archiviert. Bis zum Zeitpunkt der Löschung kannst du die Datenbestände jederzeit sichern (z.B. durch Download).

4.3 Die Gebühren für die Nutzung des SANUSPORTALs werden monatlich jeweils im Voraus zu Beginn eines jeden Vertragsmonats, über das Abonnement fällig. Du wirst via E-Mail und über die Applikation SANUSAPP über die Fälligkeit informiert und zur Zahlung dieser Beträge in Form einer monatlichen Nutzungsgebühr aufgefordert. Der entsprechende Betrag wird auch in deinem Login-Bereich in der SANUSAPP und auch auf https://sanuslife.com/finance bzw. SANUSAPP (PlayStore & AppStore) unter „PLAN“ angezeigt. Nach Erhalt dieser Zahlungsaufforderung bist du verpflichtet, die monatliche Nutzungsgebühr im Voraus zu bezahlen. Bei Eingang der Zahlung wird die Rechnung ausgestellt.

4.4 Die Bezahlung kann nur mit den jeweils auf den S-WEBSEITEN und im SANUSPORTAL ausgewiesenen Zahlungsmodalitäten erfolgen. Dafür erforderlich ist, dass die Konten unter https://sanuslife.com/finance bzw. SANUSAPP mit Guthaben gefüllt sind. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen zu ändern.

4.5 Solltest du mit einer Zahlung auch nur teilweise in Verzug geraten, ist der ANBIETER dazu berechtigt, deine vertraglichen Leistungen zu unterbrechen, deine Inhalte vom SANUSPORTAL zu entfernen und deinen Zugang zum Account zu sperren. Du wirst vom System automatisch auf den Account „LITE“ herabgestuft. Die Geltendmachung etwaiger weiterer Ansprüche in Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug bleibt dem ANBIETER jedenfalls vorbehalten.

5. Sonstige Nutzungsbestimmungen auf dem SANUSLIFE Marketplace.

5.1 Du darfst das SANUSPORTAL und die entsprechenden Inhalte nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzungsumfangs und somit ausschließlich für die Bewerbung deines Unternehmens und dessen Leistungen, nutzen. Darüberhinausgehende Rechte stehen dir nicht zu. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den ANBIETER.

5.2 Wenn du den vertraglichen Nutzungsumfang überschreitest oder das SANUSPORTAL oder SANUSPORTAL-Inhalte anderweitig rechtswidrig nutzt oder eine solche Verwendung zulässt, kann der ANBIETER seine vertraglichen Leistungen unterbrechen und deinen Zugriff auf das SANUSPORTAL sperren und/oder das Vertragsverhältnis ohne Weiteres kündigen. Du bist in diesem Fall für alle daraus folgenden Schäden und/oder Ansprüche Dritter verantwortlich und bist verpflichtet, den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten.

5.3 Der ANBIETER kann den Vertrag jederzeit mit dir auflösen, wenn er den Eindruck hat, dass du die Prozentangaben für SANUSBUSINESS, namentlich für die Bereiche SANUSCREDITS, SANUSPLANET und SANUSCOIN, ausschließlich deshalb häufig änderst, weil du dir dadurch kurzfristige Vorteile im Ranking bzw. bei der Sichtbarkeit versprichst, und dabei die Nutzer bewusst oder unbewusst in die Irre führst oder täuschst. Der ANBIETER kann den Vertrag zum Beispiel auch dann auflösen, wenn Kunden reklamieren, dass ihnen zuvor mehr Prozente angezeigt wurden, als das System tatsächlich abgerechnet hat und nachweisbar ist, dass dies deshalb passiert ist, weil du die Prozentätze – aus den zuvor erwähnten Gründen – zu schnell hintereinander abgeändert hast.

5.4 Die PARTNER-Accounts dürfen nur zur Bewerbung des eigenen Unternehmens verwendet werden. Das Einrichten und Bewerben von Produkten von Drittunternehmen, wie z.B. MLM-Unternehmen, für die du als Vertriebsperson tätig bist, ist untersagt und kann zur fristlosen Kündigung führen. Es dürfen auch keine Webseiten oder E-Mail-Adressen mit dem Domainnamen „SANUSLIFE“ angegeben werden, auch nicht von anderen MLM-Unternehmen. Stellt der ANBIETER diese oder ähnliche Vergehen erst in einem zweiten Moment fest, sind die Account-Paketgebühren und die monatlichen Gebühren nicht anfechtbar. Außerdem behält sich der ANBIETER das Recht vor, beim PARTNER eine zusätzliche Verwaltungs-& Mahngebührstrafe von mindestens 1.500 Euro zuzüglich Anwaltskosten einzufordern.

5.5 SANUSPORTAL steht im ausschließlichen Eigentum des ANBIETERs. Durch die Nutzung von SANUSPORTAL erwirbst du keinerlei Ansprüche oder Rechte am SANUSPORTAL oder dessen Inhalten, insbesondere nicht an der Software oder an den S-WEBSEITEN. Sämtliche Urheber-, Patent-, Marken- und sonstige gewerblichen Schutzrechte verbleiben beim ANBIETER. Es ist dir nicht gestattet, das SANUSPORTAL, die S-WEBSEITEN und/oder Software des ANBIETERs oder Teile davon zu kopieren, rückzuentwickeln (sog. reverse engineering), zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.

5.6 Der ANBIETER ist berechtigt, jederzeit nach eigenem Ermessen technische oder sonstige Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des SANUSPORTALs zu treffen und/oder weitergehende Nutzungsbestimmungen einzuführen.

5.6 Du bist verpflichtet, alle notwendigen und/oder zweckmäßigen Maßnahmen zu setzen, um eine rechtswidrige bzw. nicht vertragsgemäße Nutzung des SANUSPORTALs zu vermeiden. Falls du erkennst oder erkennen müsstest, dass eine rechtswidrige oder nicht vertragsgemäße Nutzung droht, bist du verpflichtet, dies dem ANBIETER unverzüglich mitzuteilen. Außerdem bist du verpflichtet, die dir zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.

6. Gewährleistungsausschluss des ANBIETERs.

6.1 Die Leistungen des SANUSPORTALs einschließlich der Inhalte und Dienste der S-WEBSEITEN, sowie alle anderen Alias-Seiten des ANBIETERs werden „wie besehen“ zur Verfügung gestellt und der ANBIETER übernimmt diesbezüglich keinerlei Gewährleistung oder Garantie.

6.2 Der ANBIETER übernimmt daher keine Verantwortung für dauerhafte oder vorübergehende Fehler, Unterlassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Defekte, Verzögerungen und/oder Einstellungen beim Betrieb, bei der Übertragung und/oder der Zurverfügungstellung der Inhalte und Leistungen des SANUSPORTALs, Ausfälle der Kommunikationsleitungen, unbefugten Zugriff auf, Diebstahl von, Verlust und/oder die Beschädigung von Daten, die du im Rahmen der Nutzung des SANUSPORTALs angibst, erstellst oder erhältst. Der ANBIETER ist zudem nicht verantwortlich für Probleme oder technische Störungen im Zusammenhang mit dem mobilen Internet, Telefonnetzen oder - leitungen, Onlinesystemen, Servern oder Providern, Computerausstattungen, Software, sowie für Ausfälle von E-Mails oder des Dienstleisters zur Abwicklung der elektronischen Zahlung aufgrund technischer Probleme oder Datenstau im Internet, oder einer Kombination hieraus. Ebenso haftet der ANBIETER nicht für allfällige Änderungen, welche er am Marktplatz vornehmen sollte.

6.3 Der ANBIETER kann ebenso nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Inhalte und Informationen, welche du selbst über das SANUSPORTAL oder über die S-WEBSEITEN Dritter zugänglich gemacht hast, oder von diesen missbraucht werden.

6.4 Insbesondere und unter anderem gewährleistet oder garantiert SLA nicht, dass:

  1. deine Nutzung des SANUSPORTALs nicht unterbrochen wird und/oder zeitgerecht, sicher und/oder frei von Fehlern oder Störungen erfolgt; der ANBIETER wird sich in diesem Fall aber bemühen, die Verfügbarkeit des SANUSPORTALs schnellstmöglich wiederherzustellen;
  2. deine Nutzung des SANUSPORTALs deine Erwartungen befriedigt bzw. deine Werbeschaltungen im SANUSPORTAL entsprechenden kommerziellen Erfolg bewirken;
  3. Kommentare und Bewertungen von Nutzern im SANUSPORTAL objektiv und/oder korrekt sind;
  4. irgendeine Information, die du im Rahmen der Nutzung des SANUSPORTALs erhältst, zutreffend oder verlässlich ist;
  5. Darstellung von Gewalt, Unfällen, Leichen oder Ähnlichem, rassistische Inhalte;
  6. Fehler im Betrieb oder der Funktionalität irgendwelcher Computerprogramme, die dir als Teil der Leistungen des ANBIETERs zur Verfügung gestellt werden, behoben werden.

6.5 Der ANBIETER haftet in keinem Fall für Schäden (einschließlich mittelbarer oder indirekter Schäden, Folgeschäden und entgangenem Gewinn), welche sich direkt oder indirekt aus der Nutzung des SANUSPORTALs ergeben sollten, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.6 Der ANBIETER ist nicht Vertragspartner der Leistungen, welche du den Endkunden im Rahmen des SANUSPORTALs oder als Folge davon anbietest. Der ANBIETER übernimmt keinerlei Gewährleistung oder sonstige Garantie für die Inhalte, Informationen, Angebote und Leistungen, welche du den Endkunden im Zusammenhang mit der Nutzung des SANUSPORTALs zur Verfügung stellst und auch nicht für die Kommentare und Bewertungen, welche die Endkunden über deine Leistungen und Angebote im SANUSPORTAL oder in sonstigen Applikationen und S-WEBSEITEN im Internet hinterlassen.

6.7 Andere Bedingungen, Garantien oder andere Bestimmungen (einschließlich jeglicher Bestimmungen bezüglich zufriedenstellender Qualität, Zweittauglichkeit, oder Übereinstimmung mit Beschreibungen) sind auf die Leistungen des ANBIETERs ebenfalls nicht anwendbar, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich anders angegeben.

6.8 Die unter diesem Punkt 6 enthaltenen Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen des ANBIETERs gelten nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vertragsbeendigung und -auflösung.

7.1 Das Vertragsverhältnis kann vom ANBIETER jederzeit fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden; vom PARTNER kann das Vertragsverhältnis durch Aussetzung der Zahlungen beendet werden.

7.2 Unbeschadet anderer gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgründe, ist der ANBIETER berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch Schließung des Accounts fristlos zu kündigen, wenn einer oder mehrere der folgenden Fälle eintreten:

  1. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines insolvenzähnlichen Verfahrens in Bezug auf den PARTNER;
  2. Einstellung der Zahlungen durch den PARTNER, Abtretung von Unternehmensteilen zur Befriedigung der Gläubiger im Rahmen einer Umstrukturierung des PARTNERs;
  3. Liquidation bzw. Auflösung der Gesellschaft des PARTNERs bzw. Beendigung der Geschäftstätigkeit seitens des PARTNERs auch aus einem anderen Grund;
  4. Beendigung des eventuell bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen dem ANBIETER und dem PARTNER als Wiederverkäufer wegen schwerwiegender vertraglicher Nichterfüllung des PARTNERs der Bestimmungen für Wiederverkäufer;

8. Mitteilungen.

8.1 Jede Mitteilung an den PARTNER in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie mittels Einschreiben mit Rückantwort, zertifizierter E-Mail, gewöhnlicher E-Mail oder Mitteilung über das SANUSPORTAL an die im Dashboard vom PARTNER selbst hinterlegten Kontaktdaten versendet wurde.

8.2 Mitteillungen an den ANBIETER im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis müssen zwingend mittels Einschreiben mit Rückantwort, zertifizierter E-Mail oder gewöhnlicher E-Mail an folgende Adresse versendet werden: SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Lindenstrasse 8, CH-6340 Baar (ZG), [email protected].

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Erfüllungsort.

9.1 Für sämtliche Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, einschließlich dieser AGB, gilt das deutsche Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, einschließlich dieser AGB, unterliegt dem Schweizer Recht.

9.3 Erfüllungsort für sämtliche vertragsgegenständlichen Leistungen ist der Rechtssitz des ANBIETERs.

10. Schlussbestimmungen.

10.1 Sollten einzelne oder mehrere Klauseln der BESTIMMUNGEN ungültig und/oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10.2 Solltest du gegen einzelne oder mehrere Klauseln der BESTIMMUNGEN verstoßen, so hat die etwaige Duldung dieses Verstoßes durch den ANBIETER in keinem Fall dessen Verzicht auf seine Rechte und sonstigen Wirkungen gemäß den betreffenden Bestimmungen oder den Verzicht auf das Recht auf vollständige Erfüllung der Verpflichtungen und Bedingungen des Vertragsverhältnisses und/oder der BESTIMMUNGEN zur Folge.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für NON-PROFIT-Unternehmen SPONSORSHIP

Zwischen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Lindenstrasse 8, CH-6340 Baar (ZG) – nachfolgend „SANUSLIFE“ genannt – und dir, als NON-PROFIT-Unternehmen – nachfolgend „Sponsor-Partner“ genannt – nachfolgend gemeinsam „die Vertragsparteien“ genannt.

Dein Vertragsverhältnis mit SANUSLIFE ist ein Vertrag gemäß des Schweizer Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (SR 220)

Präambel

SANUSLIFE ist ein Unternehmen, das eine Finanztechnologie-Plattform unter sanuslife.com/finance, einen Online-Marktplatz unter sanuslife.market und ein 360°Öko-System unter sanuslife.com betreibt und seine Produkte als SaaS- (Software as a Service) - Dienstleistungen für Privatpersonen (PRIVATE), Unternehmen (COMPANIES) und nichtgewinnorientierte Unternehmen (NON-PROFIT bzw. Sponsor-Partner) anbietet.

Der Sponsor-Partner ist ein registriertes Non-Profit-Unternehmen, welches mit SANUSLIFE auf Grundlage eines SMART-Partnervertrags vertraglich verbunden ist.

SANUSLIFE beabsichtigt nun, den Sponsor-Partner auf Grundlage dieses Vertrags im Rahmen sog. Sponsorengeldzahlungen gegen Erbringung einer Reihe von Werbeaktivitäten finanziell zu unterstützen und ihm über das Portal www.sanuslife.com personalisierte SANUSLIFE-Webseiten zur Registrierung von Interessenten zur Verfügung zu stellen.

Dies vorangestellt schließen die Vertragsparteien folgende Vereinbarung:

§ 1 Leistung von SANUSLIFE

  1. SANUSLIFE verpflichtet sich, dem Sponsor-Partner nach erfolgreich durchgeführter Verifizierung via KYC (Know Your Customer) bzw. KYB (Know Your Business) als NONPROFIT-Unternehmung die Kontoart „SMART+“ (hier einsichtbar) samt kostenlosem Multiwährungs-Wallet unter sanuslife.com/finance freizuschalten, sowie eine Werbefläche unter sanuslife.market und diverse weitere Funktionen gemäß Kontoart und Beschreibung auf der Gebührenseite laut SMART+ bereitzustellen.
  2. SANUSLIFE verpflichtet sich, an den Sponsor-Partner sog. Sponsorengelder auszuzahlen, dessen Höhe sich aus dem Vergütungsplan (https://sanuslife.com/deu/register/dashboard) ergibt. SANUSLIFE ist nur dann verpflichtet, einen Sponsorengeldbetrag zu bezahlen, wenn über den SANUSLIFE Marketplace (https://sanuslife.market) generierte Umsätze des Sponsor-Partners durch Mitglieder oder sonstigen von dem Sponsor-Partner eingeschriebene Teilnehmer generiert wurden. Weitere Voraussetzungen, um die Sponsorengelder ausbezahlt zu bekommen, sind die korrekte Angabe der Währungen (EUR & SAC), Währungskurse und Beträge auf dem Sponsorenbeleg, der vom Sponsor-Partner im SANUSLIFE Backoffice hochgeladen werden muss. Weiteres muss der Sponsorenbeleg an folgende Adresse ausgestellt werden: SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Lindenstrasse 8, CH-6340 Baar (ZUG), CHE-245.046.413, zudem werden nur rechtlich korrekte Sponsorenbelege anerkannt.
  3. SANUSLIFE verpflichtet sich, dem Sponsor-Partner angereifte Sponsorengelder Abs. (2) dem Sponsor-Partner in wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Abständen in einem Backoffice darzustellen und bei korrekter Rechnungsstellung seitens des Sponsor-Partners ab einem Betrag von 50,– EUR auf den Account in SANUSCOIN durch ein APP in APP Transaktion zu überweisen. Die Auszahlung der Sponsorengelder erfolgt nur in SANUSCOIN. Bei der Auszahlung in SANUSCOIN gilt ein Durchschnittskurs. Eventuelle Kursschwankungen zwischen der Landeswährung auf den Sponsorenbeleg und des definitiv ausbezahlten SAC-Betrages gehen zu Lasten/Gunsten des Vertragspartners (Sponsor-Partner).
  4. Die Realisierung der von SANUSLIFE mit der Eingehung dieses Vertrages verfolgten kommunikativen Ziele hat auf den Vergütungsanspruch des Sponsor-Partners keinen Einfluss, es sei denn, dieser hat deren Erreichung durch die Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten oder durch grob fahrlässiges Verhalten schuldhaft erschwert oder vereitelt.
     

§ 2 Gegenleistung des Sponsor-Partners

  1. Der Sponsor-Partner verpflichtet sich, für die von SANUSLIFE kostenlos zur Verfügung gestellten Leistungen folgende Gegenleistung zu erbringen:
    1. Platzierung der Zahlungsart SANUSPAY vor Ort im Kassenbereich und/oder online auf der Webseite des Sponsor-Partners und Ergreifung sämtlicher Werbemaßnahmen, mit dem Ziel, die eigenen Mitglieder über die zur Verfügung gestellten Subdomain (ID.sanuslife.com) bei SANUSLIFE einzuschreiben;
    2. Versendung der eigenen und/oder von SANUSLIFE zur Verfügung gestellten Newsletter-Inhalte über den unternehmenseigenen Newsletter unter Wahrung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, mindestens acht (8) Newsletter pro Jahr;
    3. Platzierung von Social-Media-Postings über SANUSLIFE, SANUSPLANET, SANUSCOIN und/oder die SANUSAPP auf allen betriebenen Social-Media-Kanälen des Sponsor-Partners, mindestens zwölf (12) Postings pro Jahr;
    4. Platzierung der Logos SANUSLIFE, SANUSPLANET und/oder SANUSCOIN nebst Nennung von SANUSLIFE auf der Website des Sponsor-Partners;
    5. Platzierung der von SANUSLIFE gegen Sonderpreise zur Verfügung gestellten Werbemittel wie Stehbanner, Flyer, Broschüren, Videos und Ähnliches in gut sichtbaren bzw. gut besuchten Präsentations- oder Verkaufsflächen des Sponsor-Partners;
    6. Vollständige Einrichtung der von SANUSLIFE zur Verfügung gestellten Werbefläche nach Vorgabe, in Eigenregie oder mit Hilfe von SANUSLIFE, durch Hinterlegung bzw. Zusendung aussagekräftiger Bilder (Logo, Organisations-Zweck, usw.) sowie laufende Überprüfung der Inhalte auf Aktualität, wie z.B. Öffnungszeiten, Beschreibung, Links, usw.
       

§ 3 Verhaltenskodex für den Sponsor-Partner

a. Allgemeine Pflichten des Sponsor-Partners

  1. Es ist dem Sponsor-Partner untersagt, bei der Nutzung des Portals sanuslife.com, sanusapp.app, sanuspay.com, sanuslife.com/finance und sanuslife.market sowie sanusplanet.org die Rechte Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht oder die guten Sitten zu verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Sponsor-Partner, folgende Handlungen zu unterlassen:
    1. Verbreiten von Aussagen mit beleidigendem, belästigendem, gewalttätigem, gewaltverherrlichendem, aufrührerischem, sexistischem, obszönem, pornografischem, rassistischem, moralisch verwerflichem oder sonst anstößigem oder verbotenem Inhalt;
    2. Beleidigen, Belästigen, Bedrohen, Verängstigen, Verleumden, In-Verlegenheit- Bringen anderer Sponsor-Partner, Unternehmer, Kunden, Mitarbeiter oder Sponsor Partner von SANUSLIFE;
    3. Ausspähen, Weitergeben oder Verbreiten von persönlichen oder vertraulichen Informationen anderer Sponsor-Partner, Unternehmer, Kunden, Mitarbeiter oder Sponsor Partner von SANUSLIFE; oder sonstige Missachtung der Privatsphäre anderer Sponsor-Partner, Unternehmer, Kunden, Mitarbeiter oder Sponsor Partner von SANUSLIFE;
    4. Verbreiten von unwahren Behauptungen über Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft, soziale anderer Sponsor-Partner, Unternehmer, Kunden, Mitarbeiter oder Sponsor Partner von SANUSLIFE;
    5. Ausspähen, Weitergeben oder Verbreiten von vertraulichen Informationen von SANUSLIFE;
    6. Verbreiten von unwahren Behauptungen über SANUSLIFE;
    7. Verwenden von rechtlich geschützten Bildern, Fotos, Grafiken, Videos, Musikstücken, Sounds, Texten, Marken, Titeln, Bezeichnungen, Software oder sonstigen Inhalten und Kennzeichen ohne die Einwilligung des oder der Rechteinhaber oder Gestattung durch Vertrag, Gesetz oder Rechtsvorschrift;
    8. Verbreiten von Aussagen mit werbendem, religiösem oder politischem Inhalt;
    9. Verwenden von verbotenen oder illegalen Inhalten;
    10. Ausnutzen von Fehlern in der Programmierung (sog. Bugs);
    11. Ergreifen von Maßnahmen, die zur übermäßigen Belastung der Server führen und/oder den Ablauf für andere Kunden massiv beeinträchtigen können;
    12. Hacking oder Cracking sowie die Förderung oder Anregung von Hacking oder Cracking;
    13. Verbreitung gefälschter Software sowie die Förderung oder Anregung der Verbreitung gefälschter Software;
    14. Hochladen von Dateien, die Viren, Trojaner, Würmer oder zerstörte Daten enthalten;
    15. Nutzen oder Verbreiten von „Auto“-Softwareprogrammen, „Makro“- Softwareprogrammen, „Sniper-Funktionen“ Schadfunktionen (Malware oder Spyware) oder anderen „Cheat-Utility“-Softwareprogrammen;
    16. Modifizieren des Dienstes oder Teilen daraus;
    17. Benutzen von Software, die sogenanntes „Datamining“ ermöglicht oder auf andere Weise im Zusammenhang mit dem Dienst stehende Informationen abfängt oder sammelt;
    18. Stören von Übertragungen von und zu den Dienstservern und der Websiteserver;
    19. Eindringen in die Dienst-, Datenserver oder Websiteserver;
    20. nicht erkennbare und/oder unsichtbare Methoden zur Erzeugung von Klicks oder Transaktionen vorzunehmen, die nicht durch die bestätigende Handlung eines Endverbrauchers ausgelöst wurden;
    21. Cookies, Geräte, Programme, Robots, Iframes bzw. verborgene Frames, Pop-up- Fenster oder sonstige Vorgänge oder Prozesse zu verwenden, die SANUSLIFE daran hindern, Transaktionen korrekt zu ermitteln und nachzuverfolgen;
    22. Irreführung oder Täuschung von anderen Sponsor-Partnern, Unternehmern, Kunden, Mitarbeitern oder Sponsor Partnern von SANUSLIFE zu vermeiden, die das Ziel haben, dass diese auf einen gesponsorten/an den Vertrieb gekoppelten Link klicken;
    23. darüber hinaus ist es dem Sponsor-Partner untersagt, über das Portal www.sanuslife.com ohne Einwilligung der jeweils betroffenen Person, deren personenbezogene Daten (insbesondere Anschrift, Telefonnummer, E-Mail- Adresse) ohne Einwilligung zu verarbeiten und/oder an Dritte weiterzugeben. Vor allem ist es dem Sponsor-Partner untersagt, die betroffene Person ohne Einwilligung zu geschäftlichen Zwecken zu kontaktieren.
  2. SANUSLIFE weist auf sein Hausrecht hinsichtlich der Nutzung seines Portals www.sanuslife.com hin und behält sich ausdrücklich die unverzügliche Sperrung und außerordentliche Kündigung nach Maßgabe des geltenden Rechts vor, sofern gegen eine der in Absatz (1) geregelten Pflichten oder sonst gegen geltendes Recht bei der Nutzung verstoßen wird.
     

b. Platzierungen

  1. Bei Hochladen und Veröffentlichungen von Texten und Medieninhalten auf SANUSLIFE Webseiten sichert der Sponsor-Partner zu, über alle entsprechenden Rechte zu verfügen. Widrigenfalls hat SANUSLIFE das Recht, diese zu löschen und den Sponsor-Partner offline zu schalten.
  2. Der Sponsor-Partner darf ausschließlich Inhalte auf SANUSLIFE-Webseiten platzieren, deren Urheberrechte sich in seinem Eigentum bzw. Besitz befinden bzw. über welche er nutzungsberechtigt ist.
  3. Texte und Medieninhalte, deren Rechte nicht dem Sponsor-Partner zustehen oder die zwischen dem Sponsor-Partner und Dritten strittig sind, dürfen nicht auf SANUSLIFE Webseiten hochgeladen werden.
     

c. Irreführung, Umleitung und Framing

Sponsor-Partner dürfen weder ausdrücklich noch anhand von Zusicherungen oder auf anderer Weise bei anderen Sponsor-Partnern, Unternehmen, Kunden, Mitarbeitern oder Sponsor Partnern von SANUSLIFE den Eindruck vermitteln, dass sie sich auf der Plattform und/oder Werbeinhalte von SANUSLIFE befinden, obwohl diese sich eigentlich auf ihrer Website bzw. Plattform befinden.

d. Passwortgeschützte Teile der SANUSLIFE-Webseite

  1. Die passwortgeschützten Teile der SANUSLIFE-Webseiten sind ausschließlich für Sponsor-Partner weltweit bestimmt. Hinweis: Passwörter sollten nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Falls der Sponsor-Partner Kenntnis von der unbefugten Nutzung seines Passwortes erlangt hat, sollte er SANUSLIFE unverzüglich darüber informieren. SANUSLIFE übernimmt keine Haftung und Verantwortung für Schäden, die auf die missbräuchliche Verwendung von Passwörtern zurückzuführen sind.
  2. Das Recht zur Nutzung der passwortgeschützten Teile der SANUSLIFE-Webseiten endet bei Beendigung des Sponsor-Vertrages, ohne dass es weiterer Handlungen von SANUSLIFE bedarf. Im Fall der Beendigung muss der Sponsor-Partner alle gespeicherten, ausgedruckten oder kopierten Materialien löschen oder vernichten, sofern diese nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben aufbewahrt werden müssen.
     

e. Besondere Regelungen zur Nutzung von Materialien

  1. SANUSLIFE gewährt dem Sponsor-Partner den Zugang zum SANUSLIFE-„Mediacenter“ (www.sanuslife.com > Login > Mein Profil).
  2. Der Sponsor-Partner verpflichtet sich, das ihm zur Verfügung gestellte SANUSLIFE Webseiten-Material (oder Teile davon) ausschließlich zum Zweck der Absatzförderung (z.B. Print- und/oder Onlinewerbung) unverändert, mit Quellenangabe und lediglich zur Bewerbung von SANUSLIFE, seiner Waren im Rahmen des Produktabsatzes oder der Kunden- oder Sponsor-Partner-Gewinnung oder-Pflege zu verwenden; der Verweis muss a) – soweit vorhanden – im Impressum und b) leicht erkennbar und zugänglich auf dem jeweiligen Material oder – sofern dies nicht möglich ist – in unmittelbarer Nähe der Anbringung des verwendeten SANUSLIFE-Webseiten-Materials durch folgenden Hinweis kenntlich gemacht werden: „Quelle: SANUSLIFE“.
  3. Die vom Sponsor-Partner als Werbemittel eingesetzten, durch SANUSLIFE bereitgestellten Materialien dürfen weder den unzutreffenden Eindruck erwecken, er habe das Produkt gänzlich oder teilweise selbst oder mit Hilfe Dritter produziert, noch dass das Ergebnis maßgeblich durch dessen Mitwirkung erzeugt worden sei. Ebenfalls dürfen vorgenannte durch SANUSLIFE bereitgestellten Materialien nicht verändert oder sonst bearbeitet werden.
  4. Es ist dem Sponsor-Partner untersagt, Offline-Werbe-Materialien wie z.B. Flyer, Roll-Ups, Broschüren, Autoaufkleber, Visitenkarten o.Ä. selbst zu entwerfen und/oder entwerfen zu lassen. Sämtliche Offline-Werbe-Materialien sind ausschließlich direkt über SANUSLIFE (Marketplace) zu beziehen.
  5. Es ist strengstens untersagt, das Zeichen „SANUSLIFE“, sonstige SANUSLIFE Webseiten-Marken, sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE, welche eindeutig SANUSLIFE zuordenbar sind (Geschäftsfelder, Produktmarkennamen, Produktlabel oder Teile von SANUS…), für Domainnamen, E Mail- oder Social-Media-Zeichen, Chat-Bezeichnungen, Internetportale, Apps, Gruppen, Online-Videos oder sonstige Werbemittel und-Kanäle in identischer, ähnlicher oder verkürzter Weise zu nutzen.
  6. Der Sponsor-Partner ist für die Inhalte seiner eigenen Werbe- oder Verkaufsförderungsmaßnahmen, selbsterstellten Webseiten usw. selbst, insbesondere auch in Bezug auf irreführende Verdienstmöglichkeiten bei SANUSLIFE Marketplace, Heil- und Gesundheitsaussagen (Health Claims) und Finanzaussagen verantwortlich.
  7. Dem Sponsor-Partner ist untersagt, SANUSLIFE-Videos aus dem YouTube-Kanal von SANUSLIFE oder anderen Plattformen herunterzuladen und/oder zu verändern oder auf anderen Median öffentlich zugänglich zu machen. SANUSLIFE-Videos, welche über diverse Kanäle im Internet auffindbar sind, dürfen nur verlinkt, niemals aber herunter und erneut hochgeladen werden. Erlaubt ist lediglich das Verlinken bzw. die Einbettung mit dem bereits genannten Quellverweis: SANUSLIFE“ in eigene Online-Präsenzen.
  8. Es dürfen keine Video- und/oder Audioaufnahmen/-mitschnitte von SANUSLIFE Webinaren, SANUSLIFE-Events, SANUSLIFE-Präsentationen, SANUSLIFE Veranstaltungen, u.ä. gefertigt, vervielfältigt, verbreitet und über Internet oder andere Wege öffentlich zugänglich gemacht werden oder sonst zur Nutzung bereitgestellt werden.
     

f. Besondere Regelungen zur Nutzung der SANUSLIFE-Marken und - Kennzeichen

  1. SANUSLIFE gewährt dem Sponsor-Partner das nicht-ausschließliche Recht, die SANUSLIFE-Webseiten-Marken oder-Kennzeichen international im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Vertrieb sämtlicher SANUSLIFE-Produkte im Rahmen der vertraglichen Vorgaben zu benutzen.
  2. Der Sponsor-Partner ist nicht berechtigt, ein eigenständiges Shop-System mit SANUSLIFE-Webseiten-Produkten zu erstellen oder SANUSLIFE-Marketplace-Produkte über eigene oder andere fremde Websites zu vertreiben oder neue Kunden oder Sponsor-Partner zu registrieren. Verlinkungen zu SANUSLIFE-Webseiten bzw. zu seiner personalisierten SANUSLIFE-Webseite, mit oder ohne Hinweis auf SANUSLIFE Marketplace, sind erlaubt und empfohlen. Entscheidend ist, dass der gesamte Kaufprozess über die personalisierte SANUSLIFE-Webseite abgewickelt wird.
  3. Der Sponsor-Partner ist nicht berechtigt, die SANUSLIFE-Webseiten-Marken oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE mit einem anderen Kennzeichnungsbestandteil zu einer Gesamtmarke oder-kennzeichen zu kombinieren und/oder vorgenannte SANUSLIFE-Zeichen als Unternehmensnamen oder als Teil seines Unternehmensnamens zu benutzen.
  4. Der Sponsor-Partner darf die SANUSLIFE-Webseiten-Marken oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE in keiner Weise modifizieren und diese auch nicht in modifizierter Weise im Geschäftsverkehr verwenden. Unzulässig ist insbesondere auch der Gebrauch sämtlicher, farblich abweichender Gestaltungen in Bezug auf die Original-SANUSLIFE-Elementen.
  5. Das einfache, vertraglich beschränkte Nutzungsrecht der SANUSLIFE-Webseiten-Marken oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE gilt nur für die Laufzeit des Sponsor-Partnervertrages.
  6. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, sämtliche SANUSLIFE-Webseiten-Marken im Laufe der Zeit zu verändern oder aufzugeben. Der Sponsor-Partner wird aufgefordert, nach Ablauf einer Frist von sechs (6) Monaten ab Einführung des neuen Logos, ausschließlich das neue Logo mit der neuen SANUSLIFE-Webseiten-Marke nutzen. Der Sponsor-Partner ist verpflichtet, die Aktualität der SANUSLIFE-Webseiten-Marken selbst regelmäßig zu kontrollieren und eventuelle Änderungen anzuerkennen bzw. zu übernehmen.
     

§ 4 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Schadloshaltung

  1. Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 3 geregelten Pflichten des Sponsor-Partners erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch die SANUSLIFE unter Setzung einer Frist von zehn (10) Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Sponsor-Partner verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
  2. Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von SANUSLIFE gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Sponsor-Partner zu ersetzen verpflichtet ist.
  3. Der Sponsor-Partner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die SANUSLIFE durch eine Pflichtverletzung des Sponsor-Partners entstehen, außer der Sponsor-Partner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
  4. Der Sponsor-Partner hält SANUSLIFE für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Sponsor-Partners gegen geltendes Recht auf die erste Anforderung der SANUSLIFE von der Haftung schadlos. Insbesondere verpflichtet sich der Sponsor-Partner insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die SANUSLIFE in diesem Zusammenhang entstehen.
     

§ 5 Loyalität, Unterrichtung, Vertraulichkeit

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Sie werden sich zu keiner Zeit negativ über die jeweils andere bzw. über deren Produkte äußern oder sonst deren Ruf beeinträchtigen. Diese Verpflichtungen gelten nach Beendigung des Vertrages fort.
  2. Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung dieses Vertrages von Bedeutung sein könnten, unterrichten. Sämtliche Maßnahmen mit Öffentlichkeitswirkung sind nach Möglichkeit zuvor mit der anderen Vertragspartei abzustimmen.
  3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Inhalt des Vertrages und alle damit in Zusammenhang stehenden Umstände Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung gegenüber Dritten ist nur aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder unanfechtbarer behördlicher Anordnung, alternativ mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig. Diese Verpflichtung gilt nach Beendigung des Vertrages fort.
     

§ 6 Haftungsausschluss

  1. SANUSLIFE schließt gegenüber dem Sponsor-Partner jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von SANUSLIFE oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SANUSLIFE beruht.
  2. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass SANUSLIFE weder an der Organisation noch an der Durchführung der Maßnahmen nach § 2 beteiligt ist und hierfür keine Verantwortung trägt. Der Sponsor-Partner ist verpflichtet, SANUSLIFE von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter aus oder in Zusammenhang mit den Maßnahmen freizustellen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem Handeln von SANUSLIFE.
     

§ 7 Vertragsschluss; Laufzeit und Kündigung; Optionsrechte

  1. Der Vertrag tritt nach Registrierung als NON-PROFIT und erfolgreich durchgeführtem KYC/KYB-Verfahren in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Die Kündigungserklärung seitens des Sponsor-Partners bedarf der Mitteilung via E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „Beendigungswunsch der Zusammenarbeit“. SANUSLIFE verpflichtet sich dazu, den Account des Sponsor-Partners unmittelbar nach Lesen der E-Mail zu deaktivieren, wodurch der Sponsor-Partner auf der SANUSLIFE Plattform unsichtbar wird. Sämtliche bis zur Deaktivierung des Accounts des Sponsor-Partners angereiften Sponsorengelder sind sodann hinfällig. Die Kündigungserklärung seitens SANUSLIFE erfolgt ebenfalls durch eine Mitteilung via E-Mail an den Sponsor-Partner und durch sofortige Deaktivierung seines Accounts.
  4. Sollten künftig aufgrund einer Fortentwicklung der Rechtslage oder eines technischen Fortschritts weitergehende Werbeformen zulässig bzw. möglich sein, als dies derzeit der Fall ist, so hat SANUSLIFE das Recht, vom Sponsor-Partner gegen ein zusätzliches, in der Höhe einvernehmlich festzulegendes Entgelt die Einräumung dieser weitergehenden Werbemöglichkeiten zu verlangen. Für den Fall, dass der Sponsor-Partner mit einer solchen Vertragsänderung im Sinne von Satz 1 nicht einverstanden sein sollte, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vertragsänderung zu kündigen.
     

§ 8 Rückgewähr von Leistungen

Als Rückgewährung von Leistungen werden lediglich die Sponsorengelder verstanden, die gegebenenfalls bis zur Deaktivierung des Accounts angereift sind. Darüber hinaus ist jeglicher Anspruch auf die Rückgewähr von Leistungen, da die Leistungen dem Sponsor-Partner kostenlos zur Verfügung gestellt wurden.

§ 9 Schriftform, Vertragssprache, Salvatorische Klausel

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
  2. Die Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dieses Vertrags in andere Sprachen dienen ausschließlich zu informatorischen Zwecken, sodass die deutschsprachige Version des Vertrags die maßgebliche Version ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt. Sollte der Vertragszweck mit einer wirksamen oder durchführbaren Regelung nicht erzielbar sein, so steht jeder Partei ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu. In diesem Falle ist keine Vertragspartei zur Rückgewähr der von der anderen Vertragspartei empfangenen Leistung(en) verpflichtet. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken im Vertrag.
     

§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vorrang des Sponsor-Vertrags; Änderung der AGB

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizer Recht.
  2. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von SANUSLIFE in Baar, Schweiz.
  3. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von SANUSLIFE in Baar, Schweiz.
  4. Soweit sich aus anderen zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen Regelungen ergeben, die den Klauseln dieses Sponsor-Vertrags widersprechen, so haben die Regelungen dieses Sponsor-Vertrags Vorrang.
  5. SANUSLIFE ist jederzeit zu einer Änderung dieser AGB berechtigt und wird Änderungen mit einer Frist von mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung gegenüber dem Sponsor-Partner ankündigen. Der Sponsor-Partner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist SANUSLIFE berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern der Sponsor-Partner bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. SANUSLIFE wird den Sponsor-Partner in der Änderungsankündigung auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.
     

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Dezember 2023

AGB SANUSPAY (B2B)

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Lindenstrasse 8, CH-6340 Baar (ZG), ([email protected]), MwSt.-Nummer & Identifikationsnummer: CHE-245.046.413, Handelsregisteramt des Kantons Zug, nachfolgend auch „SANUSLIFE“, "wir", "unser" oder "uns" genannt und dir als „VERKÄUFER“, auch „du“, „deine“ oder „dir“ genannt, und als registrierte und verifizierte SANUSPAY Akzeptanzstelle, welcher ein oder mehrere Dienste der SANUSLIFE in Bezug auf den „Marktplatz“ mit Werbefläche und den „Geschäftskonten inkl. SANUSPAY“ in Anspruch nehmen will.

Dein Vertragsverhältnis mit SANUSLIFE ist ein Vertrag gemäß des Schweizer Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (SR 220)

Diese Allgemeinen SANUSPAY-Geschäftsbedingungen (die "Bedingungen") regeln die Nutzung der Produkte, Dienstleistungen oder sonstiger Merkmale, Technologien oder Funktionalitäten im Zusammenhang mit den Zahlungsakzeptanzdiensten für Verkäufer (die "Akzeptanzdienste"), die von SANUSLIFE ("SANUSPAY", „SANUSLIFE“, "wir", "unser" oder "uns") über die SANUSLIFE-Website, API oder auf andere Weise für dich ("Verkäufer", „du“, „deine“ oder „dir“) bereitgestellt werden.

Der deutsche Text dieses Vertrags ist maßgebend. Es greift das Schweizer Recht. Übersetzungen in anderen Sprachen dienen lediglich als Hinweise."

Durch die Nutzung der Akzeptanzdienste akzeptierst du diese Bedingungen und stimmst zu, an sie gebunden zu sein, und bestätigst, dass du alle hierin enthaltenen Bestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert hast:

1. Unsere Dienstleistungen

SANUSPAY ist ein Blockchain-/Kryptowährungs-Zahlungsprozessor, der es dir ermöglicht, Kryptowährungen als Zahlungsmethode im Austausch für Waren oder Dienstleistungen zu akzeptieren, die du deinen Kunden ("Käufern") verkaufst.

SANUSLIFE bietet B2B Partnern die Infrastruktur (Online-Marktplatz), damit diese ihre Produkte anbieten können. Die Akzeptanzdienste sind Teil dieser Infrastruktur und ermöglichen die Bezahlung der verkauften Produkte. SANUSLIFE ist weder eine Kryptowährungsbörse, noch ein Zahlungsdienstleister im Sinne des Schweizer Geldwäschereigesetzes, noch bietet es die Verwahrung von Kryptowährungen als Teil der Akzeptanzdienstleistungen an. Die Akzeptanzdienste stehen nur Unternehmen zur Verfügung, die Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, sowie registrierten Wohltätigkeitsorganisationen, die Spenden annehmen.

Durch die Nutzung der Akzeptanzdienste ermächtigst du SANUSLIFE, als dein Vertreter zu handeln und alle Maßnahmen zu ergreifen, die wir für notwendig oder wünschenswert halten, um die Akzeptanzdienste bereitzustellen und die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Die Zahlung eines Käufers mit SANUSPAY wird als eine direkt an dich geleistete Zahlung betrachtet und beschränkt die ausstehenden Verpflichtungen des Käufers auf den Umfang der Zahlung.

2. Vertragspartei und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

2.1 Vertragspartei

Deine Beziehung besteht gemäß diesen Bedingungen mit der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Baar, Schweiz, Lindenstrasse 8, 6340 Baar (ZG). Sofern der Verkäufer regulierte Dienstleistungen beansprucht, werden diese direkt von den betreffenden extern Drittfirmen erbracht und ein separater Vertrag zwischen dem Verkäufer und diesen Drittfirmen ist notwendig.

2.2 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

SANUSLIFE unterliegt den schweizerischen Gesetzen und Vorschriften. SANUSLIFE ist auch beim VQF-Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen registriert. Soweit der Verkäufer regulierte Dienstleistungen beansprucht, muss er die jeweils geltenden Vorgaben der Drittfirmen in Bezug auf AML/ATF/Sanktions-Compliance einhalten und ist zur Kooperation verpflichtet.

Du erklärst und garantierst, dass:

  • du oder die Person, die diese Bedingungen im Namen des Verkäufers akzeptiert, volljährig ist und über alle erforderlichen Rechte, Fähigkeiten und Befugnisse verfügt, um den Verkäufer an diese Bedingungen zu binden;
  • du alle erforderlichen Rechte, Befugnisse, Vollmachten und Fähigkeiten hast, um deine Verpflichtungen aus diesen Bedingungen und deiner Nutzung der Akzeptanzdienste einzugehen und zu erfüllen;
  • dein Unternehmen ordnungsgemäß organisiert ist, rechtsgültig ist und nach den Gesetzen des Staates und des Landes, in dem es gegründet wurde, ordnungsgemäß qualifiziert ist und einen guten Ruf in jeder Gerichtsbarkeit, in der die Führung seiner Geschäfte eine solche Qualifizierung erfordert, hat;
  • du zu jedem Zeitpunkt als Unternehmen oder selbständig erwerbende Person im Sinne der Schweizer Rechts geltest und nicht in der Eigenschaft als Verbraucher (Konsument) handelst, und dich verpflichtest, uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sich dies ändert. Im Allgemeinen ist ein Verbraucher in diesem Zusammenhang eine Person, die zu anderen Zwecken als einem Handel, einem Geschäft oder einem Beruf handelt;
  • deine Nutzung der Akzeptanzdienste nicht gegen geltende internationale, bundesstaatliche, staatliche oder lokale Gesetze oder Vorschriften, einschließlich Steuergesetze und -vorschriften verstößt;
  • du sicherstellst, dass deine Nutzung der Akzeptanzdienste alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhält;
  • deine Nutzung der Akzeptanzdienste weder gegen diese Bedingungen noch gegen andere geltende Nutzungsbedingungen verstößt; und
  • alle Informationen, die du uns zur Verfügung gestellt hast und uns von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellen kannst, wahr sind und wahr bleiben und vollständig rechtzeitig aktualisiert und korrigiert werden, um ihren Status als wahr und vollständig zu erhalten.
     

4. Dein Verkaufskonto ("Konto")

4.1 Kontoeröffnung und Registrierung

SANUSLIFE wird bestimmte Informationen von Verkäufern einfordern, um die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Daher wirst du im Rahmen der Einrichtung eines Verkäuferkontos möglicherweise aufgefordert, geschäftsbezogene Informationen wie Name, Postanschrift, physische Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Informationen über den/die letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer oder die Person(en), die eine wesentliche Kontrolle über das Unternehmen ausübt(en), wie z. B. Steueridentifikationsnummer und staatlich ausgestellte Identifikationsnummer, rechtlicher Name, fiktiver Name (d. h. DBA-Name), Unternehmenswebsite, die Art der von dir erwarteten Transaktionen und deine Branche anzugeben. Du kannst aufgefordert werden, zusätzliche Informationen und/oder Dokumente einzureichen, damit wir deine Identität überprüfen und das Geschäftsrisiko einschätzen können, z. B. Unterlagen zur Unternehmensgründung, Unterlagen zum Compliance-Programm und Informationen zu deinen Käufern.

Die Informationen, die du bei der Eröffnung des Kontos angibst, müssen korrekt und vollständig sein, und du musst uns innerhalb von zehn (10) Werktagen über alle Änderungen dieser Informationen informieren. SANUSLIFE hat das Recht, deine Kontoregistrierung abzulehnen, dein Konto zu einem späteren Zeitpunkt zu schließen oder die Erbringung der Akzeptanzdienstleistungen für dich einzuschränken, wenn du keine korrekten, vollständigen und zufriedenstellenden Informationen bereitstellst und aufrechterhältst.

4.2 Grenzen der Transaktionsverarbeitung

SANUSPAY legt tägliche und jährliche Limits für das Transaktionsvolumen pro Konto fest. Wenn du dein Limit erhöhen möchtest, wirst du über deine angegebene E-Mail-Adresse informiert, um uns die für das Upgrade erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Je nach Upgrade-Antrag musst du möglicherweise zusätzliche Informationen und Unterlagen vorlegen. Anträge werden erst dann genehmigt, wenn alle erforderlichen Unterlagen geprüft wurden und die Richtigkeit und Authentizität der Informationen bestätigt wurde.

4.3 Käufer-Verifizierung

Je nach Höhe des Transaktionsbetrages kann es sein, dass deine Käufer zum Zeitpunkt der Zahlung einen Verifizierungsprozess durchlaufen müssen. Dieser Prozess ist bekannt als das Erstellen einer "SANUSLIFE ID".

4.4 Verbotene Nutzung und Geschäfte

4.4.1 Verbotene Verwendung

In Verbindung mit deiner Nutzung der Akzeptanzdienste und deinen Interaktionen mit anderen Nutzern und Dritten erklärst du dich damit einverstanden, die folgenden verbotenen Nutzungen zu unterlassen. Diese Liste ist nicht erschöpfend und wir behalten uns das Recht vor, sie jederzeit zu ändern. Es liegt in unserem alleinigen Ermessen zu entscheiden, ob eine Aktivität in eine dieser Kategorien fällt.

  • Unerlaubte Aktivität: Handlungen, die gegen ein Gesetz, ein Statut, eine Verordnung oder eine Vorschrift verstoßen oder dazu beitragen würden, diese zu verletzen, einschließlich geltender Sanktionsprogramme, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sanktionsgesetzdie Sanktionslisten und -programme gemäß dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), oder die Erlöse aus ungesetzlichen Handlungen beinhalten würden; Handlungen, die ungesetzliche Materialien oder Informationen veröffentlichen, verteilen oder verbreiten würden.
  • Missbräuchliche Aktivitäten: Handlungen, die unsere Infrastruktur unangemessen oder unverhältnismäßig stark belasten oder Systeme, Daten oder Informationen nachteilig beeinflussen, abfangen oder enteignen; Übertragung oder Hochladen von Material auf unsere Computersysteme, Netzwerke oder Websites, das Viren, Trojaner, Würmer oder andere schädliche oder zerstörerische Programme enthält; zu versuchen, sich auf andere Weise unbefugten Zugang zu unseren Computersystemen, Netzwerken oder Websites oder zu den Konten unserer anderen Kunden, den mit uns verbundenen Computersystemen oder Netzwerken zu verschaffen; den Zugang einer anderen natürlichen oder juristischen Person zu den Annahmedienstleistungen oder deren Nutzung zu beeinträchtigen; Informationen einer anderen Partei zu verwenden, um auf unsere Computersysteme, Netzwerke oder Websites zuzugreifen oder diese zu nutzen, außer im Fall von bestimmten Verkäufern, die von einem Benutzer ausdrücklich autorisiert sind, auf das Konto und die Informationen dieses Benutzers zuzugreifen; den Zugang zu deinem Konto oder die Rechte an deinem Konto auf einen Dritten zu übertragen, es sei denn, dies geschieht kraft Gesetzes oder mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von SANUSLIFE; oder Informationen von unseren Computersystemen, Netzwerken oder Websites über andere zu sammeln, einschließlich und ohne Einschränkung E-Mail-Adressen ohne ordnungsgemäße Zustimmung.
  • Beleidigende Handlungen gegen andere: Handlungen, die andere verleumden, missbrauchen, erpressen, belästigen, stalken, bedrohen oder anderweitig die Rechte anderer verletzen (wie z.B. das das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf Öffentlichkeit und das Recht auf geistiges Eigentum); zu hasserfüllten oder gewalttätigen Handlungen gegen andere aufstacheln, sie bedrohen, erleichtern, fördern oder ermutigen.
  • Betrug: Handlungen, die darauf abzielen, uns, unsere Nutzer oder andere Personen zu betrügen; falsche, ungenaue oder irreführende Informationen an uns weitergeben.
  • Verletzung von geistigem Eigentum: Transaktionen mit Gegenständen, die ein Urheberrecht, eine Marke, das Recht auf Öffentlichkeit oder Privatsphäre oder ein anderes gesetzlich geschütztes Recht verletzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verkauf, die Verteilung oder den Zugang zu gefälschter Musik, Filmen, Software oder anderen lizenzierten Materialien ohne die entsprechende Genehmigung des Rechteinhabers; Verwendung von geistigem Eigentum, Namen oder Logos von SANUSLIFE/SANUSPAY, einschließlich der Verwendung von Handels- oder Dienstleistungsmarken von SANUSLIFE/SANUSPAY, ohne ausdrückliche Zustimmung von SANUSLIFE oder in einer Art und Weise, die SANUSLIFE/SANUSPAY oder einer SANUSLIFE/SANUSPAY-Marke schadet; jede Handlung, die eine unwahre Befürwortung von oder Zugehörigkeit zu SANUSLIFE impliziert.
     

4.4.2 Verbotene Geschäfte

Zusätzlich zu den Verbotenen Nutzungen sind die folgenden Kategorien von Geschäften, Geschäftspraktiken und Verkaufsartikeln in den Akzeptanzdiensten verboten. Die meisten Kategorien verbotener Geschäfte werden durch die Anforderungen unserer Bankanbieter oder Aufsichtsbehörden auferlegt. Diese Liste ist nicht erschöpfend und wir behalten uns das Recht vor, sie jederzeit zu ändern. Es liegt in unserem alleinigen Ermessen zu entscheiden, ob eine Aktivität in eine Kategorie der Verbotenenr Geschäfte fällt.

  • Marihuana-/Cannabis-Ausgabestellen und verwandte Produkte und Unternehmen;
  • Waffen, Munition, Schießpulver und andere Sprengstoffe (einschließlich Feuerwerkskörper);
  • Giftige, entflammbare und radioaktive Stoffe;
  • Pseudo-Pharmazeutika;
  • Substanzen, die illegale Drogen imitieren sollen;
  • Sexuell eindeutige Inhalte;
  • Dienstleistungen mit sexuellem Bezug;
  • Pyramiden- und Anlagesysteme, und andere unfaire, räuberische oder betrügerische Praktiken;
  • Gegenstände, die zu Spekulations- oder Absicherungszwecken verwendet werden (z. B. Derivate);
  • Kredit- und Inkassodienstleistungen;
  • Artikel, die gegen geistige Eigentumsrechte wie Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder Patente verstoßen, einschließlich gefälschter oder nicht zugelassener Waren;
  • Produkte und Dienstleistungen, deren rechtlicher Status von Staat zu Staat variiert;
  • Transaktionen, bei denen personenbezogene Daten Dritter unter Verstoß gegen geltendes Recht offengelegt werden; und
  • Transaktionen im Zusammenhang mit Cloud-Mining.
     

4.5 Eingeschränktes Geschäft

Wenn du eine der folgenden Kategorien von Geschäften, Geschäftspraktiken und Verkaufsartikeln betreibst, darfst du nur Geschäfte tätigen, die von uns ausdrücklich genehmigt wurden, und du musst möglicherweise zusätzlichen Bedingungen zustimmen, zusätzliche Zusicherungen und Garantien abgeben, und erweiterte Einführungsverfahren durchlaufen, die Einschränkungen unterliegen. Diese Liste ist nicht erschöpfend und wir behalten uns das Recht vor, sie jederzeit zu ändern. Es liegt in unserem alleinigen Ermessen zu entscheiden, ob eine Aktivität in eine diese Kategorien fällt.

  • Religiöse/spirituelle Organisationen;
  • Finanzdienstleistungen, wie z. B. E-Geldbörsen, Devisen- und Währungsumtauschdienste, oder der Verkauf oder Handel von Kryptowährungen;
  • Transaktionen in Zusammenhang mit dem Kauf von Renten- oder Lotterieverträgen, Lay-away-Systemen, Bankgeschäften, Offshore-Bankgeschäften, Finanztransaktionen, Investitionen und anlagebezogenen Produkten; und
  • Transaktionen in Zusammenhang mit Glücksspielen oder anderen Aktivitäten, die eine Teilnahmegebühr und einen Preis erfordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kasinospiele, Sportwetten, Pferdeoder Windhundrennen, Lotterielose, andere Unternehmungen, die Glücksspiele erleichtern, und Gewinnspiele, wenn du und deine Käufer sich ausschließlich in Ländern befinden, in denen solche Aktivitäten gesetzlich erlaubt sind.
     

4.7 Aufzeichnungen

4.7.1 Unsere Verpflichtungen

Gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften ist SANUSLIFE verpflichtet, Aufzeichnungen über alle Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit deinem Konto zu führen, solange dein Konto aktiv ist und nachdem dein Konto geschlossen wurde.

4.7.2 Deine Verpflichtungen

Gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften bist du verpflichtet, alle Aufzeichnungen zu führen, die erforderlich sind, um Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen auszuführen und deinen Käufern nach dem Verkauf Unterstützung zu bieten. Wenn der Verkauf eines Artikels eine staatliche Registrierung des Verkaufs erfordert, bist du für eine solche Registrierung verantwortlich und musst SANUSLIFE darüber informieren.

4.7.3 Anforderung von Unterlagen und Recht auf Akteneinsicht

SANUSLIFE oder seine Wirtschaftsprüfer, eine zuständige Aufsichtsbehörde oder eine andere relevante zuständige Behörde können mit angemessener Vorankündigung oder sofort, wenn es das Gesetz, eine Aufsichtsbehörde oder eine andere relevante Behörde verlangt, bestimmte deiner Geschäftsunterlagen anfordern und einsehen. Wenn du eine solche Anfrage ablehnst, behalten wir uns das Recht vor, dein Konto auszusetzen oder zu schließen.

4.8 Sperrung und Schließung von Konten

4.8.1 Dein Recht, dein Konto zu schließen

Du kannst dein Konto jederzeit schließen. Du bist uns gegenüber weiterhin für alle vor der Schließung angefallenen Gebühren verpflichtet, und wir überweisen dir die noch nicht an dich gezahlten Beträge, die mit den Verkäufen vor der Schließung zusammenhängen. Wenn dein Kontostand unter dem von uns festgelegten Mindestüberweisungsbetrag von 10 Euro liegt, bist du möglicherweise für alle anfallenden Transaktionsgebühren verantwortlich, die bei der Geldüberweisung anfallen.

4.8.2 Unser Recht, dein Konto abzulehnen, auszusetzen oder zu schließen

Wir behalten uns das Recht vor, die Erbringung unserer Akzeptanzdienste für dich zu verweigern oder dein Konto unverzüglich und ohne Vorankündigung zu sperren oder zu schließen, wenn wir erfahren oder nach unserem alleinigen Ermessen den begründeten Verdacht haben, dass du dein Konto für ungesetzliche oder unzulässige Aktivitäten nutzt oder genutzt hast, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften, diese Bedingungen und/oder unsere anderen geltenden Nutzungsbedingungen verstoßen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Verletzung von Abschnitt 4.4, Verbotene Nutzung und Geschäfte, oder Abschnitt 4.5, Eingeschränkte Geschäfte. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Informationen zu überwachen, zu überprüfen, aufzubewahren und/oder offenzulegen, wenn dies erforderlich ist, um geltenden Gesetzen, Vorschriften, Sanktionsprogrammen, rechtlichen Verfahren oder behördlichen Anfragen nachzukommen.

Außerdem behalten wir uns das Recht vor, das Konto zu sperren und die Verarbeitungsfunktionen automatisch zu deaktivieren, wenn für dein Konto länger als zwölf aufeinanderfolgende Monate keine bezahlten Transaktionen vorliegen. Du erhältst dann Informationen über das Verfahren zur Reaktivierung des Kontos.

SANUSLIFE behält sich außerdem das Recht vor, Konten zu kündigen, die übermäßig viele Beschwerden von Käufern erhalten (siehe Abschnitt 12.1, Beschwerden von Käufern).

4.8.3 Auswirkung der Kontoauflösung

Wenn dein Konto aus irgendeinem Grund geschlossen wird, stimmst du zu: (a) weiterhin an die überlebenden Teile dieser Bedingungen gebunden zu sein, (b) die Nutzung der Akzeptanzdienste sofort einzustellen, (c) dass die unter diesen Bedingungen gewährte Lizenz endet, (d) von deiner Website, deinen Apps und Marketingmaterialien zu entfernen und alle SANUSLIFE/SANUSPAY Dienstleistungsmarken, Logos oder andere Markenzeichen nicht mehr zu verwenden, (e) dass wir bestimmte Informationen und Kontodaten gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften aufbewahren werden, und (f) dass wir dir oder Dritten gegenüber nicht für die Beendigung des Zugangs zu den Akzeptanzdiensten, die Schließung eines Kontos oder die Aufbewahrung von Informationen oder Kontodaten haften werden.

5. Deine Nutzung von Diensten von Drittanbietern

Bei der Nutzung der SANUSLIFE/SANUSPAY-Website oder der Akzeptanzdienste werden dir möglicherweise gesondert zusätzliche Dienstleistungen, Produkte oder Werbeaktionen von Dritten angeboten. Wenn du dich entscheidest, einen dieser Dienste Dritter zu nutzen, tust du dies auf eigenes Risiko und bist allein dafür verantwortlich, die damit verbundenen Bedingungen zu prüfen, zu verstehen und einzuhalten. Wir lehnen ausdrücklich jegliche Haftung für Dienstleistungen Dritter ab und sind nicht für die Leistung von Dienstleistungen oder Dienstleistern Dritter verantwortlich.

6. Sicherheit der Wallets

6.1 Sicherheit

Wir haben Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um Informationen vor versehentlichem Verlust und vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Nutzung, Veränderung oder Offenlegung zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen umfassen Risikobewertungen und Kontrollen für die folgenden Bereiche: Anwendungs- und Systemzugriff, System- und Anwendungsentwicklung und - wartung, akzeptable Nutzung, Datenklassifizierung, Reaktion auf Zwischenfälle, Notfallwiederherstellung und Geschäftskontinuität sowie Sicherheitsschulungen. Wir können nicht garantieren, dass unbefugte Personen niemals Zugang zu deinen Daten erhalten, und du erkennst an, dass du deine Daten auf eigenes Risiko zur Verfügung stellst, es sei denn, das geltende Recht sieht etwas anderes vor. Wenn wir einen begründeten Verdacht haben oder von einer Verletzung unserer Sicherheitsmaßnahmen erfahren, die sich auf dich, dein Konto oder deine Daten ausgewirkt haben könnte, werden wir dich innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden eines solchen Verdachts oder einer solchen Verletzung benachrichtigen. Diese Benachrichtigung wird an die in deinem Verkäuferprofil angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

6.2 Sicherheit der digitalen Wallets

Käufer, die Zahlungen in Kryptowährungen senden, und Händler, die Abrechnungen in Kryptowährungen erhalten, benötigen eine digitale Brieftasche, auch digitales Portemonnaie oder Wallet genannt. Ein digitales Portemonnaie ist eine Software, die es dem Nutzer ermöglicht, verschlüsselte private Schlüssel zu speichern, die zur Unterzeichnung von Transaktionen für den Zugriff auf Kryptowährungen verwendet werden.

Eine verwahrte digitale Geldbörse ist ein Konto, bei dem Dritte als Finanzvermittler oder Verwahrer der Kryptowährungen eines Nutzers fungieren. Ein Anbieter einer verwahrten Geldbörse speichert die privaten Schlüssel des Nutzers und hat somit die Kontrolle über die Gelder des Nutzers. Eine nicht-verwahrende digitale Brieftasche ist kein Konto, bei dem Dritte als Finanzvermittler oder Verwahrer der Kryptowährungen eines Nutzers fungieren. Ein Anbieter, der keine Verwahrstelle ist, verwaltet lediglich die technische Plattform für die Speicherung der privaten Schlüssel eines Nutzers, hat aber keine Kontrolle über die privaten Schlüssel und somit auch keinen Zugang zu den Geldern des Nutzers und keine Kontrolle darüber.

Käufer und Händler können jedes beliebiges Cryptocurrency-Wallet verwenden, um ihre Gelder zu speichern, einschließlich desr SANUSCOIN Wallet. SANUSLIFE unterstützt oder bürgt nicht für die Qualität oder Sicherheit von Drittanbieter-Wallets. Der Vertragspartner und Inhaber des Wallet ist allein verantwortlich für die sichere Aufbewahrung von Passwörtern und privaten Schlüsseln, die für den Zugriff auf seine Wallet verwendet werden, sowie für die Aufrechterhaltung der Sicherheitsprotokolle und Updates auf den Geräten, die zum Herunterladen und zur Verwendung seines Wallet verwendet werden. Wenn ein Käufer oder Händler sich für die Nutzung der SANUSLIFE-Wallets entscheidet, unterliegt er den NAOCOIN-Wallet Nutzungsbedingungen, da in diesen Fällen NAOCOIN als Kryptoverwahrer gemäß dem separaten Vertrag zwischen dem Nutzer und NAOCOIN handelt. In diesen Fällen ist NAOCOIN dein Ansprech- und Vertragspartner.

SANUSLIFE ist nicht verantwortlich und kann nicht bei der Wiederherstellung von Kryptowährungsgeldern helfen, die einem Händler oder Käufer entstanden sind, wenn ein Wallet kompromittiert wurde, z.B. aufgrund von Verlust oder unbefugtem Zugriff auf private Schlüssel, versehentlichem Teilen eines Backups, einem Fehler im Gerät des Benutzers oder der Wallet-Software oder einem bösartigen Angriff auf die Wallet-Software.

Für den Fall, dass dein Kontoguthaben auf eine Geldbörse überwiesen wird, die kompromittiert oder unzugänglich ist, oder für den Fall, dass die Geldbörse eines Käufers kompromittiert oder unzugänglich ist, liegt es an dir zu entscheiden, wie du mit eventuellen Anfragen oder Ansprüchen umgehst. SANUSLIFE kann sich an der Lösung solcher Probleme nicht beteiligen.

7. Rechnungen

7.1 Rechnungserstellung und wettbewerbsfähige Wechselkurse für deinen Kunden garantieren

Um eine Kryptowährungszahlung zu akzeptieren, musst du eine Zahlungsanforderung ("Rechnung") mit den Akzeptanzdiensten erstellen, basierend auf dem Betrag, den du in deiner Abrechnungswährung, wie US-Dollaroder Euro, oder in einer der unterstützten Kryptowährungen einziehen möchtest. Die Benutzeroberfläche von SANUSLIFE für gehostete Rechnungen muss dem Käufer während der Kaufabwicklung angezeigt werden.

Wenn SANUSPAY Zahlungen verarbeitet, verwenden wir den Kurs des SANUSCOIN gemässgemäß der Preisbildung auf einer oder mehreren externen Handelsplätze für Kryptowährungen. Wir garantieren den Wechselkurs für den Käufer, solange der Käufer innerhalb des richtigen Zeitfensters nach der Rechnungserstellung zahlt. Die Information über das Zeitlimit wird auf jeder SANUSPAY-Rechnung deutlich angezeigt.

Während wir den Wechselkurs für den Käufer garantieren, solange der Käufer innerhalb dieses Zeitfensters zahlt, stimmst du zu, dass du das Volatilitätsrisiko deiner Abrechnungswährung übernimmst. Wenn du uns beispielsweise bittest, 150,00 US-Dollar einzuziehen und der Käufer den Gegenwert in Kryptowährung innerhalb des Zeitfensters sendet, garantieren wir dir, dass du genau 150,00 US-Dollar abzüglich unserer Gebühr erhältst, aber wir garantieren nicht den zukünftigen Wert des US-Dollars (oder einer anderen Fiat-Währung) im Verhältnis zu einer Benchmark. Wenn du dsich dafür entscheidest, einen Teil oder die gesamte Abrechnung in Kryptowährungen zu erhalten, garantieren wir ebenfalls nicht den zukünftigen Wert dieser Kryptowährungen im Verhältnis zu einer Benchmark.

7.2 Fertigstellung der Rechnung

Eine Rechnung wird von uns als "vollständig" betrachtet, wenn sie vom Käufer vollständig bezahlt wurde, die entsprechende Transaktion die von uns geforderte Anzahl an Blockbestätigungen erreicht hat und die Zahlung deinem Konto gutgeschrieben wurde.

Eine bestätigte Rechnung bedeutet, dass die Zahlung erfolgt ist und die erforderlichen Blockbestätigungen stattgefunden haben, so dass die Transaktion unsere Risikoprüfung bestanden hat, aber noch nicht gutgeschrieben wurde.

Du hast die Möglichkeit, deinen Käufer darüber zu informieren, dass du die Rechnung als bezahlt akzeptiert hast, bevor SANUSPAY die Rechnung als vollständig betrachtet, z.B. bei einer nicht bestätigten Rechnungszahlung. SANUSLIFE haftbarhaftet nicht für die Begleichung von Rechnungen, die nicht als vollständig bezahlt und vollständig betrachtet werden. Mit anderen Worten, wenn du eine Zahlung akzeptierst, bevor wir sie deinem Konto gutgeschrieben haben, sind wir nicht verpflichtet, die Zahlung zu begleichen, wenn wir feststellen, dass die Zahlung betrügerisch oder anderweitig ungültig war. Auf deinem Dashboard wird der aktuelle Status jeder Zahlung angezeigt (d. h. "bezahlt", "bestätigt", "abgeschlossen", "überbezahlt", "unterbezahlt", "erstattet" oder "ungültig").

7.3 Von SANUSPAY unterstützte Kryptowährungen

SANUSLIFE kann neue Kryptowährungen zu den Diensten hinzufügen. Zusätzliche Kryptowährungen werden den Diensten auf einer Opt-Out-Basis hinzugefügt, so dass sie standardmäßig aktiviert werden, es sei denn, du weist SANUSLIFE an, sie zu deaktivieren. Darüber hinaus kann es Umstände geben, die SANUSLIFE dazu veranlassen, eine bestimmte Kryptowährung als Zahlungsoption zu entfernen.

7.4 Ausnahmen bei Zahlungen

In bestimmten Situationen, wenn eine Rechnung unter- oder überbezahlt ist, führt dies zu einer "Zahlungsausnahme". Käufer erhalten automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail von SANUSLIFE, um die Unter- oder Überzahlung zu fordern, wie unten beschrieben. SANUSLIFE erhebt Gebühren für die Rückerstattung einer Zahlung. Wenn ein Käufer eine Rückerstattung für eine Zahlungsausnahme beantragt, zieht SANUSLIFE keine Gebühren und Spenden ab.

7.4.1 Zu wenig bezahlte Beträge

Eine Unterzahlung liegt vor, wenn bei einer QR-Zahlung mit SANUSPAY ein geringerer Betrag eingegeben wird, als zur Begleichung der Rechnung erforderlich ist. Eine QR-Zahlung an einer SANUSPAY Akzeptanzstelle funktioniert mit dem Smartphone oder über den Webbrowser mittels QR-Codes (offline) oder mittels Plugins im eingeloggten Bereich (online). Unterzahlungen können eine Rechnung nicht vollständig oder teilweise erfüllen, und die Unterzahlung wird dennoch auf deinem Konto gutgeschrieben. Die SANUSPLANET-Marge und SANUSBUSINESS-Marge werden immer auf den bezahlten Betrag kalkuliert. Du musst den Käufer über die Unterzahlung benachrichtigen und den fehlenden Betrag erneut mittels QR-Zahlung kassieren.

7.4.2 Zuviel bezahlte Beträge

Überzahlungen treten auf, wenn du bei einer QR-Zahlung mit SANUSPAY einen höheren Betrag einträgst, als zur Begleichung der Rechnung erforderlich ist. In solchen Fällen durchläuft die Rechnung den Status "vollständig bezahlt" und wird als solche gekennzeichnet. Seitens SANUSLIFE kann keine Rückabwicklung der Bezahlung erfolgen. Die SANUSPLANET-Marge und SANUSBUSINESS-Marge werden immer auf den bezahlten Betrag kalkuliert. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Du musst dich mit dem Käufer selbst einigen und den überbezahlten Betrag zurückerstatten.

7.4.4 Ungestützte Zahlungen

Sofern nicht ausdrücklich auf unserer Website oder in dieser Vereinbarung erwähnt, unterstützen oder verarbeiten wir keine Zahlungen außerhalb der Zahlungsart SANUSPAY, die zusammenfassend als "Nicht unterstützte Zahlungen" ("in App") bekannt sind. Käufer können eine SANUSPAY-Rechnung nicht innerhalb der App von Käufer an dich transferieren (SANUSPAY Triple-Effekt nur über SANUSPAY). Unter dem SANUSPAY Triple-Effekt versteht man die Möglichkeit, bei jedem Einkauf mit SANUSPAY Krypto-Cashback zu erhalten und gleichzeitig an die SANUSPLANET Foundation für wohltätige Zwecke zu spenden. Zusätzlich kann ein Nutzer durch ein Upgrade auf BASIC von Provisionen profitieren, wenn er SANUSPAY inkl. Marketplace mit allen Waren und Dienstleistungen weiterempfiehlt.

7.5 Verspätete Abrechnung

Wenn wir eine Untersuchung durchführen oder einen anhängigen Rechtsstreit im Zusammenhang mit deinem Konto lösen müssen, oder wenn wir gesetzlich, per Gerichtsbeschluss oder auf Ersuchen von Strafverfolgungsbehörden dazu verpflichtet sind, können wir die Abrechnung verzögern oder den Zugang zu Abrechnungsgeldern einschränken. Im Falle einer verzögerten Abrechnung werden wir uns bemühen, dich umgehend zu informieren, es sei denn, eine gerichtliche Anordnung oder die Strafverfolgungsbehörden verbieten dies. Wir haften dir gegenüber nicht für Schäden oder Nachteile, die sich aus einer solchen verzögerten Abrechnung oder einem eingeschränkten Zugang ergeben. Wir verpflichten uns, die Abrechnung nicht unnötig zu verzögern oder einzuschränken, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Abrechnung zu verzögern, und wenn eine teilweise Verzögerung oder Einschränkung möglich ist, werden wir sie nur teilweise verzögern oder einschränken. Sobald die Gründe für die verzögerte Abrechnung oder den eingeschränkten Zugang zu den Abrechnungsgeldern nachweislich behoben sind, wird SANUSLIFE dir den vollen Betrag dieser Gelder ohne unnötige Verzögerung auszahlen.

7.6 Konto-Informationen

Du hast über dein Dashboard oder über die API von SANUSPAY Zugriff auf Kontoinformationen, die deine Transaktions- und Abrechnungshistorie detailliert darstellen. Solltest du einen Fehler feststellen, musst du uns innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Buchung des Hauptbucheintrags benachrichtigen.

8. Erstattungen

8.1 Allgemeine Prozeduren

Bei QR-Zahlungen erfolgen seitens SANUSLIFE keine Erstattungen. Hier kannst du direkt mit dem Käufer Vereinbarungen treffen. Die SANUSPLANET-Marge und SANUSBUSINESS-Marge werden nie zurückerstattet.

Bei Verkäufen über den Marketplace kann der Käufer eine teilweise oder vollständige Rückerstattung beantragen. Die Beantragung für Rückerstattungen muss der Käufer immer direkt an den Verkäufer richten. Hierfür kann der Käufer das Kontakt-Tool im Marketplace nutzen. Sobald alle Einzelheiten abgeklärt wurden, kann der Verkäufer den vereinbarten Rückerstattungsbetrag in seiner Landeswährung eingeben und die Rückerstattung in Auftrag geben. Ein Anteil, und zwar der SANUSBUSINESS-Anteil wird automatisch an ein Voucher Wallet dem Käufer zurücktransferiert. Dafür greifen die AGB für Gutscheine im Marketplace. Die Rückerstattung erfolgt auf der Grundlage des Wertes, in dem die betreffenden Waren und/oder Dienstleistungen beim Kaufabschluss bepreist wurden (Preiswährung). Dieser Wert wird zum aktuellen Zeitpunkt der Rückerstattung in SANUSCOIN umgerechnet und dann in Form von SANUSCOINS zurückerstattet. Dem Käufer steht es frei, diesen Betrag anschließend in andere Währungen zu wechseln oder in SANUSCOINS zu halten. Nachträgliche Kursschwankungen gehen zu Gunsten oder zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer kann bei der Beauftragung der Rückerstattungen wählen, wie und mit welchem Konto er die Rückerstattung in SANUSCOINS durchführen möchte. Die Transaktionen werden anschließend automatisiert durchgeführt. Eventuell anfallende Transaktions- und Wechselgebühren gehen bei Rückerstattungen immer zu Lasten des Verkäufers.

8.2 Offenlegung der Erstattungspolitik des Verkäufers

SANUSLIFE ist nicht verantwortlich für die Rückerstattungsrichtlinien der Verkäufer oder für die Überprüfung, ob diese Richtlinien mit dem geltenden Recht übereinstimmen. Wir empfehlen Verkäufern, ihren Kunden eine klare Rückerstattungsrichtlinie zu geben (einschließlich, falls zutreffend, "keine Rückerstattung ist erlaubt, da alle Verkäufe endgültig sind"). In bestimmten Branchen ist eine Rückerstattungsrichtlinie möglicherweise nicht anwendbar (z. B. wenn eine Dienstleistung erbracht wird). Für Rückerstattungen in Beträgen, die auf der Währung des Fiat-Preises basieren (d. h. dem Fiat-Preis für dieder entsprechenden Waren/Dienstleistungen), rechnet SANUSLIFE den Wert der Währung, in der der Artikel bepreist wurde, in die entsprechende Kryptowährung um, indem es den Wechselkurs zu dem Zeitpunkt verwendet, an dem die Rückerstattung an den Shopper gesendet wird.

9. Beanstandungen

9.1 Beschwerden von Käufern

Wenn wir eine Beschwerde von einem Käufer erhalten und diese sich auf dich oder die gekauften Waren/Dienstleistungen bezieht, werden wir sie dir zur Behebung übermitteln. Wir behalten uns das Recht vor, Verkäuferkonten, die übermäßig viele Beschwerden erhalten, zu schließen.

9.2 Verkäufer-Beschwerden

Verkäufer, die Beschwerden über unsere Akzeptanzdienste vorbringen möchten, sollten sich mit uns in Verbindung setzen: Für Verkäufer-Chat: https://sanuslife.com

10. Abrechnung

10.1 Methoden der Abrechnung

SANUSLIFE wird Zahlungen von deinen Käufern an dich über das SANUSPAY Zahlungsnetzwerk abrechnen und deinem SANUSCOIN-Kontobuch gutschreiben, entsprechend Abrechnungspräferenzen deinen Abrechnungspräferenzen, die du in deinem Dashboard unter SANUSPAY Preset festgelegt hast. Die Abbuchungen und Gutschriften auf deinem Kontobuch sind Gelder, die der Käufer ihrenauf sein SANUSCOIN Wallet überweist. Du kannst die Abrechnung in SANUSCOIN oder in einer der unterstützten Kryptowährungen oder in einer Mischung aus beidem erhalten, und wir haben nicht das Recht, eine Kryptowährung der lokalen Währung vorzuziehen, da deine Wahl in dieser Hinsicht unsere Präferenzen übersteigt. Es können Gebühren für den Tausch in andere Währungen anfallen. Für eventuelle Wechselkursschwankungen kann SANUSLIFE nicht verantwortlich gemacht werden.

Für jede Accounting-Währung, die du gemäß deiner Abrechnungspräferenzen für die Abrechnung ausgewählt hast, wird ein Kontobuch erstellt. Wenn du deine Abrechnungspräferenzen änderst, werden diese Änderungen für Kontobuch-Salden nach max. 24 Stunden wirksam, die nach dem Datum der Änderung eingegangen sind.

10.2 Abrechnungen in Landeswährungen

Direkte Einzahlungen auf ein bestimmtes Bankkonto in Fiat-Währung sind für Käufer in bestimmten Ländern durch die Verknüpfung mit Drittdienstleistern möglich. Wenn du direkte Einzahlungen erhalten möchtest, musst du über die SANUSAPP erfolgreiche Verknüpfungen mit den Drittdienstleistern durchführen und diese Informationen aktuell halten. Einzahlungen auf dein traditionelles Bankkonto können seitens SANUSLIFE durch einen Drittdienstleister angeboten werden, könnten jedoch Gebühren verursachen. Die Kontosalden können kumuliert werden, vorausgesetzt, dass (a) die Abrechnungsmindestbeträge erfüllt sind und (b) die Gelder innerhalb von zwei (2) Werktagen nach dem Abrechnungsauftrag auf deinem Bankkonto eingehen. Wir behalten uns das Recht vor, dir anwendbare Überweisungsgebühren in Rechnung zu stellen, außer bei der Abrechnung in Euro an eine Bank innerhalb der SEPA-Zone.

Abrechnungen werden von einem Bankkonto eingeleitet, das auf den Namen von Naocoin Srl lautet, einem italienischen Kryptotausch- und Verwahrungsunternehmen.

10.3 Abrechnungen in unterstützten Kryptowährungen; Offenlegung von wesentlichen Risiken

Wenn deine Abrechnungspräferenz die Abrechnung in Kryptowährungen einschließt, muss jede unterstützte Kryptowährung, die von SANUSLIFE in deinem Namen akzeptiert wird, an eine von dir angegebenes Kryptowährungs-Wallet abgewickelt werden. Zahlungen in einer der unterstützten Kryptowährungen werden an das von dir angegebene SANUSAPP Wallet gesendet.

Du übernimmst das Volatilitätsrisiko der Kryptowährungen, in denen die Abrechnung erfolgt. Wenn eine der unterstützten Kryptowährungen das gewählte Abrechnungsmedium ist, übernimmst du das Volatilitätsrisiko des Kryptowährungswertes.

Die Akzeptanzdienstleistungen von SANUSLIFE beinhalten keine Verwahrung von Kryptowährungen. Die SANUSPAY-Abrechnung wird in der Kryptowährung SANUSCOIN abgewickelt.

SANUSLIFE besitzt oder kontrolliert nicht die zugrundeliegenden Software-Protokolle, die den Betrieb von Kryptowährungen regeln, die auf unserer Plattform unterstützt werden. Im Allgemeinen liegen die zugrundeliegenden Protokolle bei Naocoin Srl.

11. Gebühren

11.1 SANUSPAY-Abgaben

Wir berechnen eine Gebühr von mindestens 20 % auf die SANUSBUSINESSMarge. Ab Abgabe einer SANUSBUSINESS-Marge von 50 % werden 10 % für die SANUSPAY Gebühr abgezogen. Diese Gebühren werden auf den Nettobetrag abzüglich Versandkosten berechnet (Nettoabrechnungen). Es kann pro SANUSPAY Preset ein Mehrwertsteuersatz hinterlegt werden, um den Nettobetrag zu kalkulieren. Bei den SANUSPAY-Preset-Einstellungen darf der Mehrwertsteuersatz nicht höher als 26 % sein. Die Abgaben von SANUSPAY sind für jede Rechnung in deinem SANUSPAY Dashboard aufgeführt. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Bearbeitungsgebühr jederzeit zu ändern. Wir werden eine solche Änderung allerdings mindestens dreißig (30) Tage im Voraus ankündigen, und deine fortgesetzte Nutzung der Akzeptanzdienste nach dem Zeitraum der Vorankündigung der Gebührenänderung stellt deine Zustimmung zu einer solchen Änderung dar. Aktuelle Preisinformationen findest du auf der Website unter der Gebührenübersicht.

11.2 SANUSBUSINESS-Marge

Es muss von dir pro SANUSPAY Preset eine SANUSBUSINESS-Marge Abgabe von 1 % bis 99,5 % eingetragen werden. Ab Plan Group PRO kannst du im SANUSLIFE Marketplace pro Artikel die SANUSBUSINESS-Marge hinterlegen, wofür jedoch 5 % notwendig sind. Für Einstellungen bis zu 49,9 % SANUSBUSINESS-Marge werden 20 % SANUSPAY-Gebühren abgezogen, ab 50 % werden 10 % als SANUSPAY-Gebühren abgezogen. Die restlichen % werden als Marketinggebühren von SANUSLIFE an dich fakturiert und an das weltweite Empfehlungsnetzwerk direkt von SANUSLIFE mit SANUSCOIN ausbezahlt. Die Beträge werden im Dashboard angeführt. Einmal im Monat wird die Gebühr in Rechnung gestellt.

Du bist aus der Haftung für die korrekten Provisionsauszahlungen und den Networkmarketinggesetzten in den jeweiligen Ländern komplett befreit, dafür haftet ausschließlich SANUSLIFE.

11.3 SANUSPLANET-Marge

Pro SANUSPAY Preset muss von dir eine SANUSPLANET-Marge Abgabe von 0,5 % bis 99 % eingetragen werden. Die Beträge werden im Dashboard angeführt, einmal im Monat wird der Betrag als Spendenquittung von der SANUSPLANET Stiftung in Rechnung gestellt. Die SANUSPLANET ist eine Stiftung mit Sitz in Chur in der Schweiz. Bitte beachte, dass du selbst in deinem Land überprüfen musst, ob du diese Spendenquittung bzw. das Spendenzertifikat abschreiben kannst oder nicht.

11.4 SANUSCREDIT-Cashback

Das SANUSCREDIT-Cashback ergibt sich aus dem unter Punkt 14.2 beschriebenen SANUSBUSINESS-Marge. Die Ausschüttung übernimmt allein SANUSLIFE. Für das SANUSCREDIT-Cashback fallen keine zusätzlichen Aufwände oder Gebühren für den Verkäufer an.

12. Käufer-Gebühren

Kosten
Für den Käufer fallen keine Gebühren für die Zahlung mit SANUSPAY an. Lediglich für den Wechseln vor Bezahlung von Fiat- in Kryptowährung können Tauschgebühren entstehen.

Rückerstattungsgebühren
Der Käufer zahlt bei einer SANUSPAY-Stornierung keine Gebühren. Die vereinbarte Summe zwischen Käufer und Verkäufer wird über das Marketplace oder SANUSPAY Dashboard zurückerstattet. Die Zurückzahlung erfolgt stets in Form von SANUSCOIN. Der Anteil der SANUSBUSINESS-Marge wird dem Käufer als Voucher in sein Voucher-Wallet gutgeschrieben. Weitere Details zum Voucher-Konzept sind in den „AGB für Gutscheine im Marketplace“ geregelt.

13. Schadloshaltung

Du erklärst dich damit einverstanden, SANUSLIFE, seine angeschlossenen und verbundenen Unternehmen und alle seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von und gegen jegliche Ansprüche, Kosten, Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden, Ausgaben und Urteile jeglicher Art (einschließlich, ohne Einschränkung, Kosten, Ausgaben und angemessene Anwaltsgebühren) schadlos zu halten, die sich ergeben aus, in Verbindung mit Ansprüchen, Beschwerden, Klagen, Audits, Untersuchungen, Ermittlungen oder anderen Verfahren, die von einer natürlichen oder juristischen Person eingeleitet werden ergeben und die sich auf eine tatsächliche oder angebliche Verletzung deiner Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen beziehen.

14. Keine Garantien

SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHTS ANDERES FESTGELEGT IST, STELLEN WIR DIE AKZEPTANZDIENSTLEISTUNGEN IN DER VORLIEGENDEN FORM UND IN DER VERFÜGBAREN FORM ZUR VERFÜGUNG, UND DIE NUTZUNG DER AKZEPTANZDIENSTLEISTUNGEN ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR. IM GRÖSSTMÖGLICHEN, GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG STELLEN WIR DIE AKZEPTANZDIENSTLEISTUNGEN OHNE GARANTIEN JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN). OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN ÜBERNEHMEN WIR KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE AKZEPTANZDIENSTLEISTUNGEN (UND UNSERE WEBSITE) FEHLERFREI FUNKTIONIEREN ODER DASS DEFEKTE ODER FEHLER KORRIGIERT WERDEN; IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN ODER ZU EINEM BESTIMMTEN ZEITPUNKT ODER AN EINEM BESTIMMTEN ORT VERFÜGBAR, UNUNTERBROCHEN ODER SICHER SEIN WERDEN; FREI VON VIREN ODER ANDEREN SCHÄDLICHEN INHALTEN SIND. WIR UNTERSTÜTZEN, GEWÄHRLEISTEN, GARANTIEREN ODER ÜBERNEHMEN KEINE VERANTWORTUNG FÜR PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE VON DRITTEN ÜBER DIE AKZEPTANZDIENSTE ODER ÜBER UNSERE WEBSITE ANGEBOTEN ODER BEWORBEN WERDEN, UND WIR SIND WEDER PARTEI NOCH ÜBERWACHEN WIR INTERAKTIONEN ZWISCHEN IHNEN UND DRITTEN ANBIETERN VON PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN.

15. Beschränkung der Haftung

SOFERN NICHT ANDERS IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, HAFTEN WIR IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, EXEMPLARISCHE ODER STRAFENDE SCHÄDEN ODER FÜR VERLUSTE, DIEBSTAHL, VERSCHWINDEN ODER SCHÄDEN FÜR ENTGANGENEN GEWINN, ENTGANGENE EINNAHMEN, VERLORENE DATEN ODER ANDERE IMMATERIELLE VERLUSTE, DIE SICH AUS DER NUTZUNG, DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG ODER DER NICHTVERFÜGBARKEIT DER AKZEPTANZDIENSTE ERGEBEN, UNABHÄNGIG VON DER ART DER HANDLUNG UND UNABHÄNGIG DAVON, OB WIR WUSSTEN, DASS EIN SOLCHER SCHADEN ENTSTANDEN SEIN KÖNNTE ODER NICHT. FÜR KUNDEN, DIE EINEN VERTRAG MIT SANUSLIFE B.V. ABSCHLIESSEN, SCHLIESST DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG ZWAR ENTGANGENEN GEWINN UND ANDERE INDIREKTE SCHÄDEN AUS, SANUSLIFE B.V. SEINE HAFTUNG FÜR GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN NICHT AUS.

IN KEINEM FALL HAFTEN WIR FÜR SCHÄDEN, VERLUSTE ODER VERLETZUNGEN, DIE DURCH HACKING, MANIPULATIONEN, VIRUSÜBERTRAGUNGEN ODER ANDERE UNBERECHTIGTE ZUGRIFFE ODER DIE NUTZUNG DER AKZEPTANZDIENSTE, IHRES KONTOS ODER DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN ENTSTEHEN.

IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT UNSERE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, DIE IN VERBINDUNG MIT DEN AKZEPTANZDIENSTEN ODER DIESEN BEDINGUNGEN ENTSTEHEN, DIE GEBÜHREN, DIE WIR IN VERBINDUNG MIT IHRER NUTZUNG DER AKZEPTANZDIENSTE IN DEN LETZTEN 6 MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN HAFTUNGSANSPRUCH AUSLÖST, VERDIENT HABEN. DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN IN VOLLEM UMFANG, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST.

16. Sonstiges

16.1 Steuern

Du bist allein dafür verantwortlich, alle Steuern zu ermitteln, die aus irgendeinem Grund im Zusammenhang mit der Nutzung der Akzeptanzdienste veranlagt werden, anfallen oder erhoben, gezahlt oder einbehalten werden müssen. Du bist auch allein dafür verantwortlich, die korrekten Steuern einzuziehen, einzubehalten, zu melden und an die zuständigen Steuerbehörden abzuführen. Wir sind weder verpflichtet noch werden wir feststellen, ob Steuern anfallen, noch Steuern berechnen, einziehen, melden oder an die Steuerbehörden abführen, die sich aus einer Transaktion ergeben.

16.2 Zuweisung

Du darfst diese Bedingungen oder durch diese Bedingungen gewährte Rechte nicht übertragen oder abtreten. Du stimmst zu und erkennst an, dass wir diese Bedingungen abtreten oder übertragen können.

16.3 Trennbarkeit

Sollte eine Bestimmung der Bedingungen gemäß einem Gesetz, einer Verordnung oder einem Gerichtsbeschluss für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit anderer Bestimmungen der Bedingungen.

16.4 Verzichtserklärungen

Das Versäumnis einer Partei, ein Recht oder eine Bestimmung in den Bedingungen geltend zu machen, stellt keinen Verzicht auf ein solches Recht oder eine solche Bestimmung dar, und kein Verzicht auf eine Bedingung gilt als weiterer oder fortgesetzter Verzicht auf eine solche oder andere Bedingung.

16.5 Gesamte Vereinbarung

Die Bedingungen, einschließlich anderer Bedingungen von SANUSLIFE, auf die hier verwiesen wird, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dir und uns dar. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und sind bei der Auslegung der Bedingungen nicht zu berücksichtigen.

16.6 Notizen

Jede Mitteilung oder sonstige Kommunikation, die einer Partei im Zusammenhang mit den Bedingungen zugeht, muss schriftlich in deutscher Sprache erfolgen. Mitteilungen können durch einen anerkannten airKurier und/oder per E-Mail versandt werden. Die Parteien vereinbaren, dass alle Bestimmungen, Bedingungen, Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen oder andere Mitteilungen, die wir uns gegenseitig elektronisch übermitteln, als "schriftlich" gelten. Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten in einem Rechtsstreit. SANUSLIFE kann dir Mitteilungen an die E-Mail-Adresse und die physische Adresse senden, die du bei der Erstellung deines Kontos angegeben hast. Du kannst diese Adressen über dein Dashboard aktualisieren. Mitteilungen an SANUSLIFE können an die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, 6430 Baar (ZUG), Schweiz, [email protected] gesendet werden.

16.7 Geltendes Recht; Schiedsgerichtsbarkeit; Verzicht auf Sammelklagen

16.7.1 Geltendes Recht

Soweit deine Beziehung zu SANUSLIFE besteht, unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen der Schweiz, ohne Rücksicht auf deren Kollisionsnormen.

16.8 Aktualisierungen der Begriffe

Wir können diese Bedingungen von Zeit zu Zeit ändern, und wenn wir dies tun, werden wir dich durch die Änderung des Datums am Anfang der Bedingungen informieren. Wir werden dich per E-Mail oder auf ähnliche Weise benachrichtigen, wenn wesentliche Änderungen an diesen Bedingungen vorgenommen werden. Sofern nicht anders angegeben, treten die geänderten Bedingungen sofort in Kraft, und deine weitere Nutzung unserer Dienste bestätigt deine Zustimmung zu den Änderungen. Wenn du mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden bist, musst du die Nutzung unserer Dienste einstellen.

16.9 Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für Verzögerungen bei der Bearbeitung oder sonstige Nichterfüllung, die durch Ereignisse wie Brände, Telekommunikations-, Versorgungs- oder Stromausfälle, Geräteausfälle, Arbeitskämpfe, Unruhen, Krieg, Nichterfüllung unserer Verkäufer oder Lieferanten, höhere Gewalt, Pandemien oder sonstige Ursachen verursacht werden, auf die die jeweilige Partei keinen angemessenen Einfluss hat; vorausgesetzt, die Partei verfügt über Verfahren, die in angemessener Weise geeignet sind, die Auswirkungen solcher Ereignisse zu vermeiden.

16.10 Vertraulichkeit

Als "vertrauliche Informationen" einer Partei gelten alle Informationen der offenlegenden Partei, die: (a) wenn sie in greifbarer Form offengelegt werden, als "vertraulich" oder "geschützt" gekennzeichnet sind oder, wenn sie nicht so gekennzeichnet sind, von der empfangenden Partei aus dem Kontext der Offenlegung oder aus den Informationen selbst vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden sollten; (b) wenn sie mündlich oder visuell offengelegt werden, als vertraulich erklärt werden oder, wenn sie nicht so erklärt werden, von der empfangenden Partei aus dem Kontext der Offenlegung oder aus den Informationen selbst vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden sollten; oder (c) in diesen Bedingungen als vertrauliche Informationen bezeichnet werden. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere Informationen, auf die über die SANUSLIFE API zugegriffen wird, technische Spezifikationen und Prozesse jeder Partei sowie alle Händlerdaten. Jede Partei ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben oder die vertraulichen Informationen der anderen Partei für andere Zwecke zu verwenden als nur für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen. Diese Beschränkungen gelten nicht für vertrauliche Informationen, die: (a) dem Empfänger vor dem Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt sind; (b) ohne Zutun oder Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt werden; (c) der Empfänger von einem Dritten ohne Einschränkung der Offenlegung oder Verwendung erhält; oder (d) vom Empfänger unabhängig und ohne Bezugnahme auf oder Kenntnis von den vertraulichen Informationen entwickelt wird.

Ungeachtet des Vorstehenden kann eine Partei vertrauliche Informationen an ein verbundenes Unternehmen weitergeben, wenn die andere Partei Dienstleistungen von diesem verbundenen Unternehmen anfordert, und dieses verbundene Unternehmen ist an diesen Abschnitt gebunden. Für den Fall, dass vertrauliche Informationen durch ein Gericht, eine Behörde, eine behördliche Auflage oder eine ähnliche Offenlegungspflicht offengelegt werden müssen, hat die Partei, die einer solchen Pflicht unterliegt, die offenlegende Partei unverzüglich zu benachrichtigen, sobald sie von der Existenz oder der wahrscheinlichen Existenz einer solchen Pflicht erfährt, und sich in angemessener Weise darum zu bemühen, eine solche Offenlegung zu vermeiden, und, falls erforderlich, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um eine vertrauliche Behandlung oder eine Schutzanordnung für alle offengelegten vertraulichen Informationen zu erhalten. Die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden, gelten auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese Informationen ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden.

16.12 Kein Joint Venture oder Agentur

Dieses Abkommen bezweckt nicht die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen den Vertragsparteien und soll auch nicht als solches angesehen werden; abgesehen von der in Abschnitt 1 festgelegten begrenzten Vertretung soll keine der Vertragsparteien als Vertreterin der anderen Partei auftreten.

Zuletzt aktualisiert: 13. November 2023

AGB Marketplace (B2B)

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (in der Folge: „AGB“ oder „Vertrag“) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Lindenstrasse 8, CH-6340 Baar (ZG), ([email protected]), MwSt.-Nummer & Unternehmens-Identifikationsnummer: CHE-245.046.413, Handelsregisteramt des Kantons Zug, nachfolgend „SANUSLIFE Marketplace“, „SANUSLIFE Marketplace- Team“, „SANUSLIFE“, „wir“, „unser“ oder „uns“ genannt und dir als „COMPANY“ oder „NON-PROFIT“ registrierter und verifizierter Nutzer eines Accounts mit Artikelverwaltungssystem auf dem SANUSLIFE Marketplace, namentlich PRO, ULTRA, PRO+, nachfolgend „Verkäufer“, „du“, „deine“ oder „dir“ genannt.

Dein Vertragsverhältnis mit SANUSLIFE ist ein Vertrag gemäß des Schweizer Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (SR 220)

Der deutsche Text dieses Vertrags ist maßgebend. Es gilt das Schweizer Recht. Übersetzungen in anderen Sprachen dienen lediglich als Hinweise.

Allgemeines

SANUSLIFE Marketplace ist ein Marktplatz mit einem vollumfänglichen Artikelverwaltungsprogramm, auf dem du deine Produkte und/oder Dienstleistungen direkt an Käufer in der ganzen Welt verkaufen kannst. Wir möchten sicherstellen, dass du und deine Käufer ein positives Nutzungserlebnis in unserem Marketplace haben. Bitte lies weiter, um dich über deine Rechte sowie auch über deine Pflichten als Verkäufer zu informieren.

Über das Artikelverwaltungssystem kannst du deine Artikel anlegen und via Stripe oder SANUSPAY verkaufen.

Wenn du als Zahlungsart SANUSPAY akzeptierst, erhalten deine Kunden für ihren Einkauf bei dir SANUSCREDITS, sie spenden für die SANUSPLANET Stiftung und sie bezahlen eine Provision für die direkten und indirekten Empfehlungsgeber ihres Netzwerkes. Wenn du via Stripe verkaufst und deine Kunden mit den von Stripe angebotenen Zahlungsoptionen wie beispielsweise Kreditkarte bezahlen, dann spenden sie zwar für die SANUSPLANET Stiftung und bezahlen eine Provision für die direkten und indirekten Empfehlungsgeber ihres Netzwerkes, erhalten allerdings keine SANUSCREDITS. Falls in deinem Land Stripe nicht verfügbar ist, kannst du ausschließlich über SANUSPAY verkaufen. Alle weiteren Details hierzu findest du in den „AGB SANUSPAY (B2B)“.

Wenn deine Kunden via SANUSPAY bezahlen, entstehen ihnen dabei keine zusätzlichen Kosten, da diese bereits durch deine Marge gedeckt sind.

Diese Richtlinie ist Bestandteil von „Kooperationsvertrag & Nutzungsbedingungen (B2B)“. Indem du den Account „PRO“, „ULTRA“ oder „PRO+“ akzeptierst und einen „SANUSLIFE Marketplace Shop“ auf dem SANUSLIFE Marketplace eröffnest, stimmst du diesen AGB ausdrücklich zu.

1. Grundlegendes zum Verkauf

A. Was du verkaufen darfst

Du darfst auf dem SANUSLIFE Marketplace sowohl Waren als auch Dienstleistungen verkaufen. Auch der Verkauf von handgefertigten Produkten, Vintage-Artikel oder Kreativbedarf („Material & Werkzeug“) ist gestattet. Du kannst auch gebrauchte Artikel verkaufen, sofern du sie als solche kenntlich machst. Für alles, was du verkaufst, erkennst du an und stimmst ausdrücklich zu:

a. dass du über die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen verfügst, beispielsweise über einen Gewerbeschein oder Ähnliches, um Waren und Dienstleistungen zu verkaufen;

b. dass du nur Artikel zu einem festen Preis verkaufen kannst;

c. dass Fotos, die du bei deinem Artikel veröffentlichst, eindeutig dem angebotenen Artikel entsprechen. Andernfalls muss aus deiner Beschreibung klar hervorgehen, dass die gezeigten Fotos nur Beispiele sind.

B. Was du NICHT verkaufen darfst

  • Marihuana-/Cannabis-Ausgabestellen und verwandte Produkte und Unternehmen;
  • Waffen, Munition, Schießpulver und andere Sprengstoffe (einschließlich Feuerwerkskörper);
  • Giftige, entflammbare und radioaktive Stoffe;
  • Pseudo-Pharmazeutika;
  • Substanzen, die illegale Drogen imitieren sollen;
  • Sexuell eindeutige Inhalte;
  • Dienstleistungen mit sexuellem Bezug;
  • Pyramiden- und Anlagesysteme, und andere unfaire, räuberische oder betrügerische Praktiken;
  • Gegenstände, die zu Spekulations- oder Absicherungszwecken verwendet werden (z. B. Derivate);
  • Kredit- und Inkassodienstleistungen sowie andere Finanzdienstleistungen;
  • Artikel, die gegen geistige Eigentumsrechte wie Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder Patente verstoßen, einschließlich gefälschter oder nicht zugelassener Waren;
  • Produkte und Dienstleistungen, deren rechtlicher Status von Staat zu Staat variiert;
  • Transaktionen, bei denen personenbezogene Daten Dritter unter Verstoß gegen geltendes Recht offengelegt werden; und
  • Transaktionen im Zusammenhang mit Cloud-Mining.
     

Bitte beachte, dass Mitglieder oder in manchen Fällen auch Dritte Artikel melden können, die gegen unsere Richtlinien zu verstoßen scheinen, damit sie vom SANUSLIFE-Marketplace-Team geprüft werden. Du erkennst außerdem an und stimmst zu, dass das SANUSLIFE-Marketplace-Team Artikel entfernen kann, die unsere Richtlinien verletzen.

Du erkennst an und stimmst ausdrücklich zu, dass sämtliche Accountgebühren von einer Rückerstattung ausgeschlossen sind, dass SANUSLIFE deinen Account jederzeit aufgrund von Verstößen oder aus irgendwelchen sonstigen Gründen vorübergehend sperren oder ganz schließen kann, du dennoch alle ausstehenden Gebühren auf deine SANUSLIFE-Abrechnung bezahlen musst.

C. Verwaltung deines SANUSLIFE Marketplace Shops

Dein SANUSLIFE Marketplace Shop repräsentiert dich und dein Geschäft gegenüber der SANUSLIFE-Community. Es ist wichtig, dass deine Artikel und dein Shop ehrlich und genau dargestellt werden.

Wenn du auf dem SANUSLIFE Marketplace verkaufst, erkennst du die folgenden Verpflichtungen an und stimmst ausdrücklich zu:

  1. Ehrliche, korrekte Informationen bei SANUSLIFE und in deinem Shop-Profil anzugeben;
  2. deine AGB einzuhalten;
  3. sicherzustellen, dass der Inhalt deines Shops, wie z. B. alle Texte, Fotos oder Videos, die zur Darstellung deiner Person, deines Shops oder deiner Artikel verwendet werden, den Richtlinien von SANUSLIFE entsprechen;
  4. deine Artikel auf Artikelseiten und in Artikelfotos wahrheitsgetreu darzustellen;
  5. das geistige Eigentum von anderen zu respektieren; wenn du der Ansicht bist, dass jemand deine geistigen Eigentumsrechte verletzt hat, kannst du das dem SANUSLIFE-Marketplace-Team melden.
  6. keine Gebührenhinterziehung zu betreiben;
  7. keine Duplikate von Shops zu erstellen oder sonstigen Aktionen auszuführen (wie z. B. Manipulieren von Warenkörben oder Verkäufen), um die Suche zu manipulieren oder Richtlinien von SANUSLIFE zu umgehen;
  8. keine Preisabsprachen mit anderen Verkäufern zu treffen.
     

D. Standards für Verkäufer

Indem du ein Produkt auf dem SANUSLIFE Marketplace zum Verkauf anbietest, verstehst und stimmst du zu, dass du für die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften verantwortlich bist, die für die von dir zum Verkauf angebotenen Artikel gelten, einschließlich aller erforderlichen Kennzeichnungen und Warnhinweise.

Als Verkäufer musst du einen erstklassigen Kundenservice bieten und Vertrauen bei deinen Käufern schaffen und aufrechterhalten. Diese Voraussetzungen werden als unsere „Servicestandards für Verkäufer“ bezeichnet. Das SANUSLIFE-Marketplace-Team kann gegebenenfalls mit dir Kontakt aufnehmen, falls du die Servicestandards für Verkäufer nicht erfüllst.

Die „Servicestandards für Verkäufer“ sehen vor, dass du den Nutzern auf dem SANUSLIFE Marketplace jederzeit einen hervorragenden Kundenservice bietest. Als Inhaber eines Geschäfts ist für deinen Erfolg entscheidend, dass du gute Beziehungen zu deinen Kunden aufbaust. Wenn du dir die Mühe machst, eine Bindung zu deinen Kunden aufzubauen, kann dies eine starke Wirkung auf deine positiven Bewertungen, auf Wiederholungskäufe und auf deine Sichtbarkeit auf dem SANUSLIFE Marketplace haben.

Kundenservice beginnt in dem Moment, in dem ein Käufer das erste Mal deinen Artikel anschaut. Dein Produkt allein reicht nicht aus, um Kunden zum Kauf zu bewegen. Käufer möchten außerdem über die wichtigsten Produktangaben informiert werden (Größe, Farbe, Material usw.), wie lange die Lieferzeiten sind und ob sie Produkte zurückgeben oder umtauschen können. Informative und eindeutige Artikelseiten und AGB schaffen Vertrauen bei potenziellen Käufern.

Die Kommunikation zwischen Käufern und Verkäufern ist einer der wichtigsten Faktoren für eine erfolgreiche Transaktion. Käufer senden dir möglicherweise eine Nachricht mit Fragen zu einem Produkt, bevor sie etwas kaufen, Fragen zu Versandzeiten oder Problemen mit ihrer Bestellung, nachdem sie eine Bestellung aufgegeben haben, oder Fragen oder Bedenken zu ihrem Produkt, nachdem sie ihre Bestellung erhalten haben.

Ein verlorenes Paket, verspätete Herstellung oder ein Kunde, der mit dem gekauften Produkt nicht zufrieden ist – manchmal läuft etwas schief. Wenn du zugibst, dass ein Problem besteht, und praktische Maßnahmen ergreifst, um die Sache zu klären, kannst du eine frustrierende Situation oftmals entschärfen und treue Kunden gewinnen. Uns ist klar, dass einige Bestellungen trotz deiner besten Bemühungen nicht wie erwartet verlaufen werden. Bitte beachte, dass du Probleme, die mit der Bestellung des Kunden zusammenhängen, stets direkt mit dem Kunden lösen musst.

Kundenservice endet nicht mit dem Abschluss einer Transaktion. Viele Kunden werden zu Wiederholungskäufern. Mit ihnen in Kontakt zu bleiben kann daher sehr hilfreich sein, um die Kundenbindung zu stärken. Bevor du Kunden kontaktierst, achte darauf, dass du ihr Einverständnis eingeholt hast, ihnen Nachrichten zu senden, und dass du alle geltenden örtlichen Werbegesetze einhältst.

Wir empfehlen dir, die Tools zu nutzen, die SANUSLIFE zur Verfügung stellt, um den Erfolg und das Wachstum deines Shops zu unterstützen. Diese Funktionen wurden entwickelt, um dir Zeit zu sparen und die Führung deines Shops zu erleichtern.

Wir beobachten Shops auf Muster, die zu negativen Erfahrungen für die Käufer führen können, wie z. B. ein potenziell nicht zu bewältigender Anstieg beim Bestellvolumen, verspäteter Versand oder mangelnde Kommunikation. Dabei berücksichtigen wir auch die Möglichkeit von Ausnahmesituationen, die Auswirkungen auf deinen Shop haben könnten. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass dein Kundenservice zu negativen Erfahrungen für Käufer führt – oder führen könnte –, behalten wir uns das Recht vor, deinen Account einzuschränken, vorübergehend zu sperren oder ganz zu schließen. Zu den Einschränkungen kann es gehören, dass SANUSLIFE deine Artikel aus der Suche oder anderen Website-Funktionen entfernt, deinen Shop pausiert, Auszahlungen auf dein Zahlkonto verzögert und/oder deine Verkaufs- und Kaufprivilegien aussetzt.

Der Verkauf auf SANUSLIFE-Marketplace verpflichtet dich zu Folgendem:

  1. Deine Versand- und Bearbeitungszeiten einzuhalten. Als Verkäufer bist du verpflichtet, einen Artikel außer in Ausnahmefällen umgehend zu versenden oder eine Transaktion mit einem Käufer umgehend auszuführen. Bitte beachte, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für Versandzeiten je nach Land verschieden sind. Darüber hinaus verpflichtet dich der Verkauf über den SANUSLIFE Marketplace auch zu Folgendem:
    1. Eine korrekte Absenderadresse anzugeben.
    2. Die anfallenden Kosten für den Verkäufer inkl. Versandkosten sowie die Bearbeitungszeiten auf deinen Artikelseiten transparent anzugeben.
    3. Artikel nach dem Verkauf unverzüglich zu versenden. Unverzüglicher Versand bedeutet, dass du Artikel spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Kaufdatum versendet musst, es sei denn, dass du eine andere Bearbeitungszeit angegeben oder über dein Nachrichtensystem mit dem Käufer eine abweichende Vereinbarung getroffen hast. Bevor du deine Bearbeitungszeit für eine bestimmte Bestellung aktualisierst, musst du zunächst das Einverständnis des Käufers einholen.
    4. Alle nationalen und internationalen Versand- und Zollvorschriften einzuhalten.
    5. Die Bestellung an die Adresse zu schicken, die auf dem SANUSLIFE Marketplace als Käuferadresse hinterlegt ist.
    6. Die Bestellung als verschickt zu markieren, wenn du sie versendet hast. Wenn du eine Bestellung als verschickt markierst, erhält der Käufer eine Benachrichtigung.
    7. Einen korrekten und angemessenen Betrag für den Versand zu berechnen.
    8. Falls du deine Artikel nach EU-Recht versendest, der EU-Richtlinie für Gewährleistung und Rücksendungen nachzukommen die besagt, dass ein Händler von seinen Kunden gekaufte Waren nachbessern, ersetzen, ihren Preis mindern oder den Kaufpreis erstatten muss, wenn sie sich als mangelhaft erweisen oder nicht wie in der Werbung angegeben aussehen oder funktionieren. Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung online oder außerhalb deines Geschäfts (in diesem Fall online über den SANUSLIFE Marketplace) gekauft wurde, hat der Kunde das Recht, vom Kauf zurückzutreten und seine Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  2. Zeitnah auf Nachrichten zu antworten.
  3. Die Verpflichtungen, die du in deinen Shop-AGB eingehst, zu erfüllen.
  4. Uneinigkeiten oder Probleme mit Bestellungen umgehend mit dem Käufer zur Lösung zu bringen.
  5. Wenn du eine Bestellung nicht ausführen kannst, musst du den Käufer informieren und die Bestellung stornieren.
     

2. Richtiges Verhalten, Kommunikation und Datenschutz

Bei SANUSLIFE wird von allen erwartet, dass sie sich gegenseitig mit Respekt behandeln, dies gilt auch für Verkäufer untereinander.

A. Erstellen und Hochladen von Inhalten

Als Verkäufer im SANUSLIFE Marketplace hast du die Möglichkeit, eine Vielzahl von Inhalten zu erstellen und hochzuladen, zum Beispiel Artikelseiten, Nachrichten, Text, Fotos und Videos. Um ein sicheres und respektvolles Umfeld für unsere Nutzer zu gewährleisten, erklärst du dich damit einverstanden, keine Inhalte hochzuladen, die:

  1. hasserfüllte oder herabwürdigende Texte oder Bilder enthalten, bzw. Inhalte, die unter unsere Richtlinie zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede fallen;
  2. Drohungen, Belästigung oder Erpressungsversuche enthalten oder gegen unsere Regeln bezüglich Einmischung verstoßen;
  3. eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte einer anderen Person darstellen;
  4. falsch, täuschend oder irreführend sind;
  5. unerwünschte Werbung oder Verkaufsaktionen, Spendenaufrufe (ausgenommen für SANUSPLANET) oder Spam enthalten;
  6. private Informationen enthalten, egal ob es sich um deine eigenen oder die einer anderen Person handelt;
  7. eine Transaktion anregen oder ermöglichen, die den von SANUSLIFE vorgesehenen Bezahlvorgang umgeht;
  8. verbotene Behauptungen zur therapeutischen Wirksamkeit von Produkten enthalten;
  9. gegen eine der Regeln in unserer Richtlinie zu verbotenen Artikeln verstoßen.
     

B. Datenschutz und der Schutz personenbezogener Daten

Du bist dafür verantwortlich, für den Schutz der personenbezogenen Daten der SANUSLIFE-Nutzer, die du erhältst oder verarbeitest, zu sorgen und alle diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Hierzu gehören auch die geltenden Gesetze zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre, die regeln, wie du Informationen von SANUSLIFE-Nutzern verwenden darfst. Diese Gesetze können vorschreiben, dass du eine eigene Datenschutzrichtlinie veröffentlichst und einhältst. Diese Richtlinie muss für SANUSLIFE-Nutzer, mit denen du interagierst, zugänglich sein. Deine Datenschutzrichtlinie muss in Einklang mit diesen vorliegenden AGB, SANUSLIFE’s Nutzungsbedingungen sowie SANUSLIFE’s Datenschutzrichtlinie stehen.

Sobald du über den SANUSLIFE Marketplace Artikel verkaufst, erhältst du personenbezogene Daten (etwa um mit den Nutzern zu kommunizieren oder Transaktionen mit Käufern abzuwickeln) und du musst sicherstellen, dass du diese Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bearbeitest. Dies bedeutet, dass du personenbezogene Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen und Versandadressen von Käufern) verarbeitest und daher unter der Schweizer oder EU-Gesetzgebung eine eigenständige datenverantwortliche Stelle für die Daten anderer Nutzer bist, die du über unsere Dienste erhalten hast. Unter keinen Umständen dürfen die Personendaten für kommerzielle Zwecke an Dritte weitergegeben oder verkauft werden.

Insoweit du personenbezogene Daten von Nutzern außerhalb unserer Dienste verarbeitest, kannst du als Datenverantwortlicher (d. h. als eine Person, die entscheidet, welche personenbezogenen Daten erfasst werden und zu welchem Zweck du die Daten verwenden wirst) unter geltenden Gesetzen zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre verpflichtet sein, Anfragen dieser Nutzer für Datenzugriff, Datenübertragung, Datenberichtigung und Datenlöschung sowie Widersprüchen gegen die Verarbeitung nachzukommen. Wenn du personenbezogene Daten ohne die ordnungsgemäße Einwilligung des Käufers offenlegst, bist du für diese unberechtigte Offenlegung verantwortlich. Hierunter fallen beispielsweise Offenlegungen, die durch dich erfolgt sind oder die als Folge einer unbeabsichtigten Verletzung des Schutzes von Daten aufgetreten sind. Beispielsweise kann es sein, dass du im Rahmen einer Transaktion mit einem Käufer seine E-Mail-Adresse oder sonstige Informationen von ihm erhältst. Diese Informationen dürfen nur für SANUSLIFE-bezogene Kommunikationen oder für Transaktionen, die von SANUSLIFE ermöglicht werden, benutzt werden. Du darfst diese Informationen nicht für unerwünschte Werbenachrichten oder nicht autorisierte Transaktionen benutzen. Ohne die Einwilligung des Käufers und vorbehaltlich anderer anwendbarer Gesetze und SANUSLIFE-Richtlinien darfst du einen SANUSLIFE-Nutzer nicht auf deine Mailing-Liste für E-Mail-Versand oder Versand auf dem Postweg setzen, die Angaben dieses Käufers für Marketingzwecke nutzen oder irgendwelche Zahlungsinformationen beziehen oder speichern. Bitte beachte, dass du dafür verantwortlich bist, die Standards für eine Einverständniserklärung zu kennen, die in jedem Fall erforderlich sind. Falls SANUSLIFE und du als gemeinsam für die personenbezogenen Daten von Käufern Verantwortliche befunden werden und SANUSLIFE aufgrund von Handlungen, die du in deiner Eigenschaft als gemeinsame für die personenbezogenen Daten von Käufern Verantwortlicher vorgenommen hast, verklagt wird, eine Geldstrafe zahlen muss oder anderweitig Kosten entstehen, erklärst du dich damit einverstanden, SANUSLIFE (und seine Mitarbeiter, Vertreter, Berater, Tochtergesellschaften, Partner, verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber) von allen Ansprüchen, Kosten, Verlusten, Schäden, Haftungen, Urteilen und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit deiner Verarbeitung von personenbezogenen Käuferdaten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.

Weitere Informationen findest du in unseren Datenschutzbestimmungen.

C. Kommunikationsstandards

i. Nachrichten

Über dein Profil auf dem SANUSLIFE Marketplace steht dir ein Nachrichtensystem zur Verfügung, um direkt mit Käufern oder anderen SANUSLIFE-Nutzern kommunizieren. Nachrichten sind am besten dafür geeignet, wenn Käufer dir Fragen über einen Artikel oder eine Bestellung stellen möchten.

Die Nachrichtenfunktion darf nicht für folgende Handlungen genutzt werden:

  1. Versand ungebetener Werbung, Spendenaufrufe (ausgenommen für die SANUSPLANET Stiftung) oder Versand von Spam-Nachrichten;
  2. Belästigung oder Beschimpfung anderer SANUSLIFE-Nutzer oder Verstöße gegen unsere Antidiskriminierungsrichtlinie;
  3. Kontaktaufnahme mit Personen, die dich ausdrücklich darum gebeten haben, dies zu unterlassen;
  4. Einmischung in die Transaktion oder Angelegenheiten anderer Verkäufer;
  5. Austausch von persönlichen Kontakt-, Finanz- oder anderen Informationen zum Zwecke der Umgehung des Bestellvorgangs auf dem SANUSLIFE Marketplace, einschließlich Telefonnummer, Adresse, E-Mail, Social-Media-Handles, externe URLs, Anweisungen zur Geldüberweisung, etc.
     

Einmischung

Eine Einmischung liegt vor, wenn ein Verkäufer absichtlich auf den Shop eines anderen Verkäufers einwirkt, um mögliche Transaktionen des Shops zu stören oder zu verhindern. Einmischung ist auf dem SANUSLIFE Marketplace streng verboten. Beispiele für Einmischung:

  1. Kontaktaufnahme mit einem anderen Verkäufer über das Nachrichtensystem, um ihn vor einem bestimmten Verkäufer, Shop oder Artikel zu warnen;
  2. Das Posten von Beiträgen in öffentlichen Bereichen, um eine Streitigkeit mit einem anderen Verkäufer vorzubringen oder zu besprechen;
  3. Einkauf bei einem Verkäufer, nur um eine negative Bewertung abzugeben;
  4. Erstellung oder Verwendung eines unabhängigen Käuferkontos, um die negativen Bewertungen eines anderen Shops böswillig zu erhöhen, damit diese Bewertungen stärker in den Vordergrund rücken;
     

Belästigung und Diskriminierung

Die Belästigung anderer Verkäufer über das Nachrichtensystem ist strengstens untersagt. Ebenso dürfen Nachrichten nicht zur Förderung, Unterstützung oder Verherrlichung von Hass verwendet werden oder anderweitig antidiskriminierend sein. Wenn du eine Nachricht erhältst, die antidiskriminierend ist, informiere uns bitte umgehend.

ii. Timeline und Gruppen

Timeline und Gruppen sind öffentliche Bereiche, die von SANUSLIFE über die interne Social-Media-Community bereitgestellt werden und in denen Verkäufer sich vernetzen und austauschen können. Dabei gelten bestimmte Kommunikationsstandards, die befolgt werden müssen. Weitere Informationen findest du in der Community-Richtlinie.

iii. Kommunikation von Stornierungen

Wenn du eine Transaktion nicht abschließen kannst, musst du den Käufer über das Nachrichtensystem benachrichtigen und die Transaktion stornieren. Wenn der Käufer die Zahlung bereits geleistet hat, muss der Verkäufer eine komplette Rückerstattung veranlassen. Wir empfehlen dir, für den Fall einer Streitigkeit einen Beleg über Erstattungen aufzubewahren. Alle Stornierungen unterliegen deiner Richtlinie für Stornierungen.

Widerrufsrecht in der Europäischen Union

Käufer aus der Europäischen Union (EU) und parallel dazu Käufer im Vereinigten Königreich haben möglicherweise ein 14-tägiges „Widerrufsrecht“ ab Erhalt eines Artikels. Innerhalb dieser Frist können sie einen Artikel aus beliebigen Gründen oder auch ohne Grund zurückgeben. Die Einzelheiten zu diesem Recht sind in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und im Vereinigten Königreich jeweils unterschiedlich geregelt. Das Widerrufsrecht gilt möglicherweise nicht für bestimmte Produkte wie beispielsweise Spezialanfertigungen oder verderbliche Waren. Rechte in Bezug auf digitale Artikel sind in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und im Vereinigten Königreich jeweils unterschiedlich geregelt. Für weitere Informationen über das EU- und UK-Widerrufsrecht wende dich an deinen Wirtschaftsberater.

Bitte beachte, dass zusätzlich zu dieser Richtlinie jedes Land eigene Gesetze bezüglich Versands, Stornierungen, Rückgaben und Umtausch hat. Bitte informiere dich über die Gesetze in deinem Land und in den Ländern deiner Käufer.

Für Richtlinien, die ihren Shops zugewiesen wurden, wie z. B. die Richtlinie für digitale Artikel, können Verkäufer eine Bestellung dennoch nach eigenem Ermessen stornieren und gemeinsam mit dem Käufer eine Lösung finden.

3. Feedback und Administration

A. Bewertungen

Durch Bewertungen kannst du dir einen guten Ruf auf dem SANUSLIFE Marketplace aufbauen. Käufer können innerhalb von 100 Tagen ab dem späteren Datum des angegebenen Liefertermins für den Artikel eine Bewertung abgeben. Dabei können sie zwischen einem und fünf Sternen vergeben. Falls kein Liefertermin angegeben ist, beginnt der Zeitraum, in dem eine Bewertung abgegeben werden kann, sobald die Bearbeitungszeit und die Versanddauer einer Bestellung verstrichen sind. Käufer können ihre Bewertung innerhalb dieses Zeitraums von 100 Tagen beliebig oft bearbeiten.

In den seltenen Fällen, in denen du eine negative Bewertung erhältst, kannst du Kontakt mit dem Käufer aufnehmen oder eine Antwort hinterlassen.

Zusätzlich zu unseren Regeln für das Erstellen und Hochladen von Inhalten in Abschnitt 2A dürfen Bewertungen und deine Antworten auf Bewertungen außerdem:

  1. keine grausamen oder obszönen Texte oder Bilder enthalten bzw. keine Inhalte, die unseren Richtlinien unterliegen;
  2. sich nicht auf Dinge außerhalb der Kontrolle des Verkäufers beziehen, wie ein Versandunternehmen, SANUSLIFE oder Dritte;
  3. kein Wettbewerbsmanipulation oder andere Versuche, die Sterne-Bewertung eines Shops auf fälschlich aufzublähen, enthalten; oder
  4. die Integrität des Bewertungssystems nicht schädigen.
     

B. Marketplace Administrationssystem

Über das Marketplace Administrationssystem können Käufer oder Verkäufer das SANUSLIFE-Marketplace-Team über Probleme oder Konflikte benachrichtigen, die sie nicht mit dem jeweiligen Verkäufer oder Kunde lösen konnten, damit das Team sie dabei unterstützen kann, eine Lösung zu finden. Wenn ein Käufer dich kontaktiert, um dich über ein Problem mit einer Bestellung zu informieren, hast du 48 Stunden Zeit (Werktage), das Problem zu lösen. Sollte das Problem innerhalb dieses Zeitraums nicht gelöst werden, kann der Käufer das SANUSLIFE-Marketplace-Team kontaktieren. Nachdem ein Fall eröffnet wurde, hilft das SANUSLIFE-Marketplace-Team dabei, den Fall zwischen Käufer und Verkäufer zu lösen. Dies kann u. a. bedeuten, dass der Account des Käufers oder des Verkäufers vorübergehend gesperrt wird, bis der Fall gelöst ist.

SANUSLIFE behält sich das Recht vor, ein Problem mit einer Bestellung unter bestimmten Umständen vor dem Zeitfenster von 48 Stunden zu intervenieren, beispielsweise bei Inaktivität des Verkäufers oder Belästigung.

C. Dein Verkäuferkonto und SANUSLIFE‘s Nutzungsbedingungen

Um die Sicherheit auf dem SANUSLIFE Marketplace aufrechtzuerhalten und unsere Dienste zu verbessern, können wir Maßnahmen ergreifen, die die Sichtbarkeit deines Shops, deiner Artikel oder deiner Anzeigen einschränken oder die sich auf dein Zahlkonto auswirken. Sollten in einem Shop ungewöhnliche Bestellaktivitäten auftreten oder wir anderweitig der Meinung sind, dass deine Handlungen oder dein Shop zu Konflikten mit Käufern, Rückbuchungen, erhöhtem Betrugsrisiko, Fälschungen oder anderen Ansprüchen führen könnten, kann SANUSLIFE in Übereinstimmung mit unseren Nutzungsbedingungen, einschließlich dieser AGB und der AGB für Payments, Maßnahmen ergreifen, z. B. die Sichtbarkeit deines Kontos beschränken, Einschränkungen oder Rücklagen auf deinem Zahlkonto vornehmen oder dein Verkäuferkonto sperren. Wenn es angemessen und gesetzlich zulässig ist, wird SANUSLIFE dem betroffenen Verkäufer Informationen über das Problem mitteilen.

Falls in einem Shop ein ungewöhnlicher Anstieg der Bestellungen festgestellt wird, insbesondere in einer Kategorie mit hoher Nachfrage, kann es sein, dass sich die Platzierung des Shops in der Suche verbessert oder verschlechtert. Wenn ein Shop einen Anstieg bei ausgeführten Bestellungen und guten Bewertungen verzeichnet, kann dies häufig zu einer höheren Sichtbarkeit und besseren Platzierung führen. Manchmal kann jedoch ein schneller Anstieg der Bestellungen die Sichtbarkeit verringern. Mehr darüber, wie die Suche funktioniert, welche Faktoren die Platzierung beeinflussen und wie du dabei helfen kannst, deine Artikel und deinen Shop zu optimieren, findest du im Bereich „Verkäufer“ in der Fußzeile des Marketplaces.

Darüber hinaus können wir die Sichtbarkeit von Artikeln oder Anzeigen im Interesse der Sicherheit von SANUSLIFE und der Verbesserung unserer Dienste einschränken. Beispielsweise kann es sein, dass Artikel oder Anzeigen weniger sichtbar sind, weil sie Begriffe enthalten, die einen verbotenen Artikel darstellen, die Artikelbeschreibungen unvollständig oder schlecht dargestellt sind oder aufgrund von Richtlinien Dritter. Diese Artikel oder Anzeigen können auch davon ausgeschlossen werden, in einer oder mehreren Funktionen der Dienste zu erscheinen. Auch wenn diese Artikel oder Anzeigen nur begrenzt sichtbar sind, können sie dennoch über die Suche gefunden werden.

Wenn SANUSLIFE Grund zu der Annahme hat, dass du, deine Inhalte oder deine Nutzung der Dienste gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt/verstoßen, einschließlich dieser Verkäuferrichtlinie, können wir deine Inhalte für einige oder alle Nutzer deaktivieren oder dein Konto (und alle Konten, die SANUSLIFE als mit deinem Konto verbunden erachtet) sowie deinen Zugang zu den Diensten sperren oder beenden. Im Normalfall wird SANUSLIFE dich benachrichtigen, dass deine Inhalte oder dein Konto gesperrt oder beendet wurden, es sei denn, du hast wiederholt gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen oder wir haben rechtliche oder regulatorische Gründe, die uns daran hindern, dich zu benachrichtigen.

Wir freuen uns, diese Richtlinien in deiner bevorzugten Sprache anbieten zu können, beachte allerdings, dass wie anfangs erwähnt, ausschließlich die deutsche Version dieses Dokuments rechtsgültig ist. Du kannst deine Sprachauswahl in den Kontoeinstellungen ändern.

Zuletzt aktualisiert: 15. November 2023

Kontaktiere uns

Wenn du Fragen oder Anregungen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hast, zögere nicht, uns unter [email protected] zu kontaktieren.

Allgemeine Member-Vertragspartnerbedingungen

Präambel /Ethische Regeln

Wir begrüßen dich im Namen unseres Unternehmens herzlich als neuen gewerblichen Vertragspartner (künftig Member) und wünschen dir den bestmöglichen Erfolg für deine Tätigkeit als selbständiger Member der SANUSLIFE ADMINISTRATON AG, Lindenstrasse 8, CH-6340 Baar (ZG) (im Folgenden: SANUSLIFE). Bei dem Bewerben des Marktplatzes und der Gutscheine von SANUSLIFE, sowie den Produkten der COMPANY Partner (Unternehmen die SANUSPAY als Zahlungsart akzeptieren) (im Folgenden gemeinsam als „Produkte“ bezeichnet) und dem Kontakt mit anderen Menschen stehen für uns stets die Verbraucherfreundlichkeit und-sicherheit, die Seriosität, ein faires Miteinander im gesamten Umfeld des Network-Marketings sowie die Wahrung der Gesetze im Vordergrund. Daher ist es wichtig, dass du die folgenden ethischen Regeln, ebenso wie unsere Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, sehr gründlich gelesen und verstanden hast und dir die Vorgaben zu deinem täglichen Leitmotiv für die Ausübung deiner Tätigkeit machst.

Dein Vertragsverhältnis mit SANUSLIFE ist ein Vertrag gemäß des Schweizer Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (SR 220)

Ethische Regeln für den Umgang mit Verbrauchern

  • Unsere Member beraten die Verbraucher ehrlich und aufrichtig und klären etwaige Missverständnisse zu Produkten, der Geschäftsmöglichkeit oder anderen Aussagen während eines Beratungsgesprächs auf.
  • Die Member stellen sich im persönlichen und telefonischen Kontakt mit dem Verbraucher zu Beginn des Verkaufsgesprächs unaufgefordert und wahrheitsgemäß mit Vor- und Nachnamen und als Member von SANUSLIFE vor. Außerdem legen sie zu Beginn des Verkaufsgesprächs den geschäftlichen Zweck ihres Besuchs oder Anrufs offen und machen deutlich, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden sollen.
  • Auf Kundenwunsch wird auf ein Verkaufsgespräch verzichtet, das Gespräch verschoben oder ein begonnenes Gespräch freundlich abgebrochen.
  • Member verhalten sich niemals aufdringlich. Insbesondere haben Besuche und telefonische Kontakte zu angemessenen Uhrzeiten stattzufinden, es sei denn, der Verbraucher hat dies ausdrücklich anders gewünscht. Die Unternehmen bzw. ihre Member rufen einen Verbraucher zu Werbezwecken nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Einwilligung an. Die Rufnummer des Anrufenden ist hierbei zu übermitteln.
  • Während eines Kundenkontakts informiert der Member den Verbraucher über sämtliche Punkte, welche die angebotenen Produkte und – auf Wunsch des Verbrauchers – die Vertriebsmöglichkeit betreffen.
  • Alle Informationen zu den Produkten müssen umfassend sein und der Wahrheit entsprechen. Einem Member ist es untersagt, irreführende Aussagen oder gar Versprechungen in jeglicher Form zu den Produkten zu machen.
  • Ein Member darf keine Behauptungen über Produkte, deren Preise oder Vertragskonditionen aufstellen, sofern diese nicht von SANUSLIFE freigegeben worden sind.
  • Member werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von SANUSLIFE autorisiert sind; diese müssen zutreffend und nicht überholt sein. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen.
  • Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Produkten durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen, ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile, veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Member werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist, oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
  • Ein Member darf keine Angaben im Hinblick auf seine Vergütung oder die potenzielle Vergütung von anderen Membern machen. Weiterhin darf ein Member keine Vergütungen garantieren, versprechen oder sonst Erwartungen schüren.
  • Member nehmen auf kaufmännisch unerfahrene Personen Rücksicht und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um sie zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen.
  • Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Member die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.
     

Ethische Regeln für den Umgang mit Membern

  • Member gehen stets fair und respektvoll miteinander um. Vorgenanntes gilt auch für den Umgang zu Membern anderer Wettbewerber oder anderer Network-Marketing-Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstiger Direktvertriebsunternehmen.
  • Neue Member werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert. Angaben zu möglichen Umsatz- und Erwerbschancen sind zu unterlassen.
  • Es dürfen keine mündlichen Zusicherungen zu Produkten und Leistungen von SANUSLIFE bzw. den COMPANIES gemacht werden.
  • Es ist Membern nicht gestattet, Member anderer Unternehmen abzuwerben. Ferner ist es Membern nicht gestattet, andere Member zum Wechseln eines Sponsors innerhalb von SANUSLIFE zu bewegen.
  • Die Pflichten der nachfolgenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind zugleich als ethische Regeln stets einzuhalten.
     

Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen

  • Zu anderen Wettbewerbern oder sonstigen Unternehmen des Network-Marketing-Bereichs, Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs verhalten sich die Member von SANUSLIFE stets fair und ehrlich.
  • Systematische Abwerbungen von Membern anderer Unternehmen werden unterlassen.
  • Herabsetzende, irreführende oder unlautere vergleichende Aussagen zu Produkten oder Vertriebssystemen anderer Unternehmen sind verboten.

Diese ethischen Regeln unseres Unternehmens vorangestellt, möchten wir dich nun mit den Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen von SANUSLIFE vertraut machen.

§ 1 Geltungsbereich /Definitionen

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind Bestandteil eines jeden Member-Vertrages zwischen der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Lindenstrasse 8, CH-6340 Baar (ZG), im Folgenden „SANUSLIFE“ genannt, erreichbar via E-Mail unter [email protected] und dem unabhängigen und selbständigen Vertriebspartner, im Folgenden „Member“ genannt. Er soll die Grundlage eines gemeinschaftlichen, fairen und erfolgreichen Geschäftsverhältnisses bilden.
  2. SANUSLIFE erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
     

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. SANUSLIFE ist ein Unternehmen, das über ein Social-Selling-Vertriebskonzept SANUSLIFE-Produkte und indirekt über die Weiterempfehlung der Werbeflächen und des SANUSLIFE-Marketplace Produkte von COMPANY Partnern vertreibt. Zudem werden Werbeflächen für den Marketplace an Unternehmen verkauft. Der Vertrieb der Produkte erfolgt über eine hauseigene Online-Vermittlungsplattform (SANUSLIFE-Plattform), welche auch den Marketplace (https://sanuslife.market) beinhaltet. Der Member soll in erster Linie die SANUSLIFE-Plattform bewerben, d.h. indirekt auch die Produkte und Dienstleistungen der Companies, die sich der SANUSLIFE-Plattform angeschlossen haben. Die Vermittlung der Produkte bildet die Grundlage des Geschäfts eines Members. Für diese Tätigkeit ist es erforderlich, dass sich der Member mindestens über die monatliche Servicegebühr (siehe hierzu unter § 6) als BASIC qualifiziert. Darüber hinaus hat der Member keine finanziellen Aufwendungen zu tätigen, um auf direkt geworbene Kunden eine Verkaufsprovision (SELLER Bonus) zu erhalten. Er muss dafür auch keine Mindestanzahl von Produkten oder sonstige Leistungen von SANUSLIFE abnehmen/erwerben oder andere Member anwerben. Erforderlich ist lediglich die kostenlose Registrierung und erfolgreiche Durchführung des kostenpflichtigen KYC (Know Your Customer) für Privatpersonen oder KYB (Know Your Business) für Unternehmen. Für seine Tätigkeit erhält der Member eine entsprechende Vermittlungsprovision.
  2. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, andere Member zu werben. Für diese Tätigkeit erhält der werbende Member bei Erreichen der erforderlichen Qualifikation eine entsprechende Provision auf den Produktumsatz des geworbenen Members oder dessen Kunden. Für die bloße Werbung eines neuen Members hingegen wird ausdrücklich keine Provision geleistet. Die Provision, ebenso wie die Art und Weise der Auszahlung in Form von SANUSCOINS (SAC), richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Vergütungsplan.
  3. SANUSLIFE stellt dem Member mit der erfolgreichen Registrierung neben Schulungs- und personalisierten Werbetools ein Online-Backoffice nebst Landingpage inklusive eines Nutzungsrechts im Sinne des § 6 (1) zur Verfügung, das es dem Member unter anderem ermöglicht, einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über seine vermittelten Umsätze, Provisionsansprüche und Abrechnungen, ebenso wie die Member- und Downline-Entwicklungen, zu haben, ebenso wie der Member die Möglichkeit hat, eine PREMIUM-Member-Paket zu erwerben, ohne dass er hierzu verpflichtet ist.
     

§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss

  1. Ein Vertragsabschluss ist mit Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sind und – soweit dies im jeweiligen Wohnsitzstaat erforderlich ist – Unternehmern, die im Besitz eines Gewerbenachweises (z.B. Gewerbescheins) sind, möglich. Pro natürlicher Person (Privatperson) und pro Personengesellschaft (z.B. einfache Gesellschaft) und/oder Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH) (Unternehmen) wird nur ein Member-Antrag akzeptiert. Möglich ist es nach vorheriger, im Ermessen von SANUSLIFE liegenden Zustimmung, dass sich eine natürliche Person zusätzlich als Gesellschafter einer oder mehrerer Personengesellschaft/en oder Kapitalgesellschaft/en registriert. Genau dasselbe gilt für Registrierungen von zusätzlichen NON-PROFIT-Unternehmung. Die strukturelle Einordnung im Sinne von Reihenfolge, Downline, Upline oder Crossline ist hierfür unbedeutend. Die Member/Vertragspartner müssen den Identifikationsprozess („KYC-Prozess“) und für Unternehmen („KYBProzess“) durchlaufen. Eine erfolgreiche Verifizierung ist ausschlaggebend.
  2. Sofern eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft einen KYB-Prozess durchlauft, sind die entsprechenden Dokument für den Nachweis seiner Tätigkeit sowie die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer und falls nicht vorhanden die Steuernummer während des KYB Prozesses hochzuladen.
  3. Alle Gesellschafter und gegebenenfalls auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter um eine Personengesellschaft handelt, müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und ein erfolgreiches KYC abschließen. Alle Gesellschafter sind gegenüber SANUSLIFE für das Verhalten der Personengesellschaft jeweils persönlich haftbar.
    Betrifft ausschließlich Member mit Wohnsitz in Italien:
    1. In Italien gestattet es das italienische Recht einer Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft im Sinne des Absatzes (2) nicht, sich als Member (Incaricato) zu registrieren, sodass sich in Italien nur natürliche Personen bei SANUSLIFE als Member (Incaricato alla vendita = IVD) registrieren und die Provisionen ausbezahlt bekommen können; d.h. Personengesellschaften können sich zwar registrieren und Member werden- im Member Backoffice muss dann aber die Member-ID-Nummer einer Privatperson (UBO, Shareholder, Director) angegeben werden, welche die Provisionen für dieses Unternehmen ausgezahlt bekommt. Die angegebene Privatperson, die als Member eingetragen wird (IVD), ist verpflichtet, den KYC-Prozess abzuwickeln und sie muss die „Anforderungen an die Ehrbarkeit“ laut Abschnitt 71 des Gesetzesdekrets Nr. 59/2010 [Decreto Legislativo n. 59/2010] erfüllen, wobei vorgenannte Pflicht während der gesamten Vertragslaufzeit, also auch zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung, nach Maßgabe des § 16 (1) zu erfüllen ist.
  4. Falls ein Ehepartner oder ein eingetragener Lebenspartner eines Members, Member bei SANUSLIFE werden möchte, muss der Ehepartner oder Lebenspartner in derselben Vertriebslinie unter dem anderen Ehepartner oder Lebenspartner tätig werden.
    Ein Mitbesitz des Vertriebspartner-Accounts von einem Member (IVD) ist nicht zulässig, d.h. ein Mitbesitz eines Member-Accounts durch einen Dritten ist nicht zulässig. Ehegatten (einschließlich eingetragener Lebenspartnerschaften) dürfen nicht zusammen als Member (IVD) registriert sein.
  5. Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
  6. Die Registrierung als Member setzt zunächst zwingend voraus, dass ein empfehlender Member es dem Interessenten ermöglicht, im Empfehlungsmarketingkonzept der SANUSLIFE einzusteigen und sich über die Subpage (auch Landingpage genannt) dieses empfehlenden Members (auch Sponsor genannt) auf der SANUSLIFE-Plattform zu registrieren. Der Member muss sich für die Ausübung seiner Tätigkeit als Member bei SANUSLIFE online als sog. FREE User registrieren und anschließend den sog. ENTRY-User-Account aktivieren. Bei der drauffolgenden Hochqualifizierung als BASIC- oder PREMIUM Member (Vertragspartner) (siehe hierzu unter § 6) ist er verpflichtet, den Member-Antrag online vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und den Antrag sodann an SANUSLIFE auf den vorgegebenen Weg zu übermitteln. Zudem akzeptiert der Member durch entsprechendes aktives Häkchensetzen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen und die Datenschutzbestimmungen als zur Kenntnis genommen und akzeptiert dieselben hierdurch ausdrücklich als Vertragsbestanteil.
  7. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, Member-Anträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen.
  8. Dem registrierten Member werden nach der Registrierung als FREE User bereits die Login-Daten (ID-Nummer mit Passwort und seine personalisierte Website) an die von ihm bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse übersandt, mit denen der Member sich auf sanuslife.com im Login-Bereich anmelden muss. Der Vor- und Nachname sowie die Kontaktdaten des Members werden auf den personalisierten Webseiten fix veröffentlicht. Die Auswahl der personenbezogenen Daten, die auf den personalisierten Webseiten veröffentlicht werden, kann der Member jederzeit durch Deaktivierung der entsprechenden Häkchen ändern, soweit gesetzlich zulässig.
  9. Ein Vertrag kommt nur zwischen SANUSLIFE und dem Member, nicht aber zwischen dem COMPANY Partner und dem Member zustande.
  10. Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (4) und Absatz (6) Sätze 1 und 2 geregelten Pflichten ist die SANUSLIFE ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Member-Vertrag fristlos zu kündigen. Zudem behält sich die SANUSLIFE für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
     

§ 4 Status des Members als „Incaricato alla vendita diretta” (IVD) für italienische Bürger

  1. Der Member handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Dabei gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass der Member zunächst nebenberuflich tätig ist. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter, Franchisenehmer oder Makler, Joint-Venture-Beteiligter oder wirtschaftlich Berechtigter von SANUSLIFE. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Der Member unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von SANUSLIFE und trägt das vollständige unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns, einschließlich der Pflicht zur Tragung seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten. Der Member hat seinen Betrieb – soweit erforderlich – im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu – soweit erforderlich – auch der Betrieb eigener Büroräume oder eines im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns geführter Arbeitsplatz gehört.
  2. Der Member ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich), eigenverantwortlich. Insoweit versichert der Member, alle Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für SANUSLIFE erwirtschaftet, an seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern. SANUSLIFE behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer der Member hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von SANUSLIFE werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den Member entrichtet, es sei denn, es ist in Ländern gesetzlich vorgeschrieben.
     

§ 5 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung

Der Member registriert sich bei SANUSLIFE als Unternehmer und nicht als Verbraucher (vgl. oben § 3 Ziff. 1), so dass ihm kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gleichwohl räumt SANUSLIFE dem Member nachfolgendes freiwilliges 14-tägiges vertragliches Widerrufsrecht ein.

Freiwilliges Widerrufsrecht:

Der Member kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) an die in § 1 genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse widerrufen. Die Frist beginnt mit der Akzeptierung der AGB für Empfehlungsgeber (Member). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/der E-Mail) des Widerrufs. Bei Zahlung der monatlichen Member-Gebühr besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Zahlung der Gebühr (Festpreis für 6 Monate) oder Aktivierung der monatlichen ABO-Gebühr (Erstzahlung). Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist kann ein Downgrade erst zum nächsten Folgemonat bzw. bei Zahlung der 6-Monatsgebühr nach Ablauf der 6 Monate aktiviert werden.

Ausgeschlossen von Widerrufsrecht ist die KYC/KYB Gebühr.

Widerrufsfolgen:

Ein Member kann sich nach dem Widerruf seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei SANUSLIFE registrieren. Voraussetzung ist, dass der Widerruf für die alte Position des Members mindestens sechs (6) Monate zurückliegt und der widerrufende Member in dieser Zeit keine Aktivitäten für SANUSLIFE verrichtet hat.

§ 6 Nutzung des Backoffice-Dashboards und der Landingpage / Servicegebühr

  1. Der Member erwirbt mit den Upgrade zu BASIC oder PREMIUM ein Recht zur Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Member-Backoffice und der Subpage/Landingpage. Für den Member gelten die Kosten nach Maßgabe der hier angeführten Preise.
  2. Das Nutzungsrecht des ihm zur Verfügung gestellten Member-Backoffice und der Landingpages ist ein einfaches, auf das konkrete Member-Backoffice bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht; dem Member steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des Member-Backoffice, ebenso wenig wie kein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen zu.
  3. Für die Nutzung, ebenso wie für die Wartung, Verwaltung, Betreuung und Pflege des Member-Backoffice und der Landingpage, berechnet SANUSLIFE eine im Voraus zu entrichtende monatliche nicht verprovisionierte Servicegebühr, genannt BASIC oder PREMIUM Gebühr.
  4. Die monatliche Servicegebühr muss im Member-Backoffice oder auch in SANUSAPP 3.0 mit den dort ausgewiesenen Modalitäten beglichen werden. Die entsprechenden Fälligkeiten sind im Login-Bereich ersichtlich.
     

§ 7 Pflichten des Members

  1. Der Member ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und hat Eingaben und/oder Änderungen seiner Vertragsdaten wahrheitsgemäß und vollständig im Member-Backoffice vorzunehmen.
  2. Dem Member ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, die Rechte von SANUSLIFE, deren Member, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, den SANUSLIFE Verhaltenskodex oder sonstiges vertragliches oder geltendes Recht zu verstoßen. Dabei gilt insbesondere auch das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und des Versendens von unerwünschten und nicht eingewilligten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam), ebenso wie Social-Media-Spams oder sonstige unerlaubte Nachrichtenformen.
  3. Besondere Werberichtlinien
    1. An keiner Stelle und auf keinem Werbemittel darf der Member Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei SANUSLIFE machen. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung, potenzielle Member im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive und kontinuierliche Arbeit möglich ist.
    2. Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen keine Provisionen vortäuschen, die als „Kopfprämie“ oder sonstige Provision im Zusammenhang mit dem bloßen Anwerben eines neuen Members zu verstehen sind, oder sonst Handlungen vornehmen, die den Schein erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein rechtswidriges Vertriebssystems, nämlich ein illegales progressives Schneeballsystem oder Pyramidensystem, oder sonst ein betrügerisches und verbotenes Vertriebssystem ist gemäß Art. 3 Abs. 3 lit. r des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb. Der Kauf von Produkten ist in keinem Fall notwendig, um Member zu werden.
    3. Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen sich nicht an Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Personen richten und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen. Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Member die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.
    4. Es dürfen keine Vertriebs- und Vermarktungshandlungen vorgenommen werden, die unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. auf die ausgewählten Verbraucher unzulässigen Druck ausüben.
    5. Member werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse, Referenzen oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von SANUSLIFE offiziell autorisiert sind und diese zutreffend und nicht überholt sind. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen.
    6. Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Produkten durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen, ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile, veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Member werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist, oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
    7. Ein Member darf nicht behaupten, dass der Vergütungsplan oder die Produkte von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt werden oder von einer Rechtsanwaltskanzlei als rechtssicher eingestuft werden.
    8. Aufgrund strenger Regulierungen in Bezug auf Werbung für die Produkte soll ausschließlich das Werbematerial verwendet werden, das auf der SANUSLIFE Website oder im Backoffice angeboten wird. Es dürfen im Rahmen der Tätigkeit und Werbung keine Aussagen bezüglich der Sicherheit der Produkte erfolgen, es sei denn, diese sind offiziell von SANUSLIFE genehmigt und/oder finden sich in dem offiziellen Werbematerial von SANUSLIFE wieder.
  4. Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Websites, Verkaufsunterlagen, Verkaufskonzepte, Preislisten, Produktproben, eigener Produktbroschüren, Videocontent, Audiocontent, die Erstellung eigener Internetauftritte einschließlich professioneller Social-Media-Geschäftsauftritte oder sonstiger Verkaufs- oder Werbemittel, ebenso wie die Änderung der dem Member zur Verfügung gestellten Landingpage, ist ausdrücklich nicht gestattet. Es ist ebenfalls stets untersagt, mit mehreren Membern eine Internetseite, ein Internetportal, eine Social-Media-Präsenz oder eine sonstige Online-Anwendung zu betreiben. Für den Fall, dass der Member die Produkte in anderen Internetmedien, wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook oder Instagram), Online Blogs oder Chatrooms (z.B. WhatsApp, Telegram oder Snapchat) bewirbt, darf er stets nur die offiziellen SANUSLIFE Werbeaussagen verwenden, muss sich leicht erkennbar mit seinem vollständigen Namen (anonyme oder unter einem Pseudonym erfolgte Postings sind verboten) identifizieren und darf an keiner Stelle Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei SANUSLIFE machen oder für eine Tätigkeit bei SANUSLIFE als Arbeitnehmer oder Ähnlichem werben, ebenso wie er die Social-Media-Werbung nur im Rahmen seiner eigenen, privaten Social-Media-Kanäle nebenbei und zusätzlich durchführen darf und keine professionellen Social-Media-Geschäftsauftritte erstellen darf.
  5. Die Produkte dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich in Vier- oder Mehr-Augen-Gesprächen, auf Homeparties, Online-Homeparties, Online-Netzwerkveranstaltungen und/oder in Online-Konferenzen von dem Member vorgestellt und über die SANUSLIFE-Plattform verkauft werden. Auf anderen Verkaufsplätzen, insbesondere in Ladengeschäften (wie z.B. Supermärkten, Einzelhandelsläden) oder Internethandelsplattformen wie z.B. eBay, Amazon, in Fernsehverkaufsshows, via Telemarketing, Teletextmarketing oder via vergleichbarer Verkaufskanäle dürfen die Produkte nicht angeboten werden (abhängig vom COMPANY Partner = Unternehmen die SANUSPAY Akzeptanzstelle sind).
  6. Es ist dem Member stets untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen, Schulungs- oder Leadgenerierungstools oder sonstige im Zusammenhang mit dem SANUSLIFE-Geschäft stehende Leistungen an andere Member von SANUSLIFE zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.
  7. Die Produkte dürfen von dem Member nur nach schriftlicher Zustimmung von SANUSLIFE auf Messen und Fachausstellungen präsentiert werden.
  8. Der Member darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass er im Auftrag oder im Namen von SANUSLIFE handelt. Vielmehr ist er verpflichtet, sich als „unabhängiger SANUSLIFE Member“ vorzustellen. Internet-Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, selbst erstellte Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „SANUSLIFE INTERNATIONAL INDEPENDENT DISTRIBUTOR“ nebst entsprechendem Logo nach Maßgabe des Verhaltenskodexes aufweisen und dürfen ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis nicht das Kennzeichen SANUSLIFE und/oder die Marken, Werktitel, geschäftliche Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von SANUSLIFE beinhalten. Dem Member ist es ferner untersagt, im Namen von SANUSLIFE für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, sonstige Verträge abzuschließen oder sonst verpflichtende Willenserklärungen abzugeben. Dem Member wird weder eine Inkassovollmacht eingeräumt noch eine Vollmacht, SANUSLIFE gegenüber Dritten zu vertreten.
  9. Der Member ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken der COMPANIES (Unternehmen mit SANUSPAY Akzeptanzstelle) negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen oder sonstige Dritte negativ oder herabwertend zu bewerten oder negative, herabwertende oder sonst wie Herabwürdigungen oder sonstige gesetzeswidrige Handlungen zur Abwerbung von Member anderer Unternehmen einzusetzen.
  10. Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien, Produktlabel etc. (einschließlich der Lichtbilder) von SANUSLIFE sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen über das vertraglich gewährte Nutzungsrecht von dem Member ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis von SANUSLIFE weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden.
  11. Auch die Verwendung des Kennzeichens SANUSLIFE und/oder der Marken, Werktitel, Produktbezeichnungen und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von SANUSLIFE oder einem der COMPANY Partner sind über das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht hinaus nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Registrierung und Nutzung von Internetdomains einschließlich Subdomains. SANUSLIFE kann verlangen, dass Internetdomains, die den Namen SANUSLIFE und/oder die Marken, Werktitel, Produktebezeichnung und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von SANUSLIFE oder einem der COMPANY Partner verwenden, gelöscht werden und/oder an SANUSLIFE übertragen werden. Die reinen Übernahmekosten der Provider- nicht aber sonstige Kosten oder eine Lizenz oder sonstige Entschädigung für die Domain- werden von SANUSLIFE für den Fall der Übernahme übernommen. Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel oder sonstiger Schutzrechte verboten, die eine/n ggf. in einem anderen Land/Gebiet eingetragene oder sonst geschützte Marke, Produktebezeichnung, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von SANUSLIFE oder einem der COMPANY Partner enthalten. Vorgenanntes Verbot gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen oder Produkte. Ebenso ist es untersagt, bei sogenannten Suchmaschinen-Werbung (z.B. GoolgeAdWords), Sponsored-Links-Werbung, Internet-Werbeplätze-Marketing oder vergleichbaren Online-Werbe-Handlungen Kennzeichen, Marken, Werktitel, Produktebezeichnungen oder sonstige Schutzrechte von SANUSLIFE oder einem der COMPANY Partner zu verwenden. Schließlich untersagt ist auch der Austausch/die Änderung von Produktbeschreibungen der Produkte von SANUSLIFE oder einem der COMPANY Partner.
  12. Ein Member kann sich nach der ordentlichen Kündigung seiner alten Position erneut bei SANUSLIFE registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch SANUSLIFE für die alte Position des Members mindestens sechs (6) Monate zurückliegen und der kündigende Member in dieser Zeit keine Aktivitäten für SANUSLIFE verrichtet hat.
  13. Dem Member ist es nicht erlaubt, auf Presseanfragen über SANUSLIFE, die COMPANY-Partner-Produkte, den SANUSLIFE-Vergütungsplan oder sonstige SANUSLIFE-Leistungen zu antworten. Der Member ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an SANUSLIFE weiterzuleiten.
  14. Der Member verpflichtet sich – soweit möglich – sicherzustellen, dass die durch Vertriebsleistung gewonnenen Kunden- und Member-Daten ausschließlich im Rahmen seiner Tätigkeit für SANUSLIFE verwendet werden und insbesondere nicht an sonstige Dritte oder für Leistungen Dritter weitergeleitet und/oder verwendet werden. Er hat die von ihm betreuten Kunden und Member mit der gebotenen Sorgfalt zu betreuen.
  15. Der Member darf nur in solchen Staaten/Gebieten Leistungen für SANUSLIFE bewerben und vertreiben oder neue Member gewinnen, die offiziell von SANUSLIFE eröffnet wurden, ebenso wie der Member in einem Staat/Gebiet nur diejenigen Produkte bewerben und vertreiben werden darf, die im SANUSLIFE Marketplace und deren COMPANY Partner für den Verkauf offiziell freigeschaltet sind. Es ist ferner nicht erlaubt, in einem Staat/Gebiet als SANUSLIFE Niederlassung, Importeur oder Exporteur oder ähnlich aufzutreten oder entsprechende geschäftliche Unternehmen zu gründen.
  16. Member dürfen Arbeitnehmern von SANUSLIFE keine Geschenke oder sonstige Zuwendungen machen.
  17. SANUSLIFE ermöglicht dem Member den Erwerb der Produkte für den persönlichen Bedarf bzw. den Bedarf von Familienmitgliedern. Keinesfalls darf der Member, selbst oder seine Familienmitglieder, andere Member dazu veranlassen, Produkte in größeren Mengen für den Eigenverbrauch zu erwerben, die den persönlichen Gebrauch innerhalb eines Haushaltes unangemessen übersteigen. Durch eine jeweilige Neubestellung von Produkten versichert der Member, dass von der vorherigen Bestellung mindestens 70 % dieser Produkte für geschäftliche Zwecke verbraucht wurden und höchstens 30 % von der letzten Bestellung vorrätig sind. Der Member muss ungeachtet steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren die entsprechenden Belege aufbewahren, um die Einhaltung vorgenannter 70-%-Regelung nachweisen zu können. Ferner darf der Member selbst oder durch Dritte nicht mehr Produkte erwerben, als er bei verständiger Würdigung innerhalb eines Monats verbrauchen kann.
  18. Der Member wird Ort, Zeit und Inhalt von Werbeveranstaltungen, die sich an die breite Öffentlichkeit wenden, rechtzeitig vor Veröffentlichung der Einladung an SANUSLIFE melden. SANUSLIFE kann Änderungen oder auch den Verzicht auf die Veranstaltung verlangen, wenn dies im Interesse des Unternehmens und der SANUSLIFEVertriebsorganisation nebst ihren Mitgliedern erforderlich ist.
  19. Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder Produkte von SANUSLIFE ist nicht gestattet.
  20. Der Member ist verpflichtet, SANUSLIFE umgehend und wahrheitsgemäß von Verstößen gegen die Regeln der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sowie sonstiger Verstöße gegen geltendes Recht Mitteilung zu machen.
  21. Nur in Italien und Frankreich ist es den Membern untersagt, dass sie Leistungen und/oder Produkte direkt an den Kunden weiterverkaufen.
     

§ 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung

  1. Dem Member ist es erlaubt, für andere Unternehmen, auch Marketingunternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, selbst wenn diese Wettbewerber sind, Produkte und/oder Dienstleistungen zu vertreiben.
  2. Ungeachtet der in Absatz 1 formulierten Erlaubnis ist es dem Member nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer nicht registrierter Unternehmen, ebenso wie Werbematerialien und vergleichbare Inhalte für den Betrieb des SANUSLIFE-Geschäfts an andere SANUSLIFE-Member zu vertreiben.
  3. Soweit der Member gleichzeitig für mehrere Unternehmen, auch Network-Marketing-Unternehmen/MLMUnternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf der Member andere als SANUSLIFE- oder COMPANY-Produkte nicht zur selben Zeit, am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social-Media-Plattform oder Internetplattform anbieten.
  4. Außerdem ist es dem Member untersagt, andere SANUSLIFE-Member oder COMPANIES für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben.
  5. Dem Member ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Member-Vertrages gegen andere Member oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.
     

§ 9 Geheimhaltung

Der Member hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von SANUSLIFE und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zugleich Eigentumsrechten von SANUSLIFE gehören insbesondere auch die Informationen zu Erfindungen, Vertriebsmethoden, technischen Parametern von Produkten, den Downline-Aktivitäten und-Platzierungen, ebenso wie der Downline-Genealogie und die darin enthaltenen Informationen, die Member-, Kunden- und Vertragspartnerdaten, Preis- und Provisionskalkulationen, Informationen über Geschäftsbeziehungen von SANUSLIFE und seinen verbundenen Unternehmen und sonstigen Anbietern und Lieferanten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Member-Vertrages für den Zeitraum von fünf (5) Jahren fort.

§ 10 Member-Schutz / Kein Gebietsschutz

  1. Jenem aktiven Member, der einen neuen Member erstmals für einen Vertrieb der Produkte gewinnt, wird der neue Member in seine Struktur nach Maßgabe des Vergütungsplans zugewiesen (Member-Schutz), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Registrierungsantrages von dem neuen Member bei SANUSLIFE für die Zuteilung gelten. Die Zuordnung des Members (gilt auch für Kunden) an einen anderen Sponsor, als den Ursprungs-Sponsor, ist nur innerhalb von 72 Stunden nach der Registrierung bei SANUSLIFE zulässig und bedarf keiner Zustimmung des Ursprungs-Sponsors. Nach Ablauf der 72-Stunden-Frist ist eine Änderung der Zuordnung nicht mehr möglich. Nur in besonders begründeten Fällen, auf via E-Mail an [email protected] zu übermittelnden Antrag des Members und nach schriftlicher Zustimmung von SANUSLIFE, des Ursprungs-Sponsors und der weiteren fünf (5) in der Struktur des Vergütungsplans dem Ursprungs-Sponsor übergeordneten Member (Upline-Member) ist eine Zuordnung des Members (gilt auch für dessen Kunden) an einen anderen Sponsor als den Ursprungs-Sponsors in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Der Antrag muss die Daten des neuen Sponsors (ID-Nummer, Vor- und Zuname) und die substantiierte Darlegung des besonderen Grundes des Wechsels enthalten, wobei sich SANUSLIFE ausdrücklich vorbehält, weitere Informationen oder Nachweise für die besondere Begründetheit des Wechselgrundes anzufordern oder den Antrag nach ihrem Ermessen zurückzuweisen. Sofern SANUSLIFE den Wechselwunsch für besonders begründet hält, wird SANUSLIFE das Wechselbegehr des Members an den Ursprungs-Sponsor und die weiteren 5 Upline-Member übermitteln, verbunden mit einer 14-tägigen Frist zur Ablehnung des Wechselwunsches an dieselben. Erfolgt binnen dieser Frist keine Ablehnung der Adressaten, wird dem Wechselwunsch stattgegeben; andernfalls erfolgt die endgültige Ablehnung des Wechselwunsches. Für die Bearbeitung des Antrages, die im Voraus zu entrichten ist, wird eine nicht rückerstattbare Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig, auch wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird.
  2. SANUSLIFE ist berechtigt, sämtliche personenbezogene Daten, einschließlich der E-Mail-Adresse, eines gesponserten Members aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und der neu geworbene Member oder der Sponsor nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen die fehlerhaften Daten des neu geworbenen Members berichtigt.
  3. Des Weiteren ist das Crosslinesponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer natürlichen Person, Personen- oder Kaptialgeselschafften, die bereits Member bei SANUSLIFE in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 6 Monate einen Member-Vertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
  4. Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Membern, die tatsächlich das SANUSLIFE-Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner), ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen, soweit dies untersagt ist. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, oder Namen sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Dritte zum Absatz oder Einkauf von Produkten zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Vergütungsplan zu erreichen, den Gruppenbonus zu manipulieren oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen.
  5. Dem Member steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.
     

§ 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Schadloshaltung

  1. Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten des Members erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch die SANUSLIFE unter Setzung einer Frist von zehn (10) Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Member verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
  2. Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (3) hingewiesen, nach dem SANUSLIFE bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4) geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, aber nach freien Ermessen auch die Maßnahmen nach § 11 (1) bei einer erstmaligen Pflichtverletzung zu ergreifen berechtigt ist. Ungeachtet des in § 16 Absatz (3) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat SANUSLIFE das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtverletzungen nach ihrem eigenen freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.
  3. Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von SANUSLIFE gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Member zu ersetzen verpflichtet ist.
  4. Der Member haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die SANUSLIFE durch eine Pflichtverletzung des Members entstehen, außer der Member hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
  5. Der Member hält SANUSLIFE für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Members gegen geltendes Recht auf die erste Anforderung der SANUSLIFE von der Haftung schadlos. Insbesondere verpflichtet sich der Member insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die SANUSLIFE in diesem Zusammenhang entstehen.
     

§ 12 Anpassung der Preise und Provisionen

  1. SANUSLIFE behält sich vor, die von dem Member zu zahlenden Preise, die den Leistungen zugeordneten Provisionsanteile, den Vergütungsplan oder Nutzungsentgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, wenn unvorhersehbare und/oder unbeeinflussbare Änderungen, insbesondere gesetzliche Änderungen, Änderungen der Marktlage und/oder der Lizenzstruktur, eingetreten sind und dadurch das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich gestört wurde. Die Änderung teilt SANUSLIFE dem Member innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung mit.
  2. Des Weiteren behält sich SANUSLIFE vor, die von den Membern zu zahlenden Preise und Nutzungsentgelte aufgrund veränderter Marktbedingungen und/oder gestiegener Kosten unter Anwendung von § 28 Abs. 1 dieses Member-Vertrags anzupassen. Konkret sind die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren folgende: Erhöhung der Produktionskosten, Lieferkosten, Importkosten (Zollspesen), Währungsschwankungen.
  3. SANUSLIFE behält sich zudem vor, die den Leistungen zugeordneten Provisionsanteile und den Vergütungsplan aufgrund veränderter unter Anwendung von § 28 Abs. 1 dieses Member-Vertrags im Rahmen des für den Member Zumutbaren anzupassen.
     

§ 13 Werbemittel, Zuwendungen

Sämtliche kostenlosen Werbemittel und sonstigen Zuwendungen von SANUSLIFE können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.

§ 14 Vergütung, Provisionen und Abrechnung

  1. Als Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung und seine Tätigkeit erhält der Member bei Erreichen der erforderlichen Qualifikationen Provisionen sowie andere Vergütungen, die sich einschließlich der jeweiligen Qualifikationsanforderung aus dem SANUSLIFE Vergütungsplan ergeben. Den jeweils gültigen Vergütungsplan kann der Member in seinem SANUSLIFE Dashboard (https://sanuslife.com/deu/register/dashboard) abrufen. Die Zahlung der Vergütung erfolgt ab Einführung von SANUSPAY ausschließlich in SANUSCOINS ; B ei der Auszahlung in SANUSCOIN gilt ein Durchschnittskurs. Der definitive Kurs in SAC ist bei der täglichen Provision der Durchschnittswert der bezahlten SAC vom Vortag, bei der wöchentlichen Provision der Durchschnittswert der bezahlten SAC der jeweiligen Woche, bei der monatlichen Provision der Durchschnittswert der bezahlten SAC des Vormonats und bei der jährlichen Provision ist es der Durchschnittswert der bezahlten SAC des letzten Jahres. Eventuelle Kursschwankungen zwischen der Landeswährung auf der Provisionsquittung und der definitiv ausbezahlten Provision in SAC gehen zu Lasten/Gunsten des Members. Mit der Zahlung der Vergütung sind alle Kosten des Members für die Aufrechterhaltung und Durchführung seines Geschäftes, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt.
  2. Eine erfolgreiche Vermittlung im Sinne von (1) dieses Vertrages liegt nur dann vor, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SANUSLIFE wirksam zustande gekommen ist und der Kunde seinen Antrag auf Abschluss eines Vertrages nicht widerrufen hat, insbesondere nach den Bestimmungen zum Fernabsatz- oder Haustürgeschäft. Ein Vergütungsanspruch entsteht ferner erst dann, wenn die SANUSBUSINESS-Marge seitens des Kunden auf dem Konto von SANUSLIFE gutgeschrieben ist und alle sonstigen Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen.
  3. Ein Provisionsanspruch entsteht insbesondere nicht, wenn

    1. der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht und kein Voucher ausgestellt wird;
    2. der Vertrag durch den Kunden rechtswirksam angefochten wird;
    3. der Kundenauftrag widerrechtlich zustande gekommen ist;
    4. SANUSLIFE die Annahme des Vertrages ablehnt;
    5. fehlerhafte oder unvollständige Kundenaufträge eingereicht werden.

    Außerdem entsteht in Fällen betrügerischer Vermittlung, entweder durch betrügerische oder missbräuchliche Maßnahmen des Kunden, des Members oder dessen Erfüllungsgehilfen kein Provisionsanspruch. Bereits ausgeschüttete Provisionen müssen umgehend wieder zurücktransferiert werden.

  4. Provisionen können nur ausgeschüttet werden, wenn der Member erfolgreich die KYC- oder KYB-Prüfung abgeschlossen und im Provisions-Backoffice alle notwendigen Fragen beantwortet hat. SANUSLIFE behält sich zudem das Recht vor, von dem Member vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen weitere Informationen zum Nachweis seiner Identität anzufordern und im Backoffice von SANUSLIFE hochzuladen.
  5. Mit SANUSPAY Einführung gibt es bei SANUSLIFE tägliche, wöchentliche, monatliche und jährlich entstehende Provisionen, die nach folgender Maßgabe zur Auszahlung gebracht werden: Tägliche Provisionen werden täglich kalkuliert und dem Member auf sein SANUSCOIN-Wallet in der SANUSAPP am darauffolgenden Tag ausgezahlt; Wöchentliche Provisionen werden wöchentlich kalkuliert und in der darauffolgenden Woche ausgezahlt. Monatliche Provisionen werden monatlich kalkuliert und im Folgemonat ausgezahlt. Jährliche Provisionen werden jährlich kalkuliert und im Folgejahr ausgezahlt. Sofern einer der in diesem Absatz benannten Auszahlungsstichtage auf Samstag/Sonntag oder Feiertag fällt, kann die Auszahlung zum auf den Auszahlungsstichtag folgenden nächsten Werktag verschoben werden. Die Provisionen können nur auf Konten ausbezahlt werden, die auf den Namen des Members lauten. Auszahlungen auf fremde Konten können nicht vorgenommen werden. Für den Fall der Auskehrung der Vergütung in SANUSCOIN können die Provisionen nur an das durch den Member verknüpfte eWallet transferiert werden, mit der Maßgabe, dass mit der Übertragung der Cryptocoins auf vorgenanntes eigenes selbst verwaltetes oder bei einem externen Cointransfer-Dienstleister geführtes eWallet des Members der Provisionsanspruch erfüllt ist und hierdurch zugleich die Gefahr des Verlustes oder der aufgrund der Volatilität von Kryptocoins bedingten Wertschwankungen (auch Währungsschwankungen genannt) der transferierten Kryptocoins auf den Member übergeht. Sofern SANUSLIFE die Überweisung der Provision in Fiatgeld durchführt und dafür Bankgebühren anfallen, die über diejenigen Bankgebühren, die bei Inlandsüberweisungen entstehen, hinausgehen, ist SANUSLIFE berechtigt, diese Bankgebühren in der Höhe an den Member weiterzugeben, wie sie die üblichen Bankgebühren überschreiten; dasselbe gilt auch bei SANUSCOIN- oder anderen Kryptocoin-Transaktionen; auch hier können die Transaktionsgebühren weitergegeben werden.
  6. Die Vertragspartner sind sich einig, dass keine Ansprüche auf eine höhere als die diesem Vertrag zugrunde liegende Provision bestehen oder geltend gemacht werden können. Durch die Provision sind alle Ansprüche des Members abgegolten, insbesondere sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien, ebenso wie sämtliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Mit der Zahlung der Vergütung gemäß (1) sind ferner alle Leistungen des Members abgegolten, insbesondere auch für die Herstellung und Pflege des Member-Bestandes, des Kundenstockes ebenso wie das daraus resultierende zukünftige Marktpotenzial und bestehen im Sinne einer Vorauszahlung hierfür, so dass im Falle der Beendigung des Vertrages, durch welche Partei aus welchem Grund auch immer, keine Abfindungen und/oder Ausgleichsansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer durch SANUSLIFE zu leisten sind. Auf § 16 (5) wird ausdrücklich verwiesen.
  7. SANUSLIFE ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist SANUSLIFE zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle vertraglich oder gesetzlich erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens der SANUSLIFE gilt als vereinbart, dass dem Member kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht.
  8. SANUSLIFE ist berechtigt, Forderungen, die SANUSLIFE gegen den Member zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. SANUSLIFE ist zur Zurückhaltung der Provisionszahlungen berechtigt, sofern der Member nicht die erforderlichen Informationen wie z.B. die Steueridentifikationsnummer oder eWallet-Daten zur Verfügung gestellt hat; oder der Member gegen diese vertraglichen Vorgaben oder sonst geltendes Recht verstößt und er hieraufhin eine Abmahnung erhalten hat, bis zur Beseitigung des Verstoßes und Abgabe einer gegebenenfalls erforderlichen strafbewährten Unterlassungserklärung. Der Zeitraum einer Zurückbehaltung der Vergütungsansprüche berechtigt den Member nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht keinen Zinsanspruch oder einen sonstigen Schadensersatzanspruch. Für den Fall der außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages durch SANUSLIFE behält sich SANUSLIFE ausdrücklich das Recht vor, etwaige dem Member zustehenden Vergütungsansprüche mit eigenen Schadenersatzansprüchen ganz oder teilweise zu verrechnen.
  9. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, an den Member bereits ausbezahlte Vergütungen bei nachträglichen Stornierungen, Kündigungen, Anfechtungen oder sonstigen Rückabwicklungen des zugrundeliegenden Kaufgeschäfts zurückzufordern.
  10. Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Members aus Member-Verträgen sind ausgeschlossen, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht.
  11. Der Member wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände SANUSLIFE unverzüglich mitteilen. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan, errechnet auf SANUSCOIN-Basis, den der Member in seinem Backoffice abrufen kann und der im Backoffice jeweils einsehbar ist. Fehlerhafte Provisionen, sonstige Vergütungen oder sonstige Zahlungen sind SANUSLIFE binnen 60 Tagen der fehlerhaften Zahlung schriftlich per E-Mail an [email protected] mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, sonstige Vergütungen oder sonstige Zahlungen als genehmigt.
  12. Die Provisionen werden unter Berücksichtigung von SANUSLIFEs Zahlungsmodalitäten und Auszahlungsarten monatlich auf ausdrückliche Anforderung des Members ausgekehrt. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, Provisionen erst ab einem Gesamtbetrag von 25€ zu überweisen, weiteres hat SANUSLIFE das Recht diesen Betrag abzuändern. Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche nach Erreichen der Mindestauszahlungshöhe, abhängig von der Provisionsart, nach Maßgabe des Absatzes (6) spätestens jedoch nach sechs (6) Monaten an den Member ausgezahlt.
  13. Sofern der Member SANUSLIFE kein eWallet für die Auszahlung seiner Provision benannt oder aktiviert hat, hat er spätestens binnen sechs (6) Monaten nach Entstehen des Auszahlungsanspruchs die Auszahlung durch Benennung des eWallets zu ermöglichen, da der Zahlungsanspruch andernfalls unter Beachtung des § 26 verjährt. Für eine Aktivierung eines eWallets benötigt es ein erfolgreiches, bestehendes KYC/KYB.
  14. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, auf bestimmte, entsprechende Leistungen wie z.B. Abonnementsgebühren keine Provisionen oder sonstige Vergütungen an den Member auszuzahlen.
     

§ 15 Sperrung des Members

  1. Für den Fall, dass der Member nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Vergütungen bzw. Provisionsvorschüssen oder sonstige Zahlungen, die angeforderten Nachweise erbringt, steht SANUSLIFE die vorübergehende Sperrung des Members im SANUSLIFE-System bis zum Zeitpunkt der Erbringung der erforderlichen Unterlagen/Dokumente zu. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den Member nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht keinen Zinsanspruch oder einen sonstigen Schadensersatzanspruch.
  2. Für jeden Fall der Anmahnung von nicht beigebrachten Unterlagen. im Sinne des (1) nach Ausspruch der Sperre ist die SANUSLIFE zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen Kosten berechtigt.
  3. Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden durch SANUSLIFE als nicht zu verzinsende Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
  4. Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich SANUSLIFE das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. SANUSLIFE behält sich insbesondere vor, den Zugang des Members zum Backoffice und sonstigem System von SANUSLIFE, einhergehend mit der Provisionsberechtigung des Members, ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Member gegen die vertraglichen Pflichten oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt. Die Sperrung bleibt aufrechterhalten, bis zur Beseitigung der Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von SANUSLIFE. Sofern es sich um einen schwerwiegenden oder wiederholenden Pflichtverstoß handelt, der zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses führt, bleibt die Sperrung dauerhaft bestehen. Für die Zeit der Sperrung wird der Member als FREE User oder ENTRY ohne Berechtigung zum Provisionsbezug geführt. Bereits angefallene Provisionsansprüche werden auf dem bei SANUSLIFE für den Member geführten Geschäftskonto fortgeführt und verwaltet, ohne dass hierfür ein Zinsanspruch des Members entsteht.
     

§ 16 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung

  1. Der Member zahlt als BASIC die monatliche ABO-Gebühr, als PREMIUM ist ein einmaliger Lizenzkauf notwendig und zusätzlich wird ein monatliches ABO aktiviert. Der Vertrag gilt jeweils für sechs (6) Monate. Der Vertrag verlängert sich um sechs (6) weitere Monate, sofern die ABO-Zahlung als Servicegebühr im Sinne des § 6 fortlaufend gemacht wird. Der Member kann seinen Member-Vertrag auch innerhalb der 6-monatigen Vertragslaufzeit jederzeit durch ein Downgrade auf ENTRY über die SANUSAPP 3.0 kündigen.
  2. Sofern der Member seine monatliche Servicegebühr im Sinne des § 6 nicht zahlt, wird der Vertrag ausgesetzt, mit der Folge, dass der Member inaktiv wird, er für die Zeit der Inaktivität seine Provisionsansprüche (einschließlich aller Rabatte, SC-Prämien, Boni und Provisionsentwicklungen) verliert und er als FREE User oder ENTRY bei SANUSLIFE zurückgestuft wird. Der Member hat nun wieder die Möglichkeit, die monatliche Servicegebühr im Sinne des § 6 zu zahlen und wird für diesen Fall unter Beibehaltung seiner Position in der SANUSLIFE-Vertriebsstruktur durch Wiederherstellung des Vertragsverhältnisses wieder für die Zukunft provisionsberechtigt. Nach einem Zeitraum von drei (3) Monaten der Inaktivität als BASIC oder als PREMIUM Member durch das Aussetzen des ABOs hat SANUSLIFE das Recht, den Member aufgrund der Beendigung des Vertrages [Laufzeit 6 Monate – siehe Absatz (1)] aus dem Vertriebssystem zu löschen, wodurch der Member seine Position in der SANUSLIFE-Vertriebsstruktur inkl. Downline verliert.
  3. Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) haben beide Parteien das Recht, den Member-Vertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund für eine Kündigung durch SANUSLIFE liegt ferner bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten, wenn der Member seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4) geregelten Pflichten, ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten oder sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht, ist SANUSLIFE ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn die andere Partei den Geschäftsbetrieb einstellt oder sie abgewickelt wird, gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.
  4. SANUSLIFE hat ferner das Recht, den Vertrag des Members außerordentlich zu kündigen, sofern der Member auch auf eine einmalige mit einer Handlungsfrist versehene Aufforderung von SANUSLIFE die erforderlichen Handlungen im Sinne des § 14 (4) nicht vorgenommen hat.
  5. Nach der Beendigung eines Vertrages durch ordentliche Kündigung ist ein erneuter Vertragsschluss nach Ablauf einer Frist von mindestens sechs (6) Monaten möglich, ohne dass hierdurch ein Recht zur Herstellung der vor der Kündigung bestehenden Vertriebsstruktur folgt, da der Member wie ein vollkommen neuer, sich erstmals registrierter Member zu führen ist. Für den Fall der Beendigung des Vertrages durch Übertragung der Struktur nach Maßgabe des § 18 (3) ist keine Registrierung unter der früheren Struktur/Organisation mehr möglich.
  6. Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Member kein Recht auf Provisionierung mehr zu. Dies gilt nicht für bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgreich vermittelte Verträge. Der Anspruch auf diese Provisionen bleibt unberührt. Ferner steht dem Member mit der Beendigung des Vertrages kein Handelsvertreterausgleichsanspruch oder sonstiger Entschädigungs- oder Kompensationsanspruch zu, da der Member nach Maßgabe des § 4 (1) kein Handelsvertreter ist oder er sonst zu einer Entschädigung nach Vertragsende berechtigt ist.
  7. Kündigungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert, wobei eine ordentliche Kündigung auch per E-Mail an [email protected] oder über den eingeloggten Bereich unter www.sanuslife.com > Dashboard > Meine Daten [durch Klicken des roten Buttons „Bitte meine Daten löschen. Ich möchte nicht mehr als User/Member bei SANUSLIFE erfasst sein“] erfolgen kann.
  8. Falls ein Member gleichzeitig andere von dem Member-Vertrag unabhängige Leistungen von SANUSLIFE beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Member-Vertrages unberührt in Kraft, es sei denn, dass der Member mit der Kündigung auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt. Erwirbt der Member nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen von SANUSLIFE, so wird er als normaler Kunde geführt.
  9. Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Servicegebühr, außer der Member hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund wirksam außerordentlich gekündigt.
     

§ 17 Datenschutzpflichten des Members

Es ist dem Member verboten, die ihm bekanntwerdenden persönlichen oder kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder anderweitig zu nutzen. Eine Verletzung dieser Pflicht macht den Member schadensersatzpflichtig und allenfalls strafbar gemäß den anwendbaren Strafnormen und Datenschutzgesetzen.

§ 18 Übertragung des Geschäftsbetriebs / Übertragung der gesponserten Struktur auf Dritte / Tod des Members

  1. SANUSLIFE kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise oder einzelne Aktiva jederzeit auf Dritte übertragen, sofern sich der Erwerber an das geltende Recht hält.
  2. Der Member-Vertrag endet spätestens mit dem Tode des Members. Der Member-Vertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen vererbt werden. Mit dem/den Erben muss innerhalb von sechs (6) Monaten nach Eintritt des Todes ein neuer Member-Vertrag geschlossen werden, durch den er/sie in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt/eintreten. Falls der Member mehrere Erben hinterlässt, kann dieses Optionsrecht nur durch einen der Erben ausgeübt werden, wobei dieser entweder als Teil-Erbe oder im Interesse der Erbengemeinschaft handeln kann. SANUSLIFE ist nicht verpflichtet, bei Ausübung des Optionsrechts die bestehenden Nachlassverhältnisse zu überprüfen. Sofern der Erbe oder einer der Erben bereits als Member bei SANUSLIFE registriert ist, muss, da je natürlicher Person nur eine Position im Marketingplan vergeben werden darf, der Erbe seine bisherige Position in der Vertriebsstruktur von SANUSLIFE aufgeben oder, sofern die Voraussetzungen des § 18 (4) vorliegen, muss er eine der beiden künftigen Vertriebsstrukturen auf einen Dritten übertragen. Der Tod ist durch Sterbeurkunde zu belegen. Sofern es ein Testament über die Vererbung des Member-Vertrages gibt, ist eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments vorzulegen. Nach ungenutztem Verstreichen der Sechs-Monats-Frist gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf SANUSLIFE über. Ausnahmsweise verlängert sich die Sechs-Monats-Frist um eine angemessene Länge, sofern sie im Einzelfall unverhältnismäßig kurz für den/die Erben ist.
  3. Der Member ist, sofern er aktiv im Sinne des Vergütungsplans ist, zur Übertragung seiner Vertriebsstruktur ab Erreichen der Position Director für mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgende Monate nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch SANUSLIFE und Kauf- und/oder Übertragungsvertrages mit dem Dritten, wie auch der Vorlage des Member-Antrages des Dritten an SANUSLIFE berechtigt, sofern nicht SANUSLIFE von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht hat. Die Übertragung der Vertriebsstruktur ist nur an Personen möglich, die zum Zeitpunkt der Übertragung nicht Member bei SANUSLIFE sind, es in den vergangenen zwölf (12) Monaten nicht waren und die als Member nicht außerordentlich durch SANUSLIFE gekündigt wurden. Für Member der SANUSLIFE hingegen ist eine Übertragung oder ein Kauf einer Vertriebsstruktur nicht erlaubt. Die Zustimmung durch SANUSLIFE steht, auch sofern sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, im Übrigen in deren freien unternehmerischen Ermessen. Der Member ist verpflichtet, SANUSLIFE die beabsichtigte Übertragung seiner Vertriebsstruktur schriftlich anzuzeigen. SANUSLIFE hat nach Eingang der schriftlichen Anzeige einen (1) Monat Zeit, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Geschieht dies nicht, so ist die Übertragung nach der Zustimmung durch SANUSLIFE zulässig. Ein Verkauf ist nur im ungekündigten Verhältnis möglich. Bei fristloser Kündigung oder einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertragsbedingungen entfällt das Recht des Members zum Verkauf der eigenen Vertriebsorganisation, ebenso wie für den Fall, dass der verkaufende Member SANUSLIFE noch Geld schuldet, er insolvent oder sonst zahlungsunfähig ist oder eine Pfändung in sein Vermögen vorliegt.
  4. Für den Fall, dass ein Member seine Tätigkeit künftig unter anderem Namen, als Ehepaar, als eingetragene Lebenspartnerschaft oder aus sonstigen Gründen künftig unter einer anderen Bezeichnung ausüben möchte, ist dies nur auf Antrag möglich, wobei SANUSLIFE nach seinem freien Ermessen berechtigt ist, den Antrag abzulehnen.
     

§ 19 Trennung /Auflösung

Für den Fall, dass ein als Ehepaar/eingetragene Lebensgemeinschaft, registrierter Member intern beendet, gilt, dass auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung nur eine Member-Position verbleibt. Die sich trennenden Ehepartner/Mitglieder haben sich intern zu einigen, durch welches/-n Ehepartner/Mitglied die Vertragspartnerschaft fortgesetzt werden soll und dies SANUSLIFE durch eine von beiden Parteien unterzeichnete und notariell beglaubigte schriftliche Mitteilung oder durch Vorlage eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die Vertragspartnerschaft bei SANUSLIFE behält sich SANUSLIFE das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Members, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt.
 

§ 20 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material, Verwendung der Aufzeichnungen von Materialien und Präsentationen

  1. Der Member gewährt SANUSLIFE unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Member zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt der Member durch Übermittlung des Member-Antrages und der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein.
  2. Es ist dem Member nicht gestattet, zum Zwecke des Verkaufs sowie zur persönlichen oder geschäftlichen Verwendung Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen, die von SANUSLIFE gesponsert wurden, sowie von Telefonkonferenzen, Ansprachen oder Meetings anzufertigen. Ein Member darf ferner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SANUSLIFE keine Audio- oder Videopräsentationen oderaufzeichnungen von SANUSLIFE-Veranstaltungen, Ansprachen, Telefonkonferenzen oder Meetings aufzeichnen, anfertigen oder zusammenstellen.
     

§ 21 Datenschutzbestimmungen

Es gelten die Datenschutzbestimmungen von SANUSLIFE, die der Member hier aufrufen kann und die er mit Absendung seines Member-Antrages ebenfalls als zur Kenntnis genommen und als Vertragsbestandteil angenommen bestätigt.

§ 22 Haftungsausschluss

  1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet SANUSLIFE lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch die SANUSLIFE, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  2. Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der SANUSLIFE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
  3. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet die SANUSLIFE nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der SANUSLIFE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
  4. Bei SANUSLIFE gesicherte Inhalte des Members sind für SANUSLIFE fremde Informationen im Sinne des Telemedienrechts und/oder sonstigen geltenden Rechts.
  5. SANUSLIFE übernimmt jedoch keine Haftung für die Produkte der COMPANY Partner, da das Vertragsverhältnis stets mit dem betreffenden Unternehmen vereinbart wird.
     

§ 23 Einbeziehung des Vergütungsplanes und des Verhaltenskodexes

  1. Der Vergütungsplan (zu finden unter https://sanuslife.com/deu/register/dashboard) und der Verhaltenskodex und die darin enthaltenen Vorgaben sind ebenfalls ausdrücklich Bestandteil des vorliegenden Member-Vertrages. Der Member muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.
  2. Mit der Versendung des Member-Registrierungsantrages an SANUSLIFE versichert der Member zugleich, dass er den Vergütungsplan und den Verhaltenskodex zur Kenntnis genommen hat und beide Dokumente ausdrücklich als Vertragsbestandteil akzeptiert.
  3. SANUSLIFE ist zu einer Änderung des Vergütungsplans und des Verhaltenskodexes nach Maßgabe des § 26 Absatz (1) berechtigt.
     

§ 24 Rechnungslegung und Steuern

  1. Die Berechnung, Auszahlung und Rechnungslegung der Provisionen und sonstigen Vergütung erfolgt auf Grundlage der vom Member übermittelten Daten und Dokumente. Der Member haftet für die Vollständigkeit und Korrektheit derselben und hält SANUSLIFE auch nach Maßgabe des § 11 Absatz (5) schad- und klaglos, falls ihr aufgrund von fehlerhaft oder unvollständig übermittelten Angaben ein Fehler bei der Rechnungserstellung unterlaufen sollte. Sollte SANUSLIFE in diesem Zusammenhang irgendwelche Zahlungen leisten müssen oder sonstige Schäden erleiden, erwächst ihr gegenüber dem Member ein entsprechender Regressanspruch. Zur Abdeckung der daraus erwachsenden Forderungen ist SANUSLIFE auch berechtigt, Provisionsansprüche des Members einzubehalten und zu verrechnen.
  2. Betrifft ausschließlich Member mit Wohnsitz in Italien:
    An Member mit Steuerdomizil in Italien werden die Provisionen laut Gesetz Nr. 173 vom 17.08.2005 und Art. 19 GvD Nr. 114 del 31.03.1998 durch die SANUSLIFE INTERNATIONAL GmbH mit Sitz in Bozen ausbezahlt, die auch Vertragspartner der Member aus Italien ist.
    Nach erfolgreicher Registrierung und Aktivierung des Member-Status findet der Member in seinem internen Backoffice unter Provisionseinstellungen sein "Tesserino di riconoscimento" und den IVD-Vertrag zum Herunterladen, welchen er stets mit sich tragen muss und jährlich aktualisiert, ausdrucken kann.
    Durch die Versteuerung der Provisionsquittung/Rechnung zahlt er Steuern für die Händleraktivität, welche SANUSLIFE für den Member einbezahlt. SANUSLIFE übernimmt für eine ordnungsgemäße Auszahlung der Provision des Members keine Haftung. Sollte dieser bestimmte Angaben, wie z.B. den Erhalt anderer Provisionen von anderen Unternehmen, die auch laut dem Gesetz 173 del 17.08.2005 besitzen, dann sind diese Angaben SANUSLIFE rechtzeitig im eingeloggten Backoffice unter Provisionseinstellungen mitzuteilen.
  3. An Member mit Steuerdomizil außerhalb Italiens werden die Provisionen ohne MwSt. ausbezahlt. Sollte der Member in einem Geschäftsjahr die vom Staat festgelegte Einkommenshöchstgrenze überschreiten, so ist er verpflichtet, beim Finanzamt eine MwSt. Nr., USt-Id Nr. bzw. UID Nr. zu beantragen und im Backoffice einzutragen (Reverse-Charge-Verfahren). Sollte der Member den Eintrag eines oder mehrerer monatlicher Umsätze versäumen, somit die steuerfreie Umsatzgrenze überschreiten und infolgedessen SANUSLIFE die Rechnungen vom ganzen Jahr nachträglich richtigstellen muss, wird pro Rechnung eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro fällig, die zu Lasten des Members geht.
  4. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, dem Member bezüglich der Provisionen eventuell anwendbare Steuerrückbehalte oder durch SANUSLIFE für den Member in einem Staat ausnahmsweise gesetzlich bindend zu leistende Steuern und/oder Sozialversicherungen in Abzug zu bringen.
     

§ 25 INTERNATIONALES SPONSORING für Member mit Wohnsitz in Italien

  1. Wenn ein Member andere Member in einem anderen Land als seinem Heimatland Italien sponsert („Ausland“), erfolgt das Sponsoring im Ausland nach den geltenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen der internationalen Vertriebsgesellschaft SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, die durch den Member gesondert nach Maßgabe des im Backoffice vorgegebenen Registrierungsvorgangs zu akzeptieren sind, ebenso wie nach Maßgabe des gegebenenfalls anwendbaren ausländischen Rechts und den dort geltenden Gesetzen. - Mit dieser Vereinbarung hat der Member zugleich ein ergänzendes Vertragsverhältnis mit der SANUSLIFE INTERNATIONAL GmbH mit Sitz in Bozen (IT), begrenzt auf das internationale Sponsoring, abgeschlossen und akzeptiert durch die Versendung seines Antrages auf Abschluss eines Member-Vertrages zugleich die Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen der SANUSLIFE INTERNATIONAL GmbH. - Sobald von Ausland generierte Provisionen an den IT-Member ausbezahlt werden, fließen die Provisionen von der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG an die SANUSLIFE INTERNATIONAL GmbH und werden ordnungsgemäß an den IT-Member ausbezahlt.
    Beispiel: Möchte ein ursprünglich in Italien gesponserter Member auch in Kolumbien tätig werden, gelten für seine Tätigkeit in Kolumbien die für jenes Land geltenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen und Gesetze, während für seine Tätigkeit in Italien weiterhin diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen gelten.
  2. SANUSLIFE bietet dem Member die Möglichkeit, seine Geschäftstätigkeit in alle Länder auszudehnen, in denen SANUSLIFE direkt oder über Trading Partner offiziell eine Niederlassung eröffnet hat (sog. „internationales Sponsoring“).
  3. Der Member beginnt als Sponsor im Ausland automatisch auf der von ihm zu dieser Zeit jeweils in seinem Heimatland Italien erreichten Position des Vergütungsplans.
  4. Qualifiziert sich ein Member nach Maßgabe der hierfür im Vergütungsplan vorgegebenen Voraussetzungen aus einem Land oder kombiniert aus verschiedenen Ländern für einen neuen Status innerhalb des Vergütungsplans, so wird dieser in allen anderen Ländern mit dem auf die Qualifikation folgenden Monat angezeigt.
  5. Für eine ausländische Provision qualifiziert sich ein Member, vorausgesetzt, dass er nach Maßgabe des Vergütungsplans die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und aktiv ist in dem relevanten Zeitraum, in dem die Downline des Members im Ausland tätig war.
     

§ 26 Verjährung

Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren für beide Parteien binnen sechs (6) Monaten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs oder zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs oder der Erkennbarkeit des Anspruchs. Gesetzliche Regelungen, die zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsehen, bleiben unberührt.

§ 27 Mitteilungen

  1. Sämtliche Mitteilungen (mit Ausnahme von Kündigungen) nach diesem Vertrag erfolgen in elektronischer Form mittels E-Mail oder im Login-Bereich des Members.
  2. Mitteilungen an SANUSLIFE müssen an folgende Adresse erfolgen: SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Lindenstrasse 8, CH-6340 Baar (ZG), E-Mail: [email protected]
  3. Sämtliche Mitteilungen (mit Ausnahme von Kündigungen) an den Member erfolgen außerhalb des Login-Bereichs des Members an diejenige E-Mail-Adresse, die er bei der Registrierung angegeben hat.
     

§ 28 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

  1. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Baar (Kanton Zug), Schweiz.
     

§ 29 Schlussbestimmungen

  1. SANUSLIFE behält sich vor, diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, ebenso wie den Vergütungsplan jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen oder den geänderten Vergütungsplan wird SANUSLIFE dem Member rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten im Backoffice-Dashboard, unter SANUSWORLD-NEWS, per E-Mail oder in sonstiger Form übersenden. Der Member hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Sofern der Member den geänderten Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen oder dem geänderten Vergütungsplan nicht binnen sechs (6) Wochen seit Erhalt der Änderungsbenachrichtigung widerspricht, nimmt der Member die Änderung ausdrücklich an. SANUSLIFE wird den Member in der Benachrichtigung über die Änderung der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen oder des Vergütungsplans über das Recht des Widerspruchs, die Folgen eines Widerspruchs, ebenso über die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert, ausdrücklich und leicht verständlich aufklären. Im Falle des Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Member-Vertrages bekannte Änderungen sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein Widerspruchsrecht des Members.
  2. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  3. Falls diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und Widersprüchlichkeiten bei einer beliebigen Bestimmung zwischen der deutschen und der übersetzten Version der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen bestehen, gilt stets die deutsche Version als vorrangig.
  4. Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

Stand der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen: Dezember 2023

Verhaltenskodex für Empfehlungsgeber (Member)

Alle hier verwendeten Ausdrücke und Bezeichnungen gelten gleichermaßen für die weibliche und männliche Form und jeweils immer auch für das andere Geschlecht.

1.1 Anwendungsbereich

  1. Der vorliegende Verhaltenskodex (in der Folge die „SANUSLIFE-V-Kodex“) regelt das Verhältnis zwischen der SANUSLIFE ADMINISTRATON AG – in Folge SANUSLIFE genannt - und den Vertriebspartnern mit den Kontoarten BASIC, PREMIUM und PREMIUM+ und in Folge auch allesamt „MEMBER“ genannt, welche nach eigener Registrierung und Verifizierung durch KYC (Know Your Customer) die Dienste nutzen, welche entgeltlich von SANUSLIFE auf dem Portal www.sanuslife.com bzw. verwandten und personalisierten SANUSLIFE-Memberseiten (in der Folge das „SANUSLIFE- M“) zur Verfügung gestellt werden. Der vorliegende SANUSLIFE-V-Kodex regelt die Verwendung des Portals, sowie die Verwendung von SANUSLIFE Materialien und Inhalten, sowohl im virtuellen als auch im realen Bereich. Bei der Registrierung hat der MEMBER das digitale Antragsformular ordnungsgemäß und vollständig auszufüllen, auf der sich eine Verlinkung zum SANUSLIFE-V-Kodex befindet. Über die Annahme per Mausklick erklärt der MEMBER, den vorliegenden SANUSLIFE- V-Kodex gelesen und verstanden zu haben, ihrem Inhalt und Zweck gänzlich zuzustimmen und so seine Zustimmung zum Abschluss eines Vertragsverhältnisses, zwischen ihm als MEMBER und SANUSLIFE zu geben.
  2. Im Rahmen der Inanspruchnahme auf der Plattform www.sanuslife.com ist der MEMBER (BASIC- oder PREMIUM Member) verpflichtet, stets in Übereinstimmung mit dem SANUSLIFE-V-Kodex zu handeln.
     

1.2 Allgemeine Pflichten

  1. Es ist dem MEMBER untersagt, bei der Nutzung des Portals www.sanuslife.com die Rechte Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht oder die guten Sitten zu verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der MEMBER folgende Handlungen zu unterlassen:
    1. Verbreiten von Aussagen mit beleidigendem, belästigendem, gewalttätigem, gewaltverherrlichendem, aufrührerischem, sexistischem, obszönem, pornografischem, rassistischem, moralisch verwerflichem oder sonst anstößigem oder verbotenem Inhalt;
    2. Beleidigen, Belästigen, Bedrohen, Verängstigen, Verleumden, In-Verlegenheit-Bringen anderer Kunden, Mitarbeiter, Partnerunternehmen oder MEMBER von SANUSLIFE;
    3. Ausspähen, Weitergeben oder Verbreiten von persönlichen oder vertraulichen Informationen anderer Kunden, Mitarbeiter, Partnerunternehmen oder MEMBER von SANUSLIFE oder sonstige Missachtung der Privatsphäre anderer Kunden, Mitarbeiter, Partnerunternehmen oder MEMBER von SANUSLIFE;
    4. Verbreiten von unwahren Behauptungen über Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft, soziale Stellung Informationen anderer Kunden, Mitarbeiter, Partnerunternehmen oder MEMBER von SANUSLIFE ;
    5. Ausspähen, Weitergeben oder Verbreiten von vertraulichen Informationen von SANUSLIFE;
    6. Verbreiten von unwahren Behauptungen über SANUSLIFE;
    7. Vorgeben, ein Mitarbeiter von SANUSLIFE oder eines verbundenen Unternehmens oder Partners von SANUSLIFE zu sein;
    8. Verwenden von rechtlich geschützten Bildern, Fotos, Grafiken, Videos, Musikstücken, Sounds, Texten, Marken, Titeln, Bezeichnungen, Software oder sonstigen Inhalten und Kennzeichen ohne die Einwilligung des oder der Rechteinhaber oder Gestattung durch Vertrag, Gesetz oder Rechtsvorschrift;
    9. Verbreiten von Aussagen mit werbendem, religiösem, politischem oder auch Aussagen finanzieller Natur, bzw. Investitions-Empfehlungen;
    10. Verwenden von verbotenen oder illegalen Inhalten;
    11. Ausnutzen von Fehlern in der Programmierung (sog. Bugs);
    12. Ergreifen von Maßnahmen, die zur übermäßigen Belastung der Server führen und/oder den Ablauf für andere Kunden massiv beeinträchtigen können;
    13. Hacking oder Cracking sowie die Förderung oder Anregung von Hacking oder Cracking;
    14. Verbreitung gefälschter Software sowie die Förderung oder Anregung der Verbreitung gefälschter Software;
    15. Hochladen von Dateien, die Viren, Trojaner, Würmer oder zerstörte Daten enthalten;
    16. Nutzen oder Verbreiten von „Auto“-Softwareprogrammen, „Makro“- Softwareprogrammen, „Sniper-Funktionen“ Schadfunktionen (Malware oder Spyware) oder anderen „Cheat-Utility“-Softwareprogrammen;
    17. Modifizieren des Dienstes oder Teilen daraus;
    18. Benutzen von Software, die sogenanntes „Datamining“ ermöglicht oder auf andere Weise im Zusammenhang mit dem Dienst stehende Informationen abfängt oder sammelt;
    19. Stören von Übertragungen von und zu den Dienstservern und der Websiteserver;
    20. Eindringen in die Dienst-, Datenserver oder Websiteserver;
    21. nicht erkennbare und/oder unsichtbare Methoden zur Erzeugung von Klicks oder Transaktionen vorzunehmen, die nicht durch die bestätigende Handlung eines Endverbrauchers ausgelöst wurden.
    22. Cookies, Geräte, Programme, Robots, Iframes bzw. verborgene Frames, Popup- Fenster oder sonstige Vorgänge oder Prozesse zu verwenden, die SANUSLIFE daran hindern, Transaktionen korrekt zu ermitteln und nachzuverfolgen.
    23. Irreführung oder Täuschung von MEMBER zu vermeiden, die das Ziel haben, dass diese auf einen Link klicken.
  2. Darüber hinaus ist es dem MEMBER untersagt, über das Portal www.sanuslife.com ohne Einwilligung der jeweils betroffenen Person, deren personenbezogene Daten (insbesondere Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ohne Einwilligung zu verarbeiten und/oder an Dritte weiterzugeben. Vor allem ist es dem MEMBER untersagt, die betroffene Person ohne Einwilligung zu geschäftlichen Zwecken zu kontaktieren.
  3. SANUSLIFE weist auf sein Hausrecht hinsichtlich der Nutzung seines Portals www.sanuslife.com hin und behält sich ausdrücklich die unverzügliche Sperrung und außerordentliche Kündigung nach Maßgabe des geltenden Rechts vor, sofern gegen eine der in Absätze (1) und (2) geregelten Pflichten oder sonst gegen geltendes Recht bei der Nutzung verstoßen wird.
     

1.3 Platzierungen

  1. Die Platzierung von Produkten und Dienstleistungen, sowie Texten bzw. Kommentaren mit Werbebotschaften auf SANUSLIFE-M, ist ohne die Einwilligung der SANUSLIFE untersagt.
  2. Bei Hochladen und Veröffentlichungen von Texten und Medieninhalten auf SANUSLIFE-M sichert der MEMBER zu, über alle entsprechenden Rechte zu verfügen. Widrigenfalls hat SANUSLIFE das Recht, diese zu löschen und den MEMBER offline zu schalten.
  3. Der MEMBER darf ausschließlich Inhalte auf SANUSLIFE-M platzieren, deren Urheberrechte sich in seinem Eigentum bzw. Besitz befinden bzw. über welche er nutzungsberechtigt ist.
  4. Texte und Medieninhalte, deren Rechte nicht dem MEMBER zustehen oder die zwischen dem MEMBER und Dritten strittig sind, dürfen nicht auf SANUSLIFE-M hochgeladen werden.
     

1.4 Irreführung, Umleitung und Framing

MEMBER dürfen weder ausdrücklich noch anhand von Zusicherungen oder auf anderer Weise bei anderen MEMBER den Eindruck vermitteln, dass sie sich auf der Plattform und/oder Werbeinhalte von SANUSLIFE befinden, obwohl diese sich eigentlich auf ihrer Website bzw. Plattform befinden.

1 Verhaltenskodex im Detail

1.1 Passwortgeschützte Teile der SANUSLIFE-Webseiten

  1. Die passwortgeschützten Teile der SANUSLIFE-Webseiten sind für MEMBER weltweit bestimmt. Hinweis: Passwörter sollten nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Falls der MEMBER Kenntnis von der unbefugten Nutzung seines Passwortes erlangt hat, sollte er SANUSLIFE unverzüglich darüber informieren. SANUSLIFE übernimmt keine Haftung und Verantwortung für Schäden, die auf die missbräuchliche Verwendung von Passwörtern zurückzuführen sind.
  2. Das Recht zur Nutzung der passwortgeschützten Teile des SANUSLIFE-M endet bei Beendigung des MEMBER-Vertrages, ohne dass es weiterer Handlungen von SANUSLIFE bedarf. Im Fall der Beendigung muss der MEMBER alle gespeicherten, ausgedruckten oder kopierten Materialien löschen oder vernichten, sofern diese nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben aufbewahrt werden müssen.
     

1.2 Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die SANUSLIFE während der Nutzung des SANUSLIFE-M mitgeteilt werden, werden nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Danteschutzbestimmungen verarbeitet. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung für MEMBER verwiesen.

Falls SANUSLIFE Grund zur Annahme hat, dass unrichtige, unvollständige oder nicht aktuelle Informationen übermittelt wurden oder dass der MEMBER die Vorgaben des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (EUVerordnung Nr. 679/2016), nicht einhält, kann der Zugriff auf SANUSLIFE-M beschränkt, gesperrt oder der Vertrag des MEMBERs bei Vorliegen der entsprechenden Kündigungsvoraussetzungen beendet werden.
 

1.3 Urheberrecht und Nutzung von Materialien des SLA-M

SANUSLIFE räumt dem MEMBER eine auf die Dauer des Vertrages begrenztes, nicht ausschließliches (einfaches), widerrufbares Nutzungsrecht zur Verwendung der bereitgestellten SANUSLIFE-Materialien, ausschließlich zur Ausübung seiner Tätigkeit als Member von SANUSLIFE, ein. Öffentliche Zugänglichmachung, Verbreitung, Vervielfältigung, sonstige Nutzung und Zeigen der Materialien der SANUSLIFE-M ist gestattet, sofern das SANUSLIFE-Material unverändert und unbearbeitet ist und die Informationsquelle zitiert wird, falls SANUSLIFE-M-Materialien an Dritte weitergegeben werden. Es besteht kein Recht auf dauerhaften Fortbestand der durch SANUSLIFE zur Verfügung gestellten Materialien mit der Folge, dass SANUSLIFE jederzeit berechtigt ist, eingestellte Materialien zu verändern, nicht mehr zur Verfügung zu stellen oder neue Materialien einzustellen. Sollte der MEMBER zur Nutzung der SANUSLIFE-M-Materialien Fragen haben, möge er SANUSLIFE unter [email protected] kontaktieren. Das Recht zur Nutzung des passwortgeschützten Bereichs im Backoffice als MEMBER endet bei Beendigung des Member Partnervertrages, ohne dass es weiterer Handlungen von SANUSLIFE bedarf. Im Fall der Beendigung muss der MEMBER alle gespeicherten, ausgedruckten oder kopierten SANUSLIFE-Materialien löschen oder vernichten, sofern diese nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben aufbewahrt werden müssen.

1.3.1 Besondere Regelungen zur Nutzung von Materialien

  1. SANUSLIFE gewährt dem MEMBER den Zugang zum im SLI-M eingebundenen „Downloadcenter“ (www.sanuslife.com > Login > Mein Profil > Mein BackOffice).
  2. Der MEMBER verpflichtet sich, das ihm zur Verfügung gestellte SANUSLIFE-Material (oder Teile davon) ausschließlich zum Zweck der Absatzförderung (z.B. Printund/ oder Onlinewerbung) unverändert, mit Quellenangabe und lediglich zur Bewerbung von SANUSLIFE, seiner Waren oder seines Vertriebssystems im Rahmen des Produktabsatzes oder der Kunden- oder Member-Gewinnung oder –Pflege zu verwenden; der Verweis muss a) - soweit vorhanden - im Impressum und b) leicht erkennbar und zugänglich auf dem jeweiligen Material oder – sofern dies nicht möglich ist - in unmittelbarer Nähe der Anbringung des verwendeten SANUSLIFE Materials durch folgenden Hinweis kenntlich gemacht werden: „Quelle: SANUSLIFE“.
  3. Die vom MEMBER als Werbemittel eingesetzten, durch SANUSLIFE bereitgestellten Materialien dürfen weder den unzutreffenden Eindruck erwecken, er habe das Produkt gänzlich oder teilweise selbst oder mit Hilfe Dritter produziert, noch dass das Ergebnis maßgeblich durch dessen Mitwirkung erzeugt worden sei. Ebenfalls dürfen vorgenannte durch SANUSLIFE bereitgestellten Materialien nichtverändert oder sonst bearbeitet werden.
  4. Bei Erstellung (und nachfolgender Verwendung) von Werbemitteln, Webseiten, Social Media Sites (z.B. Facebook oder Instagram), Online-Foren und Community- Seiten, Blogseiten, YouTube oder anderer Online- oder Offline-Präsenzen oder Materialien muss der MEMBER stets die gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungen von SANUSLIFE einholen, die vertraglichen Vorgaben einhalten und dafür Sorge tragen, dass beim Betrachter niemals der Eindruck entsteht, er würde sich auf einer von SANUSLIFE erstellten, oder bereitgestellten oder von SANUSLIFE autorisierten Online- oder Offline-Präsenz befinden oder ein solches Material betrachten. Zu diesem Zweck wurde das SANUSLIFE-Distributor-Logo entworfen, sichtlich erkennbar durch den Zusatz „INDEPENDENT DISTRIBUTOR“ (siehe Anlagen). Der MEMBER ist verpflichtet, das Logo gut sichtbar auf der jeweiligen Startseite (Home) der beworbenen, SANUSLIFE-fremden Webseite in einer Größe von 200 x 200 px abzubilden. Zudem muss in unmittelbarer Nähe des Logos der Zusatz „Sie befinden sich nicht auf einer offiziellen Seite von SANUSLIFE“ oder „Du befindest dich nicht auf einer offiziellen Seite von SANUSLIFE“ gut sichtbar und mit einer Mindestgröße von 12 px angebracht werden.
  5. Es ist dem MEMBER untersagt, Offline-Werbe-Materialien wie z.B. Flyer, Roll-Ups, Broschüren, Autoaufkleber, Visitenkarten, o.Ä. selbst zu entwerfen und/oder entwerfen zu lassen. Sämtliche Offline-Werbe-Materialien sind ausschließlich direkt über SANUSLIFE Marketplace zu beziehen.
  6. Es ist strengstens untersagt, das Zeichen „SANUSLIFE“, die in den Anlagen genannten oder sonstige SANUSLIFE-Marken, die in den Anlagen genannten oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE, welche eindeutig SANUSLIFE zuordenbar sind (Geschäftsfelder, Produktmarkennamen, Produktlabel oder Teile von SANUS… - siehe auch in den Anlagen), für Domainnamen, E-Mailoder Social Media-Zeichen, Chat-Bezeichnungen, Internetportale, App´s, Gruppen, Online-Videos oder sonstige Werbemittel und –Kanäle in identischer, ähnlicher oder verkürzter Weise zu nutzen. Jegliche Werbemittel müssen die aktuellen, speziell für die MEMBER (BASIC- oder PREMIUM Member) erstellten und zur Verfügung gestellten offiziellen Logos, Produktgrafiken, u.ä. beinhalten. Bei Erstellung von neuen Grafiken für Banner, Header, Flyer, u.ä. muss stets das SANUSLIFEDistributor- Logo (siehe Anlagen bzw. Links) integriert werden. In diesen Fällen muss der MEMBER stets mit bestem Wissen und Gewissen dafür Sorge tragen, dass beim Betrachter nicht der Eindruck entsteht, das Werbematerial sei von SANUSLIFE erstellt worden.
  7. Der MEMBER ist für die Inhalte seiner eigenen Werbe- oder Verkaufsförderungsmaßnahmen, selbsterstellen Webseiten, usw. selbst insbesondere auch in Bezug auf irreführende Verdienstmöglichkeiten bei SANUSLIFE und den Partnerunternehmen verantwortlich.
  8. Dem MEMBER ist untersagt, SANUSLIFE-Videos aus dem YouTube-Kanal von SANUSLIFE oder anderen Plattformen herunterzuladen und/oder zu verändern oder auf anderen Median öffentlich zugänglich zu machen. SANUSLIFE-Videos, welche über diverse Kanäle im Internet auffindbar sind, dürfen nur verlinkt, niemals aber herunter- und erneut hochgeladen werden. Erlaubt ist lediglich das Verlinken bzw. die Einbettung mit dem bereits genannten „Quellverweis: SANUSLIFE“ in eigene Online-Präsenzen.
  9. Es dürfen keine Video- und/oder Audioaufnahmen/-mitschnitte von SANUSLIFE-Webinaren, SANUSLIFE-Events, SANUSLIFE-Präsentationen, SANUSLIFEVeranstaltungen, u.ä. gefertigt, vervielfältigt, verbreitet und über Internet oder andere Wege öffentlich zugänglich gemacht werden oder sonst zur Nutzung bereitgestellt werden.
     

1.3.2 Besondere Regelungen zur Nutzung der SLI-Marken und -Kennzeichen

  1. SANUSLIFE gewährt dem MEMBER das nicht-ausschließliche Recht, die in der Anlage angeführten SANUSLIFE-Marken oder -Kennzeichen mit dem Zusatz „INDEPENDENT DISTRIBUTOR“ (bereits zuvor und nachstehend als „SANUSLIFE-Distributor- Logo“ bezeichnet) international im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Vertrieb sämtlicher SANUSLIFE-Produkte und jene der Partnerunternehmen im Rahmen der vertraglichen Vorgaben zu benutzen.
  2. Der MEMBER ist nicht berechtigt, ein eigenständiges Shop-System mit SANUSLIFE-M Produkten zu erstellen oder SANUSLIFE-Produkte über eigene oder andere fremde Websites zu vertreiben oder neue Kunden oder Member zu registrieren. Verlinkungen zum SANUSLIFE-M bzw. zu seiner personalisierten SANUSLIFE-M-Seite, mit oder ohne Hinweis auf Produkte von Partnerunternehmen im SANUSLIFE Marketplace, sind erlaubt und empfohlen. Entscheidend ist, dass der gesamte Kaufprozess über die personalisierte SANUSLIFE-M-Seite abgewickelt wird.
  3. Der MEMBER ist nicht berechtigt, die in den Anlagen genannten oder sonstige SANUSLIFE- Marken, die in den Anlagen genannten oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE mit einem anderen Kennzeichnungsbestandteil zu einer Gesamtmarke oder –kennzeichen zu kombinieren und / oder vorgenannte SANUSLIFE-Zeichen als Unternehmensnamen oder als Teil seines Unternehmensnamens zu benutzen.
  4. Der MEMBER darf die in den Anlagen genannten oder sonstige SANUSLIFE-Marken, die in den Anlagen genannten oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE in keinster Weise modifizieren und diese auch nicht in modifizierter Weise im Geschäftsverkehr verwenden. Unzulässig ist insbesondere auch der Gebrauch sämtlicher, farblich abweichender Gestaltungen in Bezug zu den Original-SANUSLIFE-Elementen.
  5. Das einfache, vertraglich beschränkte Nutzungsrecht der in den Anlagen genannten oder sonstige SANUSLIFE-Marken, die in den Anlagen genannten oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE gilt nur für die Laufzeit des Member-vertrages.
  6. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, sämtliche SANUSLIFE-Marken im Laufe der Zeit zu verändern oder aufzugeben. Der MEMBER wird aufgefordert, nach Ablauf einer Frist von sechs (6) Monaten ab Einführung des neuen Logos, ausschließlich das neue Logo mit der neuen SANUSLIFE-Marke nutzen. Der MEMBER ist verpflichtet, die Aktualität der SANUSLIFE-Marken selbst regelmäßig zu kontrollieren und eventuelle Änderungen anzuerkennen bzw. zu übernehmen.
     

1.4 Haftungsbeschränkung und Schadloshaltung

  1. SANUSLIFE kann nicht für falsche Angaben in der Anmeldung des MEMBERS verantwortlich gemacht werden. Hieraus folgt, dass SANUSLIFE keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen kann und die des MEMBERS bei SANUSLIFE gesicherten Inhalte für SANUSLIFE fremde Informationen im Sinne des anzuwendenden Telemedienrechtes sind.
  2. SANUSLIFE haftet ferner nicht für den Eintritt des gewünschten Erfolges, den der Member mit der Nutzung der Internetplattform und der Waren von SANUSLIFE zu erzielen wünscht.
  3. Soweit SANUSLIFE auf seinem Internetangebot Computerprogramme (z.B. eine Schnittstelle zum eWallet des MEMBERs) zur Verfügung stellt, erfolgt die Nutzung des Portals www.sanuslife.com von SANUSLIFE auf eigene Gefahr. SANUSLIFE haftet nicht für Schäden, die aus der Installation und/oder der Nutzung des Portals erfolgen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Trotz aktueller Virenprüfung ist eine Haftung für Schäden und Beeinträchtigungen durch Computerviren im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen. SANUSLIFE haftet ferner nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zum Service aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die SANUSLIFE nicht zu vertreten hat. Außerdem haftet SANUSLIFE nicht für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter Ihrer persönlichen Daten (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von "Hackern" auf die Datenbank).
  4. Im Übrigen haftet SANUSLIFE für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Lieferung an den Kunden) durch SANUSLIFE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  5. Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von SANUSLIFE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
  6. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf Computer-Servern entstehen, haftet SANUSLIFE nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der SANUSLIFE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Ihre gespeicherten Inhalte sind für SANUSLIFE fremde Informationen im Sinne des Telemedienrechtes. Auf dem Internetangebot von SANUSLIFE sind Links verfügbar. Bei der ersten Verlinkung wurden die Inhalte unter dem jeweiligen Link auf rechtswidrige Inhalte überprüft. Für fremde Inhalte, die über Links erreichbar sind, ist SANUSLIFE nicht verantwortlich. Wenn SANUSLIFE feststellt oder darauf hingewiesen wird, dass ein verlinktes Angebot rechtswidrigen Inhalt aufweist, wird dieser Link gelöscht werden.
  7. Der MEMBER stellt SANUSLIFE für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der in diesem Vertrag geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des MEMBERs gegen geltendes Recht auf deren erstes Anfordern von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der MEMBER insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Buß- oder Strafgelder, Anwalts-, Gerichts und Schadensersatzkosten zu übernehmen, die SANUSLIFE in diesem Zusammenhang entstehen.
     

1.5 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Sperrung

  1. Bei einem ersten Verstoß gegen die in diesem Verhaltenskodex geregelten Pflichten des MEMBERs erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch die SANUSLIFE unter Setzung einer Frist von sieben (7) Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der MEMBER verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
  2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nach dem SANUSLIFE bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in diesem Verhaltenskodex geregelten Pflichten, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, aber nach freiem Ermessen auch die Maßnahmen nach Absatz (1) bei einer erstmaligen Pflichtverletzung zu ergreifen berechtigt ist.
  3. Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von SANUSLIFE gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig, die außerhalb von Deutschland mindestens 900 € beträgt. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Member zu ersetzen verpflichtet ist.
  4. Der Member haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die SANUSLIFE durch eine Pflichtverletzung des Members entstehen, außer der Member hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
  5. SANUSLIFE behält sich zusätzlich zu den Rechten aus den Absätzen (1) – (4) die Sperrung des MEMBERs aus wichtigem Grund vor, nämlich den Zugang des Members zum Backoffice und sonstigem System von SANUSLIFE einhergehend mit der Provisionsberechtigung des MEMBERs ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Member gegen den Verhaltenskodex, die sonstigen vertraglichen Pflichten, oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt. Die Sperrung bleibt aufrecht erhalten bis zur Beseitigung der Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von SANUSLIFE. Sofern es sich um einen schwerwiegenden oder wiederholenden Pflichtverstoß handelt, der zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses führt, bleibt die Sperrung dauerhaft bestehen. Für die Zeit der Sperrung wird der MEMBER als verifizierter Kunde (ENTRY) ohne Berechtigung zum Provisionsbezug zurückgestuft. Bereits angefallene Provisionsansprüche werden auf dem bei SANUSLIFE für den Member geführten virtuellen Guthabenskonto fortgeführt und verwaltet, ohne dass hierfür ein Zinsanspruch des Members entsteht.

Ergänzende Anwendung des Member-Vertrages, der Allgemeinen Member-Bedingungen, der Community- Geschäftsbedingungen, der Datenschutzerklärung, ebenso wie des Vergütungsplans von SANUSLIFE

Der MEMBER-Vertrag mit den Allgemeinen Member-Bedingungen, die Datenschutzbestimmungen ebenso wie der Vergütungsplan von SANUSLIFE finden ausdrücklich auch auf diesen Verhaltenskodex ergänzende Anwendung, soweit in diesem Verhaltenskodex keine abweichenden oder zusätzlichen Regelungen getroffen wurden.

2 Anlagen (Mini-CI)

MARKEN- und KENNZEICHENRECHTE

1. SANUSLIFE Markenrechte

  1. SANUSLIFE-Unternehmensdachmarken:
    • SANUSLIFE INTERNATIONAL, SANUSLIFE ADMINISTRATION, SANUSLIFE
  2. SANUSLIFE INTERNATIONAL-Produktmarken:
    • ECAIA
    • ESORI
    • ANACOS

2. SANUSLIFE Kennzeichenrechte

  1. SANUSLIFE-Geschäftsfelder-Kennzeichen:
    • SANUSWORLD
    • SANUSPAY
    • SANUSAPP
    • SANUSPRODUCTS
    • SANUSPLANET
    • SANUSACADEMY
    • SANUSFORYOU
    • SANUSCOIN
    • SANUSWALLET
    • SANUSCREDITS
    • SANUSLIFE Marketplace
    • SANUSLIFE Finance
    • SANUSLIFE EXPLORER
    • SANUSLIFE EXCHANGE
  2. SANUSLIFE-Support/Service-Kennzeichen:
    • SANUSWEBINAR
    • SANUSEVENTS
  3. SANUSLIFE–Benutzergruppen-Bezeichnungen:
    • FREE User / BASIC Member / PREMIUM Member / PREMIUM+ Member
    • COMPANY Partner
    • NON-PROFIT Partner
  4. SANUSLIFE– Kontoarten-Bezeichnungen:
    für Privatpersonen

    • ENTRY
    • BASIC
    • PREMIUM
    • PREMIUM+


    für Unternehmen

    • LITE
    • SMART
    • PRO
    • ULTRA


    für Unternehmen mit Upgrade-Package „PREMIUM+“ zur Ausübung des Empfehlungsgeschäfts gegen Provision

    • LITE+
    • SMART+
    • PRO+
    • ULTRA+


    für Non-Profit-Unternehmen automatisch mit Upgrade-Package „PREMIUM+“ zur Ausübung des Empfehlungsgeschäfts gegen Provision

    • SMART+
    • PRO+
       

Merkmale zur Schreibweise:

SANUSLIFE (immer alle Buchstaben in Großbuchstaben, LIFE „Fett“ formatieren)

SANUSLIFE-Dachmarken, z.B. ECAIA (immer alle Buchstaben in Großbuchstaben)

SANUSLIFE-Produktnamen, z.B. drops (immer alle Buchstaben in Kleinbuchstaben)

SANUSLIFE-Benutzergruppen-Bezeichnungen, nämlich FREE, BASIC, PREMIUM, PREMIUM+, COMPANY, NON-PROFIT immer alle Buchstaben in Großbuchstaben; bei der Zusatzbezeichnung User, Member oder Partner immer nur den 1. Buchstaben in Großbuchstaben;

SANUSLIFE-Kontoarten-Bezeichnungen, z.B. ENTRY (immer alle Buchstaben in Großbuchstaben).

Obligatorische Verwendung des SANUSLIFE-DISTRIBUTOR-LOGOS:

Der MEMBER kann wählen, ob er das Logo der SANUSLIFE INTERNATIONAL GmbH oder der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG führen möchte. SANUSLIFE empfiehlt MEMBERN, die ausschließlich am Vertrieb der SANUSPRODUCTS interessiert sind, das linke Logo zu verwenden und jenen, die am Vertrieb aller Partnerunternehmen interessiert sind, das rechte Logo zu verwenden:

Beide Logos stehen unter folgendem Link zum Herunterladen zur Verfügung: https://sanuslife.com/deu/downloads-files/downloadcenter/2/5/1/

Datenschutzbestimmungen für Empfehlungsgeber (Member)

DATENSCHUTZHINWEIS BEZÜGLICH DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN (ART. 13 DSGVO EU-VERORDNUNG 2016/679)

Informationen über den Verantwortlichen.

Der Verantwortliche ist SANUSLIFE ADMINISTRATION AG mit Rechtssitz in Baar (CH), Kanton Zug, Lindenstrasse 8, und in Folge „SANUSLIFE“ genannt. Um die gemäß den Rechtsvorschriften vorgesehenen Rechte in Anspruch zu nehmen, besteht die Möglichkeit, sich an den Verantwortlichen an dessen Verwaltungssitz, telefonisch unter der Nummer +41 041 510 93 03 oder schriftlich unter der Adresse [email protected] zu wenden.

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
Die Verarbeitung deiner allgemeinen personenbezogenen Daten (Namen, Nachnamen, Adresse, Steuernummer, IBAN, etc.) verfolgt den Zweck, dir die Möglichkeit einzuräumen, den Status eines „Member“ zu erlangen und diejenigen Leistungen und Vorteile zu erhalten, die dieser Kategorie von Nutzern vorbehalten sind. SANUSLIFE bietet den Members Boni, ein besonderes Programm zum Sammeln von SANUSCREDITS sowie die Möglichkeit, die im Rahmen eines ihnen vorbehaltenen Vergütungsplans vorgesehenen Entgelte zu beziehen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, der der Verantwortliche unterliegt, die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen aufgrund einer Anfrage der betroffenen Person.

Weitergabe von Daten (Empfänger).
Zur Durchführung der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehung kann eine Weitergabe deiner Daten an nachstehende Personen/Institutionen erfolgen: EDVDienstleister, externe Rechts- oder Steuerberater, Geschäftspartner, Partnerunternehmen (COMPANIES und NON-PROFITS), Transportunternehmen, Bank- und Finanzinstitute, Behörden und andere öffentliche Einrichtungen, andere Nutzer innerhalb der sog. Upline (die Kette von Vertriebspartnern, der du angeschlossen bist: der dir ursprünglich vorgesetzte Vertriebspartner, der diesem wiederum vorgesetzte Partner, etc.). Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung ist die Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen sowie die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen aufgrund deiner Anfrage. In jedem Fall werden nur diejenigen Daten weitergegeben, die für die Erfüllung der jeweiligen Leistung unabdingbar sind. Erweist sich die Übermittlung von anonymisierten Daten als ausreichend, werden nur diese übermittelt. Eine Verbreitung deiner personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich mit deiner ausdrücklichen Einwilligung.

Übermittlung der Daten in Drittstaaten und an internationale Organisationen.
Deine personenbezogenen Daten werden nicht in Drittstaaten oder an internationale Organisationen außerhalb der Europäischen Union übermittelt. Da es sich um eine Onlineplattform handelt, können die Daten in allen Ländern der Erde eingesehen werden.

Marketing.
Deine personenbezogenen Daten können zu Marketingzwecken verarbeitet werden. Dazu gehört beispielsweise die Zusendung von Werbematerial (Newsletter, Flugblätter, Werbemails etc.), die ausschließlich mit deiner ausdrücklichen Einwilligung erfolgt. Die Einwilligung stellt die in diesem Zusammenhang die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dar. Erteilst du die Einwilligung nicht, wirkt sich dies nicht auf die Erbringung der Hauptleistung aus. Wir weisen darauf hin, dass diejenigen Mitteilungen, die du im Zusammenhang mit der Vermarktung unserer Produkte (z.B. besondere Rabattaktionen, besondere Boni, etc.) erhältst, für die Ausführung deiner Tätigkeit unabdingbar sind. Sie erfordern daher keine Einwilligung und werden als Servicemitteilungen gehandhabt.

Verarbeitungsmodalitäten, automatische Entscheidungsprozesse und Aufbewahrungsfristen der Daten.
Deine Daten können sowohl in Papierform als auch durch den Einsatz von EDV unter Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß der Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz- Grundverordnung 2016/679) verarbeitet werden. Die dich betreffenden Daten werden für die gesamte Dauer der zwischen den Parteien bestehenden Vertragsbeziehung aufbewahrt und in jedem Fall für den von den privat- und steuerrechtlichen Bestimmungen vorgesehenen Zeitraum, der die oben genannte Dauer überschreiten kann.

Rechte der betroffenen Person und Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Du hast jederzeit das Recht, die den betroffenen Personen zustehenden und unten aufgezählten Rechte auszuüben. Bitte wende dich dafür über die oben angegebenen Kontaktmöglichkeiten an den Verantwortlichen (SANUSLIFE). Wir werden dir innerhalb von 30 Tagen eine schriftliche Rückmeldung zukommen lassen. Darüber hinaus und wenn du der Ansicht bist, dass deine Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, kannst du dich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde, die Schweizerische Eidgenossenschaft (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) mit Sitz in Bern (Schweiz) wenden.

I. Auskunftsrecht der betroffenen Person

  1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob ihre betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen: a) die Verarbeitungszwecke; b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen; d) falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten; h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
  2. Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
  3. Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.
  4. Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
     

II. Recht auf Berichtigung

  1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
     

III. Recht auf Löschung

  1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: a) die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig; b) die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung; c) die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein; d) die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet; e) die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt; f) die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben.
  2. Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
  3. Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist: a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information; b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3; d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder e) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
     

IV. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

  1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen; b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt; c) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder d) die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
  2. Wurde die Verarbeitung gemäß Absatz 1 eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
  3. Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung gemäß Absatz 1 erwirkt hat, wird von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
     

V. Recht auf Datenübertragbarkeit

  1. Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern a) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b beruht und b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
  2. Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
  3. Die Ausübung des Rechts nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels lässt Artikel 17 unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
  4. Das Recht gemäß Absatz 1 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
     

VI. Widerspruchsrecht

  1. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  2. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
  3. Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
  4. Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in den Absätzen 1 und 2 genannte Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen.
  5. Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
  6. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
     

VII. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

  1. Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtlicher Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
  2. Absatz 1 gilt nicht, wenn die Entscheidung: a) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, b) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder c) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
  3. In den in Absatz 2 Buchstaben a und c genannten Fällen trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
  4. Entscheidungen nach Absatz 2 dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 Absatz 1 beruhen, sofern nicht Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.